Verwaltungsmodernisierung als Antwort auf Europäisierung und Globalisierung? SE WS 2008/09 210068 Hackl/Schulz, WS 2008/09.

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 Präsentation transkript:

Verwaltungsmodernisierung als Antwort auf Europäisierung und Globalisierung? SE WS 2008/09 210068 Hackl/Schulz, WS 2008/09

Inhaltliche Einführung Organisation und Steuerung der öffentlichen Verwaltung

Definition von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung? „Es gibt fast keine Aufgabe, die nicht ein politischer Verband hier und da in die Hand genommen hätte, andererseits auch keine, von der man sagen könnte, dass sie jederzeit, vollends: dass sie immer ausschließlich (…) Staaten (…) eigen gewesen wären.“ M.Weber (1920/21) Wirtschaft und Gesellschaft, Kapitel IX, 8. Abschnitt, § 2

Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung Absolutismus - Kameralistik Bricht mit feudaler „Gewaltenteilung“ – Staat tritt in zweifacher Weise auf Hoheitsverwaltung: als Träger hoheitlicher Gewalt (iure imperii) – „Policey“ Privatwirtschaftsverwaltung: als Subjekt privater Rechte (iure gestionis) - Merkantilismus Einzelne/r nur Objekt landesfürstlichen Handelns Ordnungs-/Eingriffsstaat

Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung Liberaler Rechtsstaat- Verwaltungsrecht Bürgerliche Freiheitsrechte – Beschränkung des („Policey“)Staates, Demokratische Rechtseinrichtungen: Legitimation staatlichen Handelns durch Staatsvolk Repräsentative Demokratie: Parlament-Gesetzgebung Verwaltung: Implementierung der Gesetze, Normenvollzug Hinreichende Determinierung der Gesetze, Verwaltungsverfahrensrecht (1925! in Ö kodifiziert, regelt Zuständigkeit, Parteienstatus, Verfahren, Bescheidbestandteile) -Legitimation durch Verfahren

Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung Party Government (J.Blondel) Verwischung der Grenze Legislative und Exekutive Einsicht, dass damit die Verwaltung Gesetze auch vorbereitet Leistungs/Gestaltungsstaat Sozialstaat, Wohlfahrtsstaat Ausdehnung der Staatsaufgaben – Gesundheit, Bildung, Soziales (Arbeitslosigkeit, Altersvorsorge), Wissenschaft, Kunst/Kultur Vermehrter Wohlstand führt zu: Verlangen nach differenzierten („besseren“) Produkten/Leistungen in Bildung, Gesundheit etc. + Suche nach neuen Märkten

Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung Beseitigung staatlicher Monopole – Privatisierung bzw. Pseudo –Privatisierung: Neoliberalismus Ökonomisierung/Managerialisierung Europäisierung, Globalisierung Weltweiter Handel, ICT und Wanderbewegungen machen Staatsgrenzen brüchig und Dienstleistungen (auch öffentliche) handelsfähig

Organisation der öffentlichen Verwaltung Rechtliche Grundlagen: Österreich

Staatliche Verwaltung (B.-VG) Art. 18 (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (2) Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen Art. 19 (1) Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.

Gegenstand de LV: „berufsmäßige Verwaltung“ Art. 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe oder ernannte berufsmäßige Organe die Verwaltung. Sie sind, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden und diesen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich. Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Amtsverschwiegenheit Auskunftspflicht

Organisation der Bundesministerien: Bundesministeriengesetz 1986 - BMG

Österreichischer Föderalismus Föderalismus und Gemeindeautonomie Kompetenzartikeln B.-VG Art.10 Art.11, 12 Art.13,14 Art.15 Direkte und indirekte Bundesverwaltung Art.102 Gemeindeautonomie Art.116 Art.115-120

Was ist ein Gliedstaatsvertrag Was ist ein Gliedstaatsvertrag? oder wie klar ist die Kompetenzverteilung? Art. 15a B.-VG (1) Bund und Länder können untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen (…) BGBl. 1974/444 (Paktierte Gesetzgebung?)

Landesebene kollegial? Art.18: Die obersten Organe der Vollziehung sind ……die Mitglieder der Landesregierung Art.101:Die Vollziehung jedes Landes übt eine vom Landtag zu wählende Landesregierung aus (3) …besteht aus Landeshauptmann, …SV,..weiteren Mitgliedern

Gemeinde Art.116/2 B.-VG. Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, … Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

Steuerung Verwaltung = wie Rechtssprechung „Vollziehung“: B.-VG 3.Hauptstück, Art. 60-81b Steuerung = hierarchisch: B.-VG Art.20/1, 77/1

Basisterminologie Verwaltung – andere Staatsfunktionen? Staat-staatliche Verwaltung - staatliche Organe? Hoheitsverwaltung? - Privatwirtschaftsverwaltung Verwaltungsbehörde? Organwalter? Bürokratie?

Europäisierung, Globalisierung EU, WTO

Art. 249 EGV Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe dieses Vertrages erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam, der Rat und die Kommission Verordnungen (Regulations, Règlements), Richtlinien (Directives) und Entscheidungen (Decisions, Décisions), sprechen Empfehlungen (Recommandations) aus und geben Stellungnahmen (Resolutions, Résulutions)ab.

Art. 249 EGV Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Die Entscheidung ist in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet. Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Anwendungsvorrang Welche Normen habe die österreichischen Verwaltungsbehörden im Falle eines Widerspruches zu vollziehen? Verwaltung - Diener (oder Manipulator) zweier Herren?

Was fällt in die Zuständigkeit der EU? Was sind öffentliche Dienste? „The concept of economic activity is an evolving concept linked in part to the political choice of each member State. Member States may decide to transfer to undertakings certain tasks traditionally regarded as falling within the sovereign power of States.“ Annexe 2 to the Communication from the Commission on Services of general interest in the European Union, COM(2006) 177 final

General Agreement on Trade in Services (GATS) “services supplied in the exercise of governmental authority”: “any service which is supplied neither on a commercial basis, nor in competition with one or more service suppliers.”

4 Fragen Welche Dienstleitungen sind nach diesen Definitionen noch öffentliche? Traditionelle Merkmale eines „öffentlichen Gutes“: Nicht-Ausschliessbarkeit, Nicht-Rivalität ? Welche Veränderung der öffentlichen Verwaltung gehen vor sich? „exogene“ Privatisierung?„endogene“ Privatisierung? Rolle der öffentlichen Verwaltung in diesem Prozess?

Bürokratiemodell – Zielsteuerung spezifisch für öffentliche Verwaltung?

Themen, Literatur für Sa 15.11.2008 Entwicklungsepochen der Verwaltungsmodernisierung: Von der kameralistischen Verwaltung zum New Public Management. Literatur: R Dearing: Verwaltungsreform in Österreich R Döhler: Regulative Politik und Transformation der klassischen Verwaltung, PVS, S.208-227 AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden. H Mayntz, R. 1985: Soziologie der öffentlichen Verwaltung

Themen, Literatur für Sa 15.11.2008 Kennzeichen und Elemente des New Public Managements. Literatur: AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden. AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien.

Themen, Literatur für Sa 15.11.2008 Führungs- und Personalstrukturen in der moderne Verwaltung Literatur: AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden. AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien, Kap. 4.

Themen, Literatur für Sa 15.11.2008 Zielvereinbarungen: Von der hierarchischen zur manageriellen Steuerung. Literatur: AS (FB BWL) Tondorf, K. u.a. 2002: Steuerung durch Zielvereinbarungen. Anwendungspraxis, Probleme, Gestaltungsüberlegungen, Berlin. AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien, Kap. 6 und 8. R Clarke/Newman: Towards the Managerial State R Schuppert: Governance - Auf der Suche nach Konturen eines „anerkannt eindeutigen Begriffs“

Themen, Literatur für Sa 15.11.2008 Leistungsmessung und Praxiserfahrungen Literatur: H Bogumil, J./ Grohs/Kuhlmann: (Ergebnisse und Wirkungen …) S. 151-184 in PVS R Kuhlmann/ Wollmann: „Leistungsmessung“, S.11-48 H Buschor: Evaluation und NPM

Abkürzungen AS = Andreas Schulz stellt Kopien bereit, werden am 27.11. ausgeteilt R = Literatur in Reader H = Kopie wird von Hackl bereitgestellt, werden am 27.11.ausgeteilt

Themen, Literatur für Sa 13.12.2008 Zum schwierigen Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Herausforderungen durch das New Public Management. Literatur: H Machura: Politisierung Ministerialverwaltung AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden. Konzern Stadt: Outsourcing und Auslagerungen als Strategie. www.bmf.gv.at/publikationen/downloads Ausgliederungshandbuch AS Machura: Gemeinde als Unternehmer.

Themen, Literatur für Sa 13.12.2008 Zum Wandel der öffentlichen Dienste: Zur Vermarktlichung des öffentlichen Gutes Literatur: AS (FB PUBLIZISTIK) Jansen, Stephan A. u.a. (Hrsg.) 2007: Die Zukunft des Öffentlichen. Multidisziplinäre Perspektiven für eine Öffnung der Diskussion über das Öffentliche, Wiesbaden. R Naschold, F.: Modernisierung des Staates, S. 26- 58

Themen, Literatur für Sa 13.12.2008 Die Rolle des Bürgers in der öffentlichen Verwaltung: Zwischen Kunden- und BürgerInnenstatus. Literatur: AS (FB PUBLIZISTIK) Baringhorst, S. u.a. (Hrsg.) 2007: Politik mit dem Einkaufswagen. Unternehmen und Konsumenten als Bürger in der globalen Mediengesellschaft, Bielefeld. R Holtkamp: Partizipative Verwaltung, in PSV S. 185-207