Informationen über die Einschulung und die St.-Konrad-Schule

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INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZUR EINSCHULUNG DER ZUKÜNFTIGEN ERSTKLÄSSLER
 Präsentation transkript:

Informationen über die Einschulung und die St.-Konrad-Schule

Was Sie heute erwarten dürfen ... Informationen über das Anmeldeverfahren Informationen über die St.-Konrad-Schule Möglichkeiten der Vorbereitung Gelegenheit zum Gespräch und zur Klärung von Fragen

Was neu ist am Schulanfang... Anmeldung zur Schule bis spätestens zum 15. November des Vorjahres evtl. Durchführung einer Sprachstandsfeststellung verpflichtende Teilnahme an einem halbjährigen Sprachkurs, wenn die Sprachkenntnisse nicht ausreichen Beratung der Eltern über vorschulische Fördermaßnahmen

Was neu ist am Schulanfang... Zurückstellung vom Schulbesuch nur noch aus medizinischen Gründen Auflösung der Schulkindergärten seit dem Schuljahr 2005/2006 seit 2006/2007 Einführung der „Lernstudios“ Einschulung in die Schuleingangsphase

Wie die neue Schuleingangsphase aussieht... Verbleib 1 bis 3 Jahre Individuelle Förderung getrennt nach Jahrgängen oder jahrgangsüber-greifend Lernen lernen Soziales Lernen Offene Unterrichts-formen Lehrerinnen und Lehrer als Lernbegleiter

Beginn der Schulpflicht Das 5. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde am 30.03.2011 verabschiedet. § 35 Abs. 1 erhält mit Wirkung vom 01. August 2011 folgende Fassung: "Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres." Die Formulierung stellt auch klar, dass Kinder, die am 01.10. geboren sind, von der Schulpflicht nicht mehr erfasst werden. wichtige Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums www.schulministerium.nrw.de  dort unter Informationen für Eltern, dann den Unterpunkt Grundschule anwählen

Stichtag für die Einschulung schulpflichtig zum  geboren bis Schuljahr 2012/2013  30. September 2006 Schuljahr 2013/2014  30. September 2007 Schuljahr 2014/2015  30. September 2008 Schuljahr 2015/2016  30. September 2009 Schuljahr 2016/2017  30. September 2010

Aufhebung der Schulbezirke Die Schulbezirke für Grundschulen wurden beginnend mit dem Schuljahr 2008/2009 abgeschafft. Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität. Es steht den Eltern jedoch frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.

Kriterien für die Aufnahme bei Anmeldeüberhang Geschwisterkinder Schulwege Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache

Verfahren an Bekenntnisschulen In eine Bekenntnisschule darf ein Kind nur aufgenommen werden, wenn es entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder die Eltern ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll. Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.

Koordination der Anmeldungen Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, wird die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen aufeinander abgestimmt. Das Schulamt soll unter Beteiligung des Schulträgers die Aufnahmeentscheidungen koordinieren, damit möglichst viele Kinder die gewählte Schule besuchen können.

Was bei vorzeitiger Einschulung zu beachten ist... Anmeldung der Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, auch bis zum 15. November Voraussetzungen: - körperliche Entwicklung - geistige Entwicklung - soziales Verhalten schulärztliches Gutachten Entscheidung über Aufnahme durch die Schulleitung nach Beratung mit den Eltern

Was zu tun ist, wenn eine Behinderung vorliegt... Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung bei der Anmeldung ggf. Antrag auf Teilnahme am gemeinsamen Unterricht Behinderter und nicht Behinderter sonderpädagogisches Gutachten Entscheidung über Förderbedarf und Förderort durch die Schulaufsicht nach Beratung mit den Eltern

St.-Konrad-Schule Gemeinschaftsgrundschule für Gnadental/Meertal und Grimlinghausen

wir kooperieren mit: katholische Kindertagesstätte St. Konrad evangelische Kindertagesstätte Neuss-Gnadental städt. Kindertagesstätte Meertal städt. Kindertagesstätte Regenbogen

Grundsätzliches Unsere Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule, die entsprechend der Verfassung des Landes NRW, alle Kinder weiterhin entsprechend der christlichen Grundwerte erzieht. Dies geschieht: -nicht nur in den 2 Religionsstunden, sondern im gesamten Unterricht -indem sich die Feste und Aktionen im Schuljahr auch am Kirchenjahr orientieren (z. B. St. Martin, Advent, Weihnachten, Ostern, St. Konradfest)

Grundsätzliches Bei uns werden die sogenannten „alten“ Werte groß geschrieben: Pünktlichkeit, Höflichkeit, Einhalten von Gesprächsregeln, Sauberkeit Es ist wichtig, dass die Eltern hierbei mithelfen und die Schule unterstützen, sowie auch wir die Eltern unterstützen.

Wir haben zu bieten: ein engagiertes Kollegium guten, modernen Unterricht Gemeinsamen Unterricht kath. und ev. Religionsunterricht LRS-Förderung Förder- und Forderunterricht Schwimmunterricht von Klasse 1 bis 4

Wir haben zu bieten: Teilnahme am Projekt „Bewegte Schule“ Turnhalle und Schwimmhalle am Ort ein großzügiges Schulgelände zwei große Schulhöfe Streitschlichter in den Pausen Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (Sommernachtslauf, Crosslauf und Schwimmwettkampf der Neusser Schulen) Sportfest mit Bundesjugendspielen

Wir haben zu bieten: eine engagierte Betreuung bis 16.00 Uhr in neuen Räumen Kooperation mit der Musikschule Neuss: Instrumentenkarussell, Instrumentalunterricht, „Jedem Kind seine Stimme“, Sammelsurium-Orchester z. Zt. folgende Angebote am Nachmittag: Schwimm-, Basketball-, Handball-, „Fit am Ball“-, Kanu-, Schach- und Theater-AG

Wir haben zu bieten: Schulfeste und Konradfest im jährlichen Wechsel Wallfahrt der 4. Klassen zur Kornelius-Kapelle in Neuss-Selikum Fackelausstellung und St.-Martin-Umzug durch Gnadental Singen mit den Laternen in Alten- und Pflegeheimen Singen auf dem Neusser Weihnachtsmarkt Besuch des Nikolaus‘ bei den 1. und 2. Klassen

Wir haben zu bieten: Besuch der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück mit dem Theater „Mein Körper gehört mir“ in den 3. Klassen Besuch des Rheinischen Landestheaters mit der ganzen Schule in der Adventszeit Besuch der Jungen Oper NRW in der Schule Besuch des Clemens-Sels-Museums

Wir haben zu bieten: Teilnahme am landesweiten Mathemathikwettbewerb (Klasse 4) Teilname am internationalen „Känguru“-Wettbewerb Teilnahme am Lesewettbewerb der Neusser Grundschulen in der Stadtbibliothek Neuss

60 Minuten verändern die Unterrichtskultur: Unser Unterricht Warum der Wechsel von 45-Minuten-Schul-stunden zu 60-Minuten-Schulstunden? 60 Minuten verändern die Unterrichtskultur: sie ermöglichen mehr effektive Lernzeit und konzentrierteres Arbeiten sie begünstigen offenere Unterrichtsformen und ermutigen dazu den Unterricht stärker zu öffnen, differenzierter und individualisierter zu arbeiten

Warum der Wechsel von 45-Minuten-Schul-stunden zu 60-Minuten-Schulstunden? der Unterricht kann den neuen Richtlinien und Lehrplänen gerechter werden (stärkere Betonung des prozess- und kompetenzorientierten Arbeitens und Lernens) innerhalb einer 60-Minuten-Einheit lassen sich Lernsituationen schaffen, die spezielle Neigungen unterstützen oder als Übungseinheiten verstanden werden können, z. B. individuelle Förderung, regelmäßige Konzentrationsübungen, Leseeinheiten, besseres Nutzen der Schulbücherei

Warum der Wechsel von 45-Minuten-Schul-stunden zu 60-Minuten-Schulstunden? Kinder und Lehrkräfte müssen sich in der Regel höchstens 4x auf ein anderes Themen- oder Arbeitsgebiet einstellen und nicht bis zu 6x täglich: weniger Fächer am Tag bedeutet auch weniger Hektik der Unterrichtstag wird für Kinder und Lehrer/innen entschleunigt im 60-Minuten-Fachunterricht kann man mehr aufbauen/planen und besser Methoden einführen und anwenden

Stundenplan 08.00 – 09.00 Uhr: 1. Stunde, inkl. Beginn Frühstücks- pause am Ende der Stunde 09.00 – 09.05 Uhr: 5’ Frühstückspause, evtl. mit Lehrerwechsel 09.05 – 10.05 Uhr: 2. Stunde, inkl. Ende Frühstückspause 10.05 – 10.25 Uhr: 20’ Hofpause 10.25 – 10.30 Uhr: 5’ Trink- und Esspause in der Klasse 10.30 – 11.30 Uhr: 3. Stunde 11.30 – 11.50 Uhr: 20’ Hofpause 11.50 – 12.50 Uhr: 4. Stunde 11.50 – 12.20 Uhr: Fördern + Fordern 12.50 – 12.55 Uhr: 5’ Wechselpause 12.55 – 13.25 Uhr: Fördern + Fordern

Anfangsunterricht Beobachtung und Diagnose Lesen und Schreiben Lernen mit dem Lehrwerk „Tinto“ Rechnen lernen mit dem „Zahlenbuch“ klassenübergreifendes Arbeiten Erstellen von Förderplänen Schuleingangsphase bis zu 3 Jahren

Unsere Betreuung Träger SkF z. Zt. VGS (verlässliche GS bis 13.20 Uhr, ohne Ferienbetreuung) und OGS (Betreuung bis 16.00 Uhr, mind. 15.00 Uhr, mit Mittagessen, Hausaufgabenbeaufsichtigung, Ferienbetreuung – je 1 Woche in Oster- und Herbstferien, 3 Wochen im Sommer) viel Freiheit, wenig Verschulung wichtig: freies Spielen Teilnahme an allen AGs möglich

Vorbereitung auf die Schule: nicht Lehrer spielen, aber Fragen beantworten! Laute/Buchstaben unterscheiden viel und regelmäßig vorlesen und erzählen lassen Reime finden Silben klatschen/schwingen/gehen Anlaute hören/unterscheiden Selbstlaute unterscheiden/heraushören

Vorbereitung auf die Schule: Zahlen bis zehn kennen Mengen erfassen (simultan bis 4, geordnet bis 6) Mengenlehre erfassen (zwei Teilmengen erge-ben eine neue Menge, die Vereinigungsmenge) Zählen ist kein Rechnen! Feinmotorik trainieren (schneiden, malen, nachspuren, mit Stiften Wege in Labyrinthe „abgehen“, „Paare“ verbinden ...)

weitere Informationen www.ggs-st-konrad.de