Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am 23.06.2015 Christine.

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 Präsentation transkript:

Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am Christine Braunert-Rümenapf Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung

o seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) in der BRD rechtsverbindlich o Geltungsbereich: alle Menschen mit Behinderung o bewusst keine abschließende Definition, da im Verständnis der BRK Behinderung einer permanenten Veränderung unterliegt o Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Anlass für ein Disability Mainstreaming I

o Entstehung von Behinderung in Wechselwirkungen zwischen persönlichen Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren o Abkehr von einem defizitorientierten, medizinischen und individuellen Ansatz hin zu einem sozialen und dynamischen Verständnis von Behinderung Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Anlass für ein Disability Mainstreaming II

o Leitbild der UN-BRK ist die Inklusion o Inklusion im Sinne der BRK ist die menschenrechtlich begründete Forderung nach der vollen und gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen o d. h.: gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sind damit Ziele der Inklusion und zugleich ihre Indikatoren Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Anlass für ein Disability Mainstreaming III

Das Leitbild Inklusion o Inklusion geht von der Besonderheit und den Bedürfnissen eines jeden Einzelnen aus und meint die Anpassung der Umgebung an die Menschen o damit einher geht die Verpflichtung aller Institutionen, ihre Arbeit auf die Teilhabe und Selbstbestimmung aller Menschen auszurichten o Inklusion zielt auf einen tiefgreifenden Umbau aller Mikro-, Meso- und Makrostrukturen – das bedeutet für alle Akteure eine große Herausforderung 5 Der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung

o Behinderung wird zur Querschnittsaufgabe und soll in allen Lebensbereichen verankert werden o hier setzt das Konzept Disability Mainstreaming an o es ist eine Strategie und ein Instrument, mit der die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in das Handeln der Verwaltung integriert werden kann Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Das Konzept Disability Mainstreaming I

o bezeichnet die Absicht, die Gleichstellung von Behinderten auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen o d. h., im Rahmen von Disability Mainstreaming ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob dieses Handeln  die Verpflichtung des Landes Berlin zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung fördert? Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Das Konzept Disability Mainstreaming II

 Auswirkungen auf den Prozess der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat?  unterschiedlich auf Rechte von Menschen mit und ohne Behinderung wirken?  sich ggf. hinsichtlich der Nutzbarkeit unterschiedlich auf Menschen mit und ohne Behinderung auswirken? Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Das Konzept Disability Mainstreaming III

o Disability Mainstreaming in der Konkretisierung der „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ o festgeschrieben in der BPL 10 „Überprüfung“ o Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Die BPL bis zum Jahr 2020

o „Im Sinne von: Regelmäßige Überprüfung, ob Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen der in der UN-Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte von Menschen mit Behinderung entsprechen sowie das Treffen aller geeigneten Maßnahmen (einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken), die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ausschließen.“ o Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Die BPL 10 „Überprüfung“

„Konkretisierung Um eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auszuschließen bzw. um die Verwirklichung der in der UN- Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, wird zur entsprechenden Überprüfung bei Gesetzgebungsverfahren und bei der Erarbeitung von Verordnungen des Landes Berlin eine „Checkliste Disabilitiy Mainstreaming“ analog der Checkliste Gender Mainstreaming - ein sogenannter „Disability Check“ - eingeführt.“ Quelle: abgerufen am http:// o Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Die BPL 10 „Überprüfung“

Disability Mainstreaming o ist eine Analogie zu dem bei der Geschlechteremanzipation verwendeten Begriff Gender Mainstreaming o es kann daher auf die Instrumente des Gender Mainstreaming zurückgegriffen werden Büro des Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung Umsetzung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 13 Der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung

Kontakt Christine Braunert-Rümenapf Referentin des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung c/o Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Oranienstr Berlin Tel. 9(0) Fax 9(0) Der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung

Anhang: Literaturangaben o Grüber, Katrin u.a. (2011): Disability Mainstreaming in Berlin – Das Thema Behinderung geht alle an. Institut Mensch, Ethik, Wissenschaft gGmbH, im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Berlin, vertreten durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (letzter Zugriff am ) o Konkretisierung der „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ Stand: behindertenrechtskonvention/ behindertenrechtskonvention/ (letzter Zugriff am ) 15 Der Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderung