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Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

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Präsentation zum Thema: "Inklusion in der öffentlichen Verwaltung"—  Präsentation transkript:

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2 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
„die Gesellschaft passt sich an“ „keine Benachteiligung“ Inklusion „Alle sind gleich“ „Abbau von Barrieren in den Köpfen“ „man ist nicht behindert, man wird behindert“ Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

3 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
ANALYSE DER HINDERNISSE UND CHANCEN BEI DER UMSETZUNG DER UN-KONVENTION Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

4 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Vorgehensweise Von der Exklusion zur Inklusion Die UN-Konvention Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Wertewandel als Kernelement von Inklusion Phasenmodell Folgen der Umsetzung von Inklusion Handlungsmöglichkeiten Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

5 Von der Exklusion zur Inklusion
Der gesellschaftliche Umgang mit Menschen mit Behinderung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt: Exklusion Separation Hier mündlich kurz anreißen: Mittelalter: Zurschaustellung von Menschen mit Behinderung auf Jahrmärkten; Misshandlungen,…“ Nationalsozialismus: Menschen mit vor allem geistiger oder seelischer Behinderung werden völlig entrechtet, zwangssterilisiert oder getötet; „Blöde“, „Blödsinnige“, „Idioten“, „Schwachsinnige“ oder „Schwachbegabte Nachkriegszeit in der Bundesrep. D.: Hilfe für Menschen mit Behinderung wurde ein Rechtsanspruch; der Verbot der Benachteiligung aufgrund eine Behinderung wurde ins GG aufgenommen Heutzutage: Aus „Behinderte“ werden „Menschen mit Behinderungen“ und aus „geistig Behinderten“ werden „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ Dann an die Schlagwörter rangehen Integration Inklusion Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

6 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Exklusion Im Deutschen wird Exklusion mit den Begriffen wie sozialem Ausschluss beziehungsweise mit sozialer Ausgrenzung übersetzt. Exklusion bedeutet: Menschen mit einer Behinderung gänzlich aus dem gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben auszuschließen; - Mittelalter, auch heute in einigen Ländern noch so Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

7 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Separation Die Separation bewirkt, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen, beispielsweise Menschen mit Behinderung, zwar eine Art gesellschaftliches Angebot gewährt wird, allerdings in einem eigenen separaten System. Dementsprechend bleiben die Menschen mit einer Behinderung in dieser Phase unter sich und gehören nicht der sozialen Gruppe an. - Nationalsozialismus; heute: Behindertenwerkstätten, Internate/Heime für Kinder mit Behinderung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

8 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Integration Bei der Integration geht es darum, Menschen, die zuvor ausgesondert worden waren, als volle Mitglieder der Gesellschaft aufzunehmen. Durch Einbeziehung dieser Außenstehenden soll die Gesellschaft wieder vervollständigt und als Ganzes wiederhergestellt werden. Dabei wird unter Integration meistens die „Anpassung an das Normengefüge und den Lebensstil einer Gesellschaft oder Gruppe“ verstanden, wobei abweichende Verhaltensweisen (abweichendes Verhalten) zugunsten eines Anpassungsprozesses allmählich aufgegeben werden sollen. Der Mensch mit Behinderung muss sich an die Gesellschafft anpassen Inzwischen ist jedoch eine Entwicklung eingetreten dahingehend, dass die Integration nicht mehr nur als einseitiger Prozess verstanden wird sondern als wechselseitige Beziehung, bei der beide Seiten (Gesellschaft/ Mehrheiten und Außenstehende/Minderheiten) aufeinander zugehen, Verständnis für die andere Seite zeigen und sich gegenseitig respektieren. Folglich werden in dieser Phase die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft eingeschlossen, aber es findet noch keine grundlegende Berücksichtigung ihrer Behinderung statt. -> Spezialanfertigungen von Produkten, damit auch Menschen mit Behinderung diese nutzen können; spezielle Sportangebote (Teilhabe am sportlichen Leben, aber immer noch andersartig) Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

9 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Hinter Inklusion steht das Verständnis, dass kein Mensch diskriminiert, ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Es wird darunter ein Zustand der selbstverständlichen Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft verstanden, bei dem jeder Mensch die Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft hat. Verschiedenheit wird dabei als Normalität betrachtet während bei der Integration von den Außenstehenden erwartet wird, dass sie sich an die Umwelt anpassen, so umschreibt Inklusion die Anpassung der Gesellschaft an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen Gesellschaft passt sich an die Menschen mit Behinderung an: - DIN-Normen werden verändert, damit sie für alle uneingeschränkt benutzt werden können - barrierefreier Zugang zu allen Lebensbereichen - keine Sonderbehandlungen für Menschen mit oder ohne Behinderung!! Also keine Vergünstigungen o. ä. Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

10 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Wir möchten euch nun zunächst ein Video zeigen, welches den Begriff der Inklusion verdeutlichen und erläutern soll. Dieses Video stammt von der Aktion Mensch und ist frei im Internet verfügbar. Nach dem Video nochmal zusammenfassend: - selbstverständliche Zugehörigkeit - Verschiedenheit wird als Normalität betrachtet - die Anpassung der Gesellschaft an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen Quelle: Aktion Mensch, (gekürzt) Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

11 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Die UN-Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK -) gilt seit dem in Deutschland Leitlinie: Anerkennung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Bürger ihres jeweiligen Landes, denen alle Menschenrechte zustehen und die vor allem nicht benachteiligt werden dürfen Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

12 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Die UN-Konvention Behinderung: Keine alleiniges Abstellen auf die Beeinträchtigung Entstehung einer Behinderung erst durch die Wechselwirkung zwischen den langfristigen Beeinträchtigungen (körperlich, seelisch, geistig oder die Sinne betreffend) der Menschen und den verschiedenen Barrieren in der Gesellschaft Barrieren: die die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen an der Gesellschaft hindern können Die Menschen sind also nicht von Natur aus behindert, sondern werden erst durch die Gesellschaft und deren Barrieren behindert. Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

13 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Die UN-Konvention Inklusion: Menschen „enthindern“, um ihnen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen Anpassung der Gesellschaft an die Menschen mit Behinderung und nicht anders herum Durch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Zugänglichkeit von Räumen, Dienstleistungen,… Behinderung ist als Wechselwirkung zu verstehen, daher muss es Ziel der Inklusion sein… Menschen „enthindern“, um ihnen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - heißt: die Gesellschaft muss sich an die Menschen mit Behinderun g anpassen, um die behindernden Wechselwirkungen abzuschaffen Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

14 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Die UN-Konvention Verpflichtung für Bund und Länder, zweckentsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Vorgaben der Konvention zu realisieren Die Verwaltung als Bindeglied zwischen Politik und Bürger steht in der Pflicht Noch rein: Auseinandersetzung um die rechtliche Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention ????????? Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

15 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Die Integration von Menschen ist in den Verwaltungen aufgrund weitgehender Barrierefreiheit bereits auf gutem Wege Nun: Inklusion nach UN-Konvention als neues, weitergehendes Ziel Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

16 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Schlüsselrolle der Verwaltung: Vorbildfunktion Bindeglied zwischen Politik und Bürger, daher: Möglichkeit, auf beide Seiten Einfluss zu nehmen Setzen von Exekutivrecht Vorbildfunktion: Vorleben von Inklusion in der Verwaltungspraxis und damit Übertragung auf die Gesellschaft Maßnahmen: Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen Verwaltung steht in der Pflicht: - allein schon als Bindeglied zwischen politik und Gesellschaft - wegen der Vorbild- und Integrationsfunktion - weil die UN-Konvention konkret auch die Verwaltung in den Fokus nimmt - Kommunalverwaltung besonders weil: Nähe zum Bürger, Exekutivrecht, „Politiik vor Ort“,… Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

17 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung die Kommunalverwaltungen sind den Bürgern am nächsten Gestaltungsspielräume, die ausgenutzt werden können Ausreizen der Vorbildfunktion durch aktive Inklusion in der Verwaltung Zusammenarbeit mit Privaten Betriebe & Firmen Organisationen & Vereine Vorher sagen: gerade die Kommunalverwaltung steh in der Pflicht, aktiv bei der Umsetzung der BRK und damit der Implementierung von Inklusion, mitzuhelfen dann auch: Nähe zum Bürger Dritter Punkt: die Verwaltung als Organisation muss Inklusion leben, Inklusion muss also intern umgesetzt werden! Erst dann kann durch die Vorbild- und Integrationsfunktion Inklusion auch in die Gesellschaft hineingetragen und implementiert werden Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

18 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Inklusion als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung Rahmenbedingungen der Verwaltung: Politische Vorgaben und Gesetze Finanzspielraum weitere verwaltungsspezifische Besonderheiten So als kleine, nicht abschließende Aufzählung; Beispiele. Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

19 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Interne Analyse Stärken (Strengths) Finanzkraft Politik als Motor der Verwaltung Intranet als Informationsmedium Informationstechnologien Personal Weisungsbefugnis der Vorgesetzten umgesetzte Barrierefreiheit Schwerbehindertenvertretung Fachkräfte Pflicht zur Fort- und Weiterbildung Schwächen (Weaknesses) Demographischer Wandel (alte Werteordnung, geringeres Interesse an Inklusion, Lernresistenz) Schuldenbremse (Konsolidierung, starre Haushaltstruktur, unflexible Haushaltsmittel) Bürokratie (festgezurrte Arbeitsweisen, Überregulierung) Chancen (Opportunities) Optimale Nutzung der Finanzkraft Nutzung der Fachkräfte, Initiativkompetenz bei der Mitbestimmung für den Schwerbehindertenbeauftragten Risiken (Threats) Demographischer Wandel als Bremse der Inklusionsfortentwicklung Stagnation der Werteentwicklung Inklusionshemmung durch fehlende Innovation im Bereich der Verwaltungsstruktur im Zuge der Finanz- und Organisationsentwicklung Externe Analyse Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

20 Wertewandel als Kernelement von Inklusion
Abbau von zahlreichen (räumlichen) Barrieren Schaffung von Möglichkeiten für echte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Gesellschaftlicher (Werte-)Wandel notwendig, um eine „enthinderte“ und inklusive Gesellschaft zu erreichen Integration schon ok, sichtbare Barrieren weitgehend abgebaut. Um Inklusion tatsächlich zu leben, müssen aber vor allem die „Barrieren in den Köpfen“ abgebaut werden. Das Verhalten, die Einstellungen und die Werte der Akteure in der Gesellschaft müssen sich grundlegend ändern, gegenüber Menschen mit Behinderung noch offener werden. Nur dann ist eine Inklusion möglich. Daher: Phasenmodell nächste Seite Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

21 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Phasenmodell 1. Aufwachphase 3. Überzeugungs-phase 2. Motivations-phase Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

22 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Phasenmodell Politik Finanzen 1. Aufwach-phase Inklusionsbeauftragter Barrierefreiheit 3. Überzeugungs-phase 2. Motivations- phase Phasenmodell erklären Soziale Kompetenz Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

23 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Folgen der Umsetzung von Inklusion Keine oder nur noch geringe Nachteile für Menschen mit Behinderung Reduzierung bzw. Abschaffung von Nachteilsausgleichen Entlastung der öffentlichen Haushalte Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

24 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Handlungsmöglichkeiten Betriebsausflug zur Ausstellung „Dialog im Dunkeln“ Inklusionstag Inklusionspreis Inklusionsberichte in den Parlamenten Besondere Berücksichtigung von Inklusion bei der Verwaltungsausbildung Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

25 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Quelle: Integrationsprojekt e.V., (gekürzt) Inklusion in der öffentlichen Verwaltung

26 Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tatjana Degtjar, Mareike Gitt, Rica Michels, Nadine Schröder, Ilka Steiner, Dörte Törper, Florian Benz, Fabian Ellermann, Alexander Kerl, Andreas Lucker Inklusion in der öffentlichen Verwaltung


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