Dekanat WiSo-Fakultät: Evaluation HmbHG Zur Kommentierung durch den Fakultätsrat WiSo am 10.2.2010 1.

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Dekanat WiSo-Fakultät: Evaluation HmbHG Zur Kommentierung durch den Fakultätsrat WiSo am

Vorwort HmbHG in vorliegender Fassung konsequent aufgebaut Probleme weniger in Konzeption des Gesetzes als in Tatsache, dass Regelungen nicht von allen Akteuren gelebt werden, gilt insbes. für: – Aufteilung Kompetenzen Stadt – Hochschule – Aufteilung Kompetenzen Präs.ebene – Fakultäten Sinnvoll als Konsequenz: Klarstellung und Besinnung auf Grundstruktur des Gesetzes 2

Selbstverwaltung Fakultäten, Struktureinheiten Wahl und Abwahl von Gremien und Gremienvorsitzen, insbesondere Dekanate und FB-Sprecher/Vorstände durch die Einheiten (nach Statusgruppen oder durch ihre Gremien), die von diesen Personen geleitet werden § 92 Absatz 2 (nur eine Ebene unterhalb Fakultät) ist zu streichen Universitätskammer mit Kompetenz ausstatten – konkret: bei Regelungen, die Einvernehmen Präs./Fakultät(en) erfordern, kann Kammer angerufen werden. Sie empfiehlt mit Mehrheit eine Lösung. 3

Vertikale Beziehungen FHH – Präsidium – Fakultäten Einbeziehung der Fakultäten in die Entwicklung der ZLV Uni – FHH Verminderung des Einflusses des Präsidiums auf Ressourcenallokationsentscheidungen in den Fakultäten (etwa Zeitlichkeit von Berufungszusagen, Vorgaben zur belastungs- orientierten Mittelverteilung u.a.) 4

Hochschulrat & Wahl Präsident/in Neu verfassen als Beirat und Kontrollgremium, in jedem Falle aber Ausdünnung der Kompetenz insbesondere in operativen Fragen, weil Arbeitsweise des HR nicht zu einer zeitaufwändigen und regelmäßigen Mikrosteuerung passt Wahl Präsident/in durch geeignetes Gremium und in öffentlichem Verfahren sowie unter Beteiligung der Dekane bei Findung und Wahl konstruktives Misstrauensvotum, d.h. bei Abwahl eines/einer Präsidenten/Präsidentin muss gleichzeitig explizit eine zeitlich befristete Interimslösung definiert werden 5

Berufungen Zuständigkeit Wahl Berufungsausschüsse beim FR (auf Vorschlag des Dekanates) Abstimmung über Berufungsvorschläge im FR – Konflikt mit Verantwortung Dekanat für strategische Entwicklung der Fakultät Stellvertreterregeln für Gruppen, die nur mit einer Person im BA vertreten sind (Studierende, akad. Mitarbeiter) Zuständigkeit für Umgang mit frei werdenden Professuren nicht Präsidium, sondern Dekanat Möglichkeit außerordentlicher Berufungsverfahren – Zur Gewinnung besonders herausragender Wissenschaftler/innen – für hauptamtliche Dekanninnen/Dekane ohne bestehendes Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der FHH 6

Studium Hochschulzugang ohne Abitur – Bitte um Konkretisierung: Was/wie soll abweichend von § 38 Absatz 1 und 2 geregelt werden? Möglichkeit der Exmatrikulation bei wiederholter Täuschung (Plagiat, Täuschung in Prüfungen) aufnehmen Hochschullehrer/-lehrerinnen sowie Hochschul- dozenten/-dozentinnen können in allen Prüfungen ihres Faches prüfen Lehre in der Doktorandenausbildung anrechenbar 7

Personalkategorien Abschaffung LfbA als Personalkategorie, einheitliche Kategorie wiss. Mitarbeiter/in Tenure Track für Juniorprofessoren/- professorinnen als Option, wenn von außen in ordentlichem Verfahren berufen wurde 8