Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen

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 Präsentation transkript:

Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.

Rechtssicherheit Bestimmtheit des Rechts (inhaltlich) Beständigkeit des Rechts (zeitlich) Vertrauensschutz PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Rechtssicherheit Beispiel: Landesgesetzgeber verschärft Anforderungen für Bachelor-Studiengang (Fremdsprachennachweis) Gilt auch für Studenten, die bereits Studium aufgenommen, aber Prüfung nicht abgelegt haben Kandidaten, die bereits Prüfung abgelegt haben PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Rechtssicherheit Vertrauensschutz Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung von Rechtsnormen Abwägung legislatives Gestaltungsinteresse ↔ individuelles Bestands-/Kontinuitätsinteresse PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Vertrauensschutz BVerfG (I. Senat) : Typisierte Vertrauenslagen Echte Rückwirkung: Einwirken auf abgeschlossenen Tatbestand (Lebensvorgang) grds. unzulässig Ausnahme: zwingende Gründe des Gemeinwohls Unechte Rückwirkung: Einwirken auf begonnenen, noch nicht abgeschlossenen Tatbestand (Lebensvorgang) grds. zulässig Ausnahme: überwiegende Vertrauensschutzinteressen PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Rechtsstaatsprinzip Verhältnismäßigkeit Rechtsschutzgarantie → Grundrechte Rechtsschutzgarantie Kontrolle der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt durch unabhängige Gerichte (Art. 92 ff.) Effektiver Individualrechtsschutz (Art. 19 IV) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Ausgangsfall BT und BRat beschließen Gesetz, nach dem jede weitere Erhöhung der Staatsverschuldung nur auf der Grundlage eines Volksentscheides vorgenommen werden darf. Ist das Gesetz verfassungsmäßig? PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Art. 20 I: „demokratischer“ Bundesstaat Art. 20 II: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ Volkssouveränität PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Repräsentative Demokratie Ausübung der Staatsgewalt „in Wahlen und Abstimmungen“ „durch besondere Organe“ (Repräsentanten) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Zum Ausgangsfall: Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen Art. 20 II 2 GG „ … und Abstimmungen“ Explizit: Art. 29/118 a Im Übrigen: „Verfassungsvorbehalt“ Verfassungsänderung? Aber: Art. 79 III GG? PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Demokratische Legitimation Alle Staatsgewalt muss vom Volk legitimiert sein Unmittelbar Bundestag Mittelbar Personell: „ununterbrochene Legitimationskette“ Sachlich: über Bindung an das Gesetz (vgl. Art. 20 III) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen Wahlakt für Funktionieren der mittelbaren Demokratie von entscheidender Bedeutung Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Ausgangswahl: „Familienwahlrecht“ Änderung des BWahlG: Eltern bekommen für jedes minderjährige Kind eine zusätzliche Stimme Abwandlung: Minderjährige Kinder werden wahlberechtigt, Stimmrecht wird durch Eltern ausgeübt PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Allgemeinheit Unmittelbarkeit Freiheit Gleichheit Geheime Wahl PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Allgemeinheit Wahlrecht für alle Staatsbürger Einschränkung, Art. 38 II Weitere Absenkung möglich? PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Unmittelbarkeit direkte Wahl der Abgeordneten, keine Mittelsperson PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Freiheit Kein Zwang/Einfluss auf Entscheidungsfreiheit des Wählers PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Gleichheit Zählwertgleichheit („one man, one vote“) Erfolgswertgleichheit Gleiches Gewicht für Zusammensetzung des Parlaments Problem: 5 % Klausel (Art. 6 VI BWahlG) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Geheime Wahl Probleme: Familienwahlrecht („Treuhandmodell“); Briefwahl PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Ausgestaltung des Wahlsystems durch BWahlG (vgl. Art. 38 II GG) BWahlG: personalisierte Verhältniswahl „mit Personenwahl verbundene Verhältniswahl“ Erststimme (§§ 4, 5 BWahlG) ½ der MdBs: direkte Wahl in den Wahlkreisen Zweitstimme (§§ 4, 6 BWahlG) ½ der MdBs: Wahl über Landeslisten Verhältnisausgleich PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Ausgestaltung des Wahlsystems durch BWahlG (vgl. Art. 38 II GG) Verhältnisausgleich Verteilung der Mandate im Parlament nach zusammengezählte Zweitstimmen Aber: 5 %-Klausel Unterverteilung: Mandatsverteilung auf die Landeslisten (§ 7 III BWahlG) Anrechnung der Direktkandidaten ( § 6 IV BWahlG) Überhangmandate (§ 6 V BWahlG) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Politische Parteien Art. 21 I 1: Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit z.B.: Aufstellung von Wahlbewerbern in Bund, Ländern und Gemeinden Einflussnahme auf die politische Willensbildung Bindeglied zwischen Gesellschaft und Staat PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Demokratieprinzip Politische Parteien Definition → § 2 I PartG Rechtlich organisiert als privatrechtlicher Verein aber: „verfassungsrechtliche Institution“ (BVerfG) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Politische Parteien Verfassungsmäßige Rechte Freiheit Art. 21 I 2: Gründungsfreiheit Betätigungsfreiheit Chancengleichheit bei Wahlen: Art. 21 I iVm Art. 38 I GG ansonsten: Art. 21 I iVm Art. 3 I GG Freiheitliche Demokratie/Mehrparteiensystem PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Politische Parteien Parteienfinanzierung, §§ 18 ff. PartG Prinzip der Staatsfreiheit, vgl. BVerfG 85, 264 Staatliche Leistungen zulässig Nur Teilfinanzierung Vorrang der Selbstfinanzierung PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Politische Parteien Parteiverbot, Art. 21 II Reaktion auf Weimar Werthafte Demokratie Art. 1 GG Art. 19 II GG Art. 79 III GG Wehrhafte Demokratie Art. 9 II GG Art. 18 GG Art. 21 II GG PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Politische Parteien Parteiverbot, Art. 21 II Schutzgut: Freiheitliche demokratische Grundordnung Gefährdungstatbestand: „kämpferisch-aggressive Grundhaltung“ „Parteienprivileg“: Feststellung der Verfassungswidrigkeit nur durch Bundesverfassungsgericht PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Sozialstaatsprinzip Art. 20 I: „Sozialer Bundesstaat“ Art. 28 I 1: „Sozialer Rechtsstaat“ Art. 23 I 1: „Sozialer Grundsatz“

Sozialstaatsprinzip Verbindliche Verfassungsnorm Programmatische Norm Gewährleistung sozialer Sicherheit u. Gerechtigkeit Programmatische Norm Finalprogramm, Optimierungsgebot Ziel verbindlich; grds. freie Wahl der Mittel auf Konkretisierung durch den Gesetzgeber angelegt Kein unmittelbarer Anspruch des Einzelnen auf soziale Leistungen Art. 1 I iVm Art. 20 GG → Hartz IV

Staatsstrukturprinzipien Literaturhinweise Arndt/Rudolf, S. 17 ff. Detterbeck, S. 2 ff. PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht