Mehrarbeitsunterricht Wie können wir in den Schulen mit den Neuerungen umgehen? Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Mehrarbeitsunterricht Rahmenvereinbarung zu Mehrarbeitsunterricht (MAU) zwischen dem Staatlichen Schulamt Heilbronn und dem Örtlichen Personalrat GHWRGSSBBZ regelt Grundsätze, die für alle Schulen gelten Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Anliegen der Rahmenvereinbarung geordnetes Unterrichtsangebot als gemeinsame Aufgabe von Schulverwaltung, Schulleitungen und von Lehrerinnen und Lehrern gerecht, fair und ausgewogen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geordnetes, transparentes Verfahren möglichst qualifizierter Dienstbetrieb Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Grundsätze LPVG: Anordnung von Mehrarbeitsunterricht unterliegt der Mitbestimmung Schulgesetz und Konferenzordnung: Aufgabe der Lehrerkonferenzen Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Grundsätze zwingende dienstliche Gründe Maßnahmen zur Vermeidung von MAU Krankheitsreserve Krankheitsvertretung (z.B. 70 - Stunden - Kontingent) unterjährige Aufstockung von Teil - Lehraufträgen, gegebenenfalls befristet Rückkehr aus Beurlaubung variables Deputat (Regelstundenmaßausgleich) Änderung von Lehraufträgen Stundenverschiebungen und Unterrichtsausfall Mitbestimmungsrechte des Personalrats Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Grundsätze für MAU „Bagatellgrenze“ „Bagatellgrenze“ bei Teilzeitbeschäftigung Mutterschutz Anwärter/innen Schwerbehinderte und Gleichgestellte befristet Beschäftigte unterhälftig Teilzeitbeschäftigte Beteiligung des Personalrats Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Anordnung und Ausgleich von Mehrarbeitsunterricht gleichmäßige Verteilung der Last Freizeitausgleich finanzieller Ausgleich („Bagatellgrenze“) Dokumentation von MAU-Stunden Bilanzierung am Schuljahresende Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Mitbestimmungsrechte nicht vorhersehbarer Mehrarbeitsunterricht vorhersehbarer Mehrarbeitsunterricht Mehrarbeitsunterricht bei einer Dauer von drei Wochen oder länger schulinternes Konzept (GLK – ÖPR) Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Was ist zu tun? Praktikables Verfahren für die Fälle der Mitbestimmung (um Einzelvorlage zu vermeiden) gerechtes, faires, ausgewogenes und transparentes Verfahren bei der Anordnung von MAU in der GLK ein Konzept erarbeiten dem ÖPR zur Zustimmung vorlegen Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Wie unterstützt der Personalrat? Musterkonzept MAU für GLK-Beschluss Info Anschreiben an die Schulleitungen Beratung www.oepr-heilbronn.de Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn