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Willkommen im Schulamt STUTTGART

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Präsentation zum Thema: "Willkommen im Schulamt STUTTGART"—  Präsentation transkript:

1 Willkommen im Schulamt STUTTGART
Aufgaben und Rechte der Ansprechpartnerinnen für Chancengleichheit an Schulen Zusammenstellung: Katrin Nassal und Monika Schelling BfC-Team am Staatlichen Schulamt Stuttgart Juni 2014

2 BEAUFTRAGTE FÜR Chancengleichheit (BFC) und Ansprechpartnerin (AP)
BfC an Schulen AP an Schulen mehr als 50 Lehrer/innen Wahl auf vier Jahre 1 Stunde Ermäßigung weniger als 50 Lehrer/innen wird von der Schulleitung bestellt (Wahl empfohlen, nur Frauen dürfen wählen) keine Ermäßigungsstunde

3 Die Aufgabe der BfC und AP
Sie unterstützt die Schulleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes Die BfC/AP ist nicht die Anwältin ihrer Kolleg/innen gegenüber der Schulleitung Sie ist nicht zuständig für: Schwangerschaft Mutterschutz  Dies ist Aufgabe des Personalrats

4 Um das ziel der Förderung der Chancengleichheit erfolgreich zu erreichen, hat Die AP grundsätzlich die Befugnisse, die der BfC zustehen direktes Vortragsrecht bei der Schulleitung sowie bei der BfC am Schulamt (§ 19 ChancenG) die AP ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden (§ 19 Abs. 1) die AP informiert die BfC bei Vorkommnissen, bei denen sie eine Beanstandung in Sachen Gleichbehandlung nach § 22,1 für erforderlich hält - das direkte Beanstandungsrecht (nach § 22 Abs. 1) kann nur die BfC ausüben die AP hat das Recht auf Information und Einsicht in Unterlagen bei Belangen der Beteiligungsrechte (§ 20 Abs. 2) die AP kann bei Bewerbungsgesprächen für schulbezogene Stellen, z.B. Päd. Ass., teilnehmen - muss jedoch nicht! (§ 9)

5 AUFGABEN DER ansprechpartnerinNEN an den Schulen (§ 16 Abs. 1)
Vermittlung von Informationen zwischen den weiblichen Lehrkräften an der Schule und der BfC Anlaufstelle für Belange der Lehrerinnen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie der Teilzeitbeschäftigten aus familiären Gründen (z.B. Stundenplangestaltung) Teilnahme an Dienstbesprechungen am SSA und Weitergabe der Informationen an die SL ihrer Schule und das Kollegium Die AP und die weiblichen Lehrkräfte können sich direkt – ohne Einhaltung des Dienstweges - an die zuständige BfC wenden (§ 21 Abs. 3 ChancenG).

6 Pflichten der BfC und AP
Verschwiegenheitspflicht (§ 19 Abs. 6) Verpflichtung zur Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung hinsichtlich der Chancengleichheit (§ 21) Hinweis auf besondere Belange von Kolleg/innen (z.B. bei Teilzeit) und Missstände

7 Familiengerechte Arbeitszeit
§ 13 Chancengleichheitsgesetz Die Dienststellen können auf Antrag … eine familiengerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einräumen, wenn dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen angehörigen Person erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegen stehen. Ist beabsichtigt, dem Antrag einer oder eines Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen.

8 Ziele des Chancengleichheitsgesetzes
Rahmenbedingungen schaffen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 13 ChancenG) gültig für Frauen und Männer Teilzeitarbeitsplätze schaffen (§14) Betreuung kranker Kinder ermöglichen familiengerechte Gestaltung der Arbeitszeit Maßnahmen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf (§15) Gleiche Teilhabe an Führungspositionen Berufliche Förderung von Frauen (§§ 8-11 ChancenG) (bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen Erhöhung des Anteils an Frauen in Bereichen geringerer Repräsentanz Fort- und Weiterbildung

9 Vom Gesetz zum Plan (Umsetzung des Verfassungsauftrags: GG Art. 3, Abs
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) ( ) Gesetzesziel: Berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes BW § 1: - berufliche Förderung von Frauen (Erhöhung des Frauenanteils) - Beseitigung bestehender Benachteiligungen von Frauen - bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer Um die Ziele zu erreichen, verpflichtet das Gesetz jede Personal verwaltende Dienststelle (für uns das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7, Ref. 74) einen Chancengleichheitsplan zu erstellen. Chancengleichheitsplan: - berücksichtigt die Schularten Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Sonderschule differenziert

10 Aufbau des Chancengleichheitsplans
Einleitung Zahlenanteil der Beschäftigten Fördermaß-nahmen Zielvorgaben

11 Gesetzliche Grundlage: Chancengleichheitsgesetz B.-W. vom 22.10.2005
Einleitung Chancengleichheitsplan für den Schulbereich (Gültigkeitsdauer fünf Jahre) Erhebende Stelle: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 (Schule und Bildung), Referat 74 Erhebungszeitraum: – Gesetzliche Grundlage: Chancengleichheitsgesetz B.-W. vom

12 Veränderungen (GHS) A15 Schulleiter/innen 21% 17%
Besoldung / Funktion Anteil der Frauen 2005 Anteil der Frauen 2010 A15 Schulleiter/innen 21% 17% A14+Z Schulleiter/innen 33% 29% A 14 Schulleiter /innen 23% 34% A 13+Z Schulleiter/innen 42% 55% A 13 Schulleiter/innen 37% 63% A 12 +Z Schulleiter/innen 41% 68% A 14+Z Stellvertr. SL /innen 18% A 14 Stellvertr. SL/innen 13% 43% A 13 Stellvertr. SL/innen 46% A 12+Z Stellvertr. SL/innen 58% 66% 12

13 Veränderungen (RS) Besoldung / Funktion Anteil der Frauen 2005 2010
A15 Schulleiter/innen 15% 27% A14+Z Schulleiter/innen 56% 54% A 14+Z Stellvertr. Schulleiter/innen 24% 33% A 14 Stellvertr. Schulleiter/innen 41% 25% 13

14 Fördermaßnahmen (1) Die Schulleitung hat die Aufgabe, Lehrerinnen gezielt zu fördern. Das bedeutet, Lehrerinnen Aufgaben zu übertragen, in denen sie Kompetenzen erwerben und Erfahrungen für Führungspositionen sammeln. Zum Beispiel: Übertragung von Aufgaben im Rektorat/Konrektorat (z.B. Prüfungsorganisationen) Mitarbeit bei Planungs- und Schulentwicklungsaufgaben Achtung: Dies darf zu keiner zeitlichen Mehrbelastung führen! 14

15 Fördermaßnahmen (2) Frauen auf Fortbildungen zur Führungskräfteentwicklung hinweisen Zum Beispiel: „Frauen fit für Führung“ Informationstage Wiedereinstieg ins Berufsleben Fortbildungsreihen „Schulleitung“, „Fachberatung und Fortbildung“ Frauen für eine Bewerbung auf Führungsaufgaben motivieren und unterstützen. 15

16 Fördermaßnahmen (3) Maßnahmen für Teilzeitbeschäftigte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Berücksichtigung bei der Stundenplangestaltung (freier Tag) Unterscheidung in teilbare und unteilbare Dienstaufgaben Die GLK kann Empfehlungen für die Verteilung der Lehraufträge und sonstiger dienstlicher Aufgaben geben. Die Rahmenbedingungen (zeitliche Lage unteilbarer Dienstaufgaben und die Wahrnehmung teilbarer Dienstaufgaben) dürfen sich nicht nachteilig auf Teilzeitlehrkräfte auswirken. Traum: Betreuungsangebote in der Schule für die Kinder der Beschäftigten schaffen. 16

17 Aufgaben im Schulalltag
Teilbare Aufgaben Unteilbare Aufgaben Aufsichten Aufsicht/Präsenz bei schulischen Veranstaltungen Wandertage/Klassenfahrten Schullandheimaufenthalte Verwaltungsarbeiten Prüfungen Rücksicht bei Mehrarbeit und Vertretungsstunden Konferenzteilnahme (Klassen-, Fach- und Gesamtlehrerkonferenzen) Schulkonferenz Fortbildung Pädagogische Tage

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wir freuen uns über Fragen und Anregungen Familie & Beruf

19 UNSERE Kontaktdaten www. Schulamt - stuttgart. de
Sprechzeiten: Di – Uhr Staatliches Schulamt, Telefon: 0711 – 1. Stock, Zimmer 103 Telefon beruflich daheim: Telefon privat:


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