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Teilzeitbeschäftigung Grundlagen, Antragstellung, Genehmigungsverfahren, elektronische Übermittlung, Sonderfälle - Stand UP 2016/17 -

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Präsentation zum Thema: "Teilzeitbeschäftigung Grundlagen, Antragstellung, Genehmigungsverfahren, elektronische Übermittlung, Sonderfälle - Stand UP 2016/17 -"—  Präsentation transkript:

1 Teilzeitbeschäftigung Grundlagen, Antragstellung, Genehmigungsverfahren, elektronische Übermittlung, Sonderfälle - Stand UP 2016/17 -

2 Grundlagen Bayerisches Beamtengesetz Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung Art. 87 ff Bayerisches Beamtengesetz Spezielle Form der Antragsteilzeit nach Art. 88 (4) stellt das Freistellungsmodell (Link beachten!) darFreistellungsmodell Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (§11) finden sich sehr ähnliche BestimmungenTarifvertrag Grundlagen2

3 Das reguläre Beschäftigungsverhältnis einer Lehrkraft ist grundsätzlich die Vollzeitbeschäftigung Für Teilzeitbeschäftigungen bedarf es grundsätzlich eines jährlichen Antrags Die Teilzeit wird als Anteil der VZ-Beschäftigung angegeben. Dabei zählt eine wissenschaftl. Stunde 1/24 (4,17%), eine nw-Stunde 1/28 (3,57%) Ausnahme: tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die mit einem festgelegten Stundenmaß entfristet wurden. Diese dürfen höchstens bis zum im Vertrag angegebenen Stundenmaß beschäftigt werden -> TZ-Grund „vu – Vertragsumfang“; ein Antrag ist nicht nötig! Grundlagen3

4 Elektronische Meldung mit der elektronischen Übermittlung der UP und US werden Teilzeitdaten übermittelt Von manchen Lehrkräften kann ASV jedoch die nötigen Daten (TZ-Maß, Dauer, Verteilung w-nw etc.) nicht ermitteln, z.B. bei MuSchu, Wiedereingliederung etc. Hier ist i.d.R. ein schriftlicher TZ-Antrag für Sonderfälle erforderlich. Zur Erinnerung: Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung ist für alle TZ-LK zur UP oder US grundsätzlich ein schriftlicher Antrag einzureichen. Grundlagen4

5 Schaubild beteiligte Behörden Grundlagen5 ASD VIVA Planungsverfahren Personalreferat (FoxPro) ASV Personal- planungsdaten, z.B. UPZ Bezügerelevante Daten, z.B. Arbeitszeit

6 Personalverwaltende Stellen Beamte Die personalverwaltende Stelle ist das Staatsministerium Realschule: Sachgebiet II-6 (SG II-6) Befristet und unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte Die personalverwaltende Stelle ist die Regierung des Aufsichtsbezirks, Sachgebiet 43 Hier werden sämtliche Verträge (auch die „TZ- Verträge“) befristet und unbefristet tarifbeschäftigter LK bearbeitet Grundlagen6

7 Für jede TZ-Lehrkraft muss grundsätzlich zum Mai oder Oktober ein schriftlicher TZ-Antrag für das neue Schuljahr bei der zuständigen personalverwaltende Stelle eingereicht werden – abhängig von der Teilzeitart! Grundlagen7 Merke

8 Genehmigungsverfahren Die Genehmigung einer Teilzeitbeschäftigung – unabhängig davon ob für Beamte oder Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag - erfolgt ausschließlich im Personalreferat (IV.3) der Realschulabteilung auf Grundlage des Budgets und weiterer personalplanerischer Aspekte. Der Vollzug (Verbescheidung) erfolgt über die personalverwaltende Stellen: – Beamte: SG II-6 im StMBW – LAV: jeweilige Regierung, Sachgebiet 43 Genehmigungsverfahren8

9 Beamte Die Genehmigung erfolgt auf Grundlage des schriftlichen Antrags direkt bei IV.3 Die Anträge werden von IV.3 an die SG II-6 weiter gegeben LAV – TZ in EZ, TZ- Änderungen im SJ Der Genehmigungsantra g wird per OWA-Mail an viva_rs@schulen.bay ern.de (Personalreferat) geschickt viva_rs@schulen.bay ern.de Die Genehmigung erfolgt per Antwortmail an die Schule Die Schule reicht den Antrag mit Genehmigung bei der Regierung ein Genehmigungsverfahren9 LAV – sonstige TZ Genehmigung der elektronisch übermittelten Daten durch das Personalreferat Die Schule reicht den Antrag nur bei der Regierung ein

10 Schaubild Antragstellung Antragstellung Genehmigung Weiterleitung Antrag mit Genehmigung Verbescheidung Genehmigungsverfahren10 Antragstellung Verbescheidung

11 Verbescheidung/Besoldung Beamte Anpassung der Bezüge über VIVA (LfF) auf Grundlage des schriftlichen Antrags und der elektronischen Übermittlung Schriftliche Verbescheidung der TZ-Beschäftigung im neuen SJ durch StMBW, SG II-6 LAV Anpassung der Bezüge über VIVA (LfF) auf Grundlage des schriftlichen Antrags und der elektronischen Übermittlung Schriftliche Verbescheidung der TZ-Beschäftigung im neuen SJ durch die Regierung, SG 43 Genehmigungsverfahren11

12 Zeitpunkt der Antragstellung Zur Unterrichtsplanung müssen alle Lehrkräfte mit einem bestimmten Stundenmaß berücksichtigt werden (wenn diese erst im 2.HJ ihren Dienst wieder antreten, kann dies noch nicht in ASV eingegeben werden. Hier ist immer eine Bemerkung unter Unterrichtsplanung – Bemerkung zu erfassen). Daher muss der Schulleitung von allen LK zur UP ein TZ-Antrag vorliegen. Nur in bestimmten Fällen ist dieser aber schon zur UP schriftlich einzureichen (siehe elektronische Meldung/ Sonderfälle). Mit der elektronischen Übermittlung der US werden grundsätzlich die mit der UP festgelegten Teilzeitmaße nur noch bestätigt. Für alle Fälle, in denen noch keine schriftliche TZ-Genehmigung vorliegt, muss im Oktober ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Bitte beachten: Bei internen Stundenverschiebungen zwischen US und UP darf sich in der Summe keine Stundenerhöhung ergeben. Beispiel: Wenn eine LK um 3 Stunden erhöht, muss eine (oder mehrere) andere um das gleiche Maß reduzieren. Genehmigungsverfahren12

13 UP Zur UP muss der Schulleitung von jeder LK mindestens eine Teilzeitvereinbarung (Berichtsbibliothek) vorliegen. In besonderen Fällen ist ein schriftlicher Teilzeitantrag für Sonderfälle einzureichen, z.B. immer bei Teilzeit in Elternzeit, bei längerfristiger Erkrankung Wird ein Sonderantrag erstellt, ist keine weitere Vereinbarung notwendig. Für den Regelfall werden die elektronisch übermittelten Teilzeiten in VIVA bereits eingebucht und die Bezüge zum 1. August umgestellt. Merke: (Mindestens) eine Unterschrift von jeder TZ-LK zur UP! (Ausnahme: bereits genehmigte(s) ATZ oder Freistellungsmodell) UP13

14 Änderungen zwischen UP und US Wichtig: Bei relevanten Änderungen (ab 3 Stunden) zwischen UP und US muss ein Änderungsantrag geschickt werden (bei LAVs per OWA-Mail). Die Änderungen sind vorab vom Personalreferat zu genehmigen. Da es bis zur US weitere Verschiebungen geben kann, wäre bei geringerer Stundenänderung der Verwaltungsaufwand nicht gerechtfertigt. Zwischen UP und US14

15 US Zur US muss für jede Lehrkraft, für die bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Genehmigung vorliegt – oder sich die Stundenzahl bzw. die Verteilung w/nw geändert hat – ein schriftlicher TZ-Antrag eingereicht werden. Insbesondere von den TZ-Lehrern, die Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit beantragt haben, ist nun ein schriftlicher Antrag vorzulegen US15

16 16 UPUS Sond erfäll e Sonder- fälle an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ an, fb TZ- Änderung TZ- Änderung TZ Verein- barung TZ Verein- barung TZ- Änderung ab 3 Std TZ- Änderung ab 3 Std StMBW bzw. Regierung

17 Sonderfälle Teilzeit in Elternzeit Mutterschutz Sonstiger langfristiger Ausfall, z.B. Beschäftigungsverbot, Erkrankungen Wiedereingliederung Zeitraum nicht 1.8. bis 31.7. Arbeitszeitmodelle (z.B. Altersteilzeit, Freistellungsmodell) Sonderfälle17

18 Teilzeit in Elternzeit Zur UP ist der Teilzeitantrag für Sonderfälle schriftlich bzw. per OWA-Mail (LAV) einzureichen. Zur US ist nur dann ein Antrag nötig, wenn sich das Stundenmaß bzw. die Verteilung wissenschaftlicher/ nichtwissenschaftlicher Unterricht ändert. Sonderfälle18

19 Mutterschutz, sonstiger längerfristiger Ausfall In diesen Fällen ist die Lehrkraft de jure noch im Dienst (auch wenn sie im Schuljahr nicht mehr an der Dienststelle erscheinen sollte). Mit der elektronischen Übermittlung werden keine TZ- Daten übertragen, wenn ein längerfristiger Ausfall eingetragen ist. Bei einem längerfristigem Ausfall (Mutterschutz, längerfristige Erkrankung…) ist der schriftliche Teilzeitantrag für Sonderfälle bereits zur UP vorzulegen. Auch für die Zeit des Ausfalls muss ein TZ-Antrag gestellt werden. Sonderfälle19

20 Wiedereingliederung Bei einer Wiedereingliederung wird aufgrund des Wiedereingliederungsplans von der personalverwaltenden Stelle ein Bescheid erstellt. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Sonderfälle20

21 Zeitraum nicht 1.8. bis 31.7. Ändert sich das Teilzeitmaß im Laufe des Jahres – auch von x auf Null (Beurlaubung, z.B. Elternzeit  Urlaubsantrag) oder von Null auf x wegen Rückkehr aus Beurlaubung zum HJ (Wiederverwendungsantrag, bei w/nw-Lehrkraft auch TZ-Antrag wegen Verteilung) – so muss diese Änderung schriftlich beantragt werden. Eine Änderung des TZ-Maßes ist grundsätzlich erst ab drei Monaten Dauer möglich. Sonderfälle21

22 Arbeitszeitmodelle (Altersteilzeit oder Freistellungsmodell) Diese Formen der Antragsteilzeit werden bereits frühzeitig beantragt und genehmigt. Die Genehmigung erstreckt sich über den gesamten Zeitraum des Modells und muss nicht jährlich genehmigt werden. Es erfolgt keine elektronische Übermittlung der TZ-Daten an VIVA. Die Bezüge laufen somit immer gleich weiter. Änderungen können nicht, bzw. nur in äußersten Ausnahmesituationen beantragt werden. 22

23 FAQ Zur UP wurde für Teilzeit in Elternzeit kein Sonderfälleantrag gestellt. Was passiert im neuen Schuljahr?  Da kein Teilzeitantrag in VIVA vorliegt, erhält die Lehrkraft Vollzeitbezüge, wenn die Elternzeit am 31.7. endet. Diese Überzahlung wird nach Bekanntwerden des Fehlers natürlich vom LfF zurückgefordert. Ist die Elternzeit über den 31.7. genehmigt, so erhält die Lehrkraft gar keine Bezüge, da sie sich laut EDV in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindet. FAQ23

24 FAQ Eine Lehrkraft ist z.B. wegen längerfristiger Erkrankung seit Wochen nicht erreichbar. Was kann man tun?  In diesem Fall könnte auch die Teilzeitvereinbarung an das StMBW bzw. die Regierung geschickt werden, falls sich keine Änderungen im Stundenmaß ergeben haben. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften ist die Regierung bei langfristiger Erkrankung in jedem Fall zu verständigen, da die Einstellung der Lohnfortzahlung i.d.R. nach 6 Wochen erfolgt. FAQ24

25 Fallbeispiele/Übungen Eine verbeamtete Teilzeit- Lehrkraft befindet sich von 1. Juni bis 10. September in Mutterschutz. Danach geht sie in Elternzeit. Wo ist hier ggfs. wann welcher TZ- Antrag einzureichen?  Zur UP ist ein schriftlicher TZ-Antrag für Sonderfälle für die Zeit vom 1. August bis 10. September beim Personalreferat einzureichen. Fallbeispiele25

26 Fallbeispiele/Übungen Wo muss der Teilzeitantrag einer befristet beschäftigten Lehrkraft eingereicht werden?  Eine befristet beschäftigte LK wird nach Vertragsumfang bezahlt. Ein Teilzeitantrag ist jedoch nur für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte zu stellen. Fallbeispiele26


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