Schulung Beschaffungswesen 2005 Verfahrensabläufe; Schwellenwerte; Bedeutung, Höhe, Berechnung; Plattform simap.ch lic. iur. RA Norbert Mettler Departementssekretär Baudepartement
Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrensabläufe - Übersicht - Detaildarstellung – vgl. Schulungsunterlagen - Ausschreibung / Ausschreibungsunterlagen offenes / selektives Verfahren - Auskunftserteilung § 16 VIVöB - Merkpunkte selektives Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b IVöB (Präqualifikationsverfahren) - Merkpunkte freihändiges Verfahren - Merkpunkte Einladungsverfahren Art. 12 Abs. 1 lit. bbis IVöB - Bekanntmachung Zuschlag (§ 33 VIVöB) Staatsvertragsbereich 2. Schwellenwerte - Begriff - Government Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öff. Beschaffungswesen) - Schwellenwerte Abkommen EU - Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich - Berechnung – Grunsätze Art. 7 Abs. 1ter IVöB / § 2 VIVöB - Besondere Berechnungsmethoden 3. Simap.ch - Was ist Simap.ch? - Publikation in den amtlichen Organen - Homepage simap.ch
Verfahrensabläufe - Übersicht offenes Verfahren (einstufig) selektives Verfahren (zweistufig) Einladungsverfahren (einstufig) freihändiges Verfahren (einstufig) öffentliche Ausschreibung zum Antrag auf Teilnahme Einladung einer einzigen Firma zur Offertstellung zur direkten Bewerbung oder Bezug der Aus-schreibungs-unterlagen Präqualifikation Einladung zur Offertstellung, Zustellung der Ausschreibungs-unterlagen Entgegennahme der Offerte ev. Verhandlung über Preis/Leistung Entgegennahme der Offerten - Offertöffnung - Bewertung (+Bereinigung) - Zuschlagsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung - Vertragsabschluss Vertragsabschluss
Detaildarstellung – vgl. Schulungsunterlagen Verfahrensabläufe Detaildarstellung – vgl. Schulungsunterlagen
Verfahrensabläufe Ausschreibung / Ausschreibungsunterlagen offenes / selektives Verfahren Mindestinhalt in § 12 und § 14 VIVöB aufgezählt Publikation: - mindestens kant. Amtsblatt - Staatsvertragsbereich: zusätzlich SHAB (oder elektronische Plattform) + Kurzzusammenfassung in franz. Sprache (§ 13 VIVöB) Vgl. Ausschreibungsraster in Schulungsunterlagen
Auskunftserteilung § 16 VIVöB Verfahrensabläufe Auskunftserteilung § 16 VIVöB Beantwortung innert kurzer Frist von Anfragen zu den Ausschreibungsunterlagen Beachten: Zusatzinformation darf nicht unzulässige Vorteile bringen Wichtige Auskünfte müssen allen Anbietern gleichzeitig mitgeteilt werden
Verfahrensabläufe Merkpunkte selektive Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b IVöB (Präqualifikationsverfahren) Zweistufig: 1) Eignungskriterien bestimmen wer Angebot einreichen darf 2) Prüfung der Angebote durch Zuschlagskriterien Beschränkung der Einzuladenden in der Ausschreibung möglich, wenn: - Auftragsvergabe nicht effizient abgewickelt werden kann und - wirksamer Wettbewerb gewährleistet bleibt
Merkpunkte freihändiges Verfahren Verfahrensabläufe Merkpunkte freihändiges Verfahren Zulässig wenn: a) Auftragswert unterhalb Schwellenwert b) Unabhängig vom Auftragswert, wenn Gründe nach § 9 Abs. 1 VIVöB vorliegen Bericht im Staatsvertragsbereich (§ 9 Abs. 2 VIVöB) - Name Auftraggeber - Wert + Art der Beschaffung - Ursprungsland der Leistung - Bestimmung für die freihändige Vergabe
Merkpunkte Einladungsverfahren Art. 12 Abs. 1 lit. bbis IVöB Verfahrensabläufe Merkpunkte Einladungsverfahren Art. 12 Abs. 1 lit. bbis IVöB Direkte Einladung zur Offertstellung Wenn möglich mindestens 3 Angebote einholen
Bekanntmachung Zuschlag (§ 33 VIVöB) Staatsvertragsbereich Verfahrensabläufe Bekanntmachung Zuschlag (§ 33 VIVöB) Staatsvertragsbereich Publikation Amtsblatt / SHAB oder elektronische Plattform: Verfahrensarten Gegenstand und Umfang des Auftrages Name + Adresse Auftraggeber Datum Zuschlag Name + Adresse der berücksichtigten Anbieter Preis der berücksichtigten Angebote
Schwellenwerte - Begriff Definiert jenen Betrag, ab welchem bestimmte Verfahrens-regeln zwingend angewendet werden müssen (Verfahrensart) Schwellenwerte im a) Staatsvertragsbereich b) im vom Staatsvertrag nicht erfassten Bereich
Schwellenwerte Government Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen)
Schwellenwerte Abkommen EU
Schwellenwerte Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich
Berechnung – Grundsätze Art. 7 Abs. 1ter IVöB / § 2 VIVöB Schwellenwerte Berechnung – Grundsätze Art. 7 Abs. 1ter IVöB / § 2 VIVöB Gesamte Vergütung für einen Auftrag - Schätzung der mutmasslichen Auftragssumme: Nicht knapp kalkulieren; an die obere Bandbreite gehen Ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer Keine Aufteilung des Auftrages in der Absicht Vergabe-bestimmungen zu umgehen
Besondere Berechnungsmethoden Schwellenwerte Besondere Berechnungsmethoden Bauaufträge: - Staatsvertragsbereich: Gesamtwert der Hoch- & Tiefbau- arbeiten (Art. 6 und 7 IVöB) - Binnenbereich: Wert des einzelnen Auftrages massgebend (§ 3 Abs. 2 VIVöB)
Besondere Berechnungsmethoden Schwellenwerte Besondere Berechnungsmethoden Bagatellklausel: Bauaufträge im Staatsvertragsbereich, die je einzeln den Wert von zwei Millionen Franken nicht erreichen und zusammengerechnet 20 Prozent des Wertes des gesamten Bauwerkes nicht überschrei-ten, müssen mindestens nach den Bestimmungen des von Staats-verträgen nicht erfassten Bereiches vergeben werden. (Art. 7 Abs. 2 IVöB)
Besondere Berechnungsmethoden Schwellenwerte Besondere Berechnungsmethoden Gleichartige Aufträge / Unterteilung gleichartiger Aufträge: Gesamtwert über 12 Monate (§ 4 Abs. 1 VIVöB) Optionen für Folgeaufträge sind mitzurechnen (§ 4 Abs. 1 VIVöB) Daueraufträge (§ 4 Abs. 3 VIVöB) - bestimmte Laufzeit: Schätzung Gesamtwert - unbestimmte Laufzeit: jährliche Rate x 4
Simap.ch Was ist Simap.ch? systeme d‘information sur les marchés publics en Suisse Homepage für Ausschreibungen der öffentlichen Hand Verein: 22 Kantone und Bund (2002) Kanton Schwyz vertreten durch Baudepartement
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Aufgabenteilung in der Verwaltung im Bereich Beschaffungsrecht Zuständigkeit Aufgabenteilung in der Verwaltung im Bereich Beschaffungsrecht Neue Anlaufstelle: Baudepartement, Departementssekretariat lic. iur. Norbert Mettler 041 819 25 01 lic. iur. Muriel Mattmann 041 819 25 10 www.sz.ch/bd/bd.html