Patientenmobilität in der Europäischen Union - Politische und rechtliche Rahmenbedingungen - TrESS-Seminar Padborg 13. September 2013 MR Ortwin Schulte, Bundesministerium für Gesundheit TrESSR Stand: Mai 2012
Foren der Europäischen Gesundheitspolitik GD SANCO Public Health, Patientenmobilität GD SANCO, früher GD ENTR Arzneimittel und Medizinprodukte GD EMPL Offene Methode der Koord., EU 2020
Leitprojekte der Europäischen Gesundheitspolitik Public Health, Patientenmobilität Umsetzung PatientenmobilitätsRL Arzneimittel und Medizinprodukte Überarbeitung MedizinprodukteRL Offene Methode der Koord., EU 2020 Sozialpol. Folgewirkungen der Finanzkrise
Gesundheitliche Ungleichheiten: Status in der EU Lebenserwartung Männer 67,8 (LTU) – 81,2 (Aland) Frauen 76,4 (BG-Sev) – 87,0 (Navarra) Säuglingssterblichkeit/1.000 15,8 (BG-Yug) – 1,7 (Kärnten)
Ausbau der europäischen Gesundheitspolitik? mögliche Mittel maßvoller Ausbau der Kompetenzgrundlagen für eine europäische Gesundheitspolitik in Art. 168 EUV stärkere Verbindlichkeit der Zusammenarbeit im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung Zielorientierung der Mittel für Struktur- und Kohäsionsfonds auf Gesundheitsprojekte
Patientenmobilität in der EU Richtlinie 2011/24/EU und Vo. 883/2004 RL 2011/24/EU Vo. Nr. 883/2004 individueller Erstattungsanspruch Koordinierungsverfahren Versicherungsträger Erstattung der Kosten im Heimatland, höchstens die angefallenen Kosten Übernahmer der angefallenen Kosten wie für Patienten im Zielland Schwerpunkt: planbare Therapien Schwerpunkt: nicht planbare Therapien
Anspruchskonkurrenzen (1) RL 2011/24/EU und Vo. Nr. 883/2004 Grundentscheidung parallel bestehende Anspruchssysteme Ansprüche aus RL 2011/24/EU und aus Vo. Nr. 883/2004 bestehen nebeneinander, der günstigere Anspruch kann gewählt werden. Das Auswahlrecht liegt beim Ver-sicherten. Die Mitgliedstaaten sind zu aktiver Beratung verpflichtet.
Anspruchskonkurrenzen (2) RL 2011/24/EU und EuGH-Rspr. Grundannahme RL 2011/24/EU ist sekundärrechtliche Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung seit 1999 Auffassung Rat, EP und Mitgliedstaaten kein subsidiärer Erstattungsanspruch aus dem europäischen Primärrecht Fortschritt durch Kodifizierung unmittelbare Rechtsansprüche aus na-tionalem Recht
Europäischer Einfluß auf die Leistungen der Krankenversicherung Ausgangspunkt nationale Autonomie aber Binnenmarktfreiheit nach EuGH-Rspr. Maßstab Anspruch/medizinische Notwendigkeit Folge mittelbar festgelegtes Mindestniveau
Europäischer Leistungskatalog: Problemfälle Leistung im Heimatland explizit ausgeschlossen kein Kostenerstattungsanspruch Leistung im Heimatland nicht angeboten kein Indiz für Genehmigungsverweigerung Leistung im Heimatland unter Bedingungen Vorabgenehmigung bei Krankenhausbehandlung Vorabgenehmigung bei hochspezial. Leistungen Erstkontakt und Zuweisung durch Hausarzt (zulässig, aber einfache Handhabung notw.)
RL 2011/24/EU Vergütungsmaßstäbe für EU-Bürger ambulanter Bereich Gebührenordnung der Ärzte Parallele zu GKV-Versicherten mit Kostenerstattungstarif? stationärer Bereich DRG-Vergütung (Preisbindung nach KHEntgG) wahlärztliche Leistungen, sofern vereinbart
RL 2011/24/EU sonstige Regelungen rechtsverbindlich gegenseitige Anerkennung von Arzneimittel-verschreibungen programmatisch Referenznetzwerke insbesondere für seltene Krankheiten Telematik im Gesundheitswesen gemeinsame Bewertung von Technologien
Ausblick Entwicklungslogik Patientenmobilität Erweiterung europäischer Bürgerrechte Ausbau Binnenmarkt Systemkonvergenz Gesundheitspolitik Entwicklungslogik Finanzkrise Reduktion der Staatsausgaben Druck auf Gesundheitsbudgets Gesundheitspolitische Auflagen für Staaten im Rettungsschirm