SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Firmenkunden

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 Präsentation transkript:

SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Firmenkunden 28.03.2017 SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Firmenkunden Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 08. März 2013 in Burgdorf

Agenda Hintergrund der Umstellung Die SEPA-Produkte 28.03.2017 Agenda Hintergrund der Umstellung Die SEPA-Produkte SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten Unterstützung der Kunden Weitere Entwicklungen? Stadtsparkasse Burgdorf

1. Hintergrund der Umstellung 28.03.2017 1. Hintergrund der Umstellung

28.03.2017 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Teilnehmende Länder Stadtsparkasse Burgdorf

Ziel der EU-Kommission 28.03.2017 Ziel der EU-Kommission Die Schaffung eines „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes“ Einheitlicher Rechtsrahmen Einheitliche Produkte / Zahlungsinstrumente „Einheitliche Preise“ / größere Markttransparenz / leichterer Marktzugang Stadtsparkasse Burgdorf

Der einheitliche Rechtsrahmen 28.03.2017 Der einheitliche Rechtsrahmen Zahlungsdienstegesetz Informationspflichten für Zahlungsdienstnutzer Dauer für die Abwicklung einer Zahlung Haftungsregeln Zahlungsdiensteaufsichtgesetz Zahlungsinstitute ohne Banklizenz Abwicklung von Zahlungsverkehr Möglichkeit der kurzfristigen Kreditvergabe (bis 12 Monate) zum Zweck der Zahlungsabwicklung Trennung von Kundengeldern und Unternehmensvermögen EU-Verordnung 924/2009 Pflicht zu IBAN/BIC Erreichbarkeit der Banken SEPA-Migrationsverordnung („Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ ) Stadtsparkasse Burgdorf

SEPA-Migrationsverordnung (1) 28.03.2017 SEPA-Migrationsverordnung (1) Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum 1. Februar 2014 zugunsten der SEPA-Zahlverfahren abzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2). Zahlungen über Großbetragzahlungssysteme sind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen (Art. 1). Verpflichtende Erreichbarkeit von Zahlungsdienstleistern in der Eurozone für SEPA-Überweisungen ab Inkrafttreten der Verordnung (Nicht-Euroländer spätestens ab 31. Oktober 2016) (Art. 3) Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML-Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5) Spätestens ab 1. Februar 2016 soll die IBAN für die Kunden die ausschließliche Kundenkennung im Zahlungsverkehr sein (Wegfall des BIC). Kostenbasierte Rücklastschriftentgelte können unilateral, bilateral und multilateral vereinbart werden (Art. 8 Abs. 2 und 3). Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB-Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7). Stadtsparkasse Burgdorf

SEPA-Migrationsverordnung (2) 28.03.2017 SEPA-Migrationsverordnung (2) Zahlungsdienstleister sollen Zahlungspflichtigen Prüfungsleistungen hinsichtlich der Betragshöhe und Periodizität bei Lastschriften anbieten (Artikel 5 Absatz 3 (d)). Betragsobergrenze von 50.000 Euro der EU-Preisverordnung zum Preisgleichstellungsgebot wird mit Inkrafttreten der Verordnung für alle Zahlungen in Euro mit Angabe von IBAN und ggf. BIC innerhalb des EWR aufgehoben (Art. 17). Aufhebung von transaktionsbezogenen zahlungsbilanzstatistischen Meldungen zum 1. Februar 2016 für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, also auch in Drittstaaten (Art. 17) Stadtsparkasse Burgdorf

28.03.2017 Mögliche Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetzgeber vom 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 (Optionen nach Art. 16) Nationales Begleitgesetz vom 08.11.2012 Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher kostenfreie Umstellungsleistungen für Kontonummer und Bankleitzahl anbieten  Bundesregierung hat die Option umgesetzt. Weiternutzung von Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarte ausgelöst werden, d. h. Weiterbetrieb des ELV-Verfahren auf Basis DTAUS wird ermöglicht  Bundesregierung hat die Option umgesetzt. Möglichkeit der Konvertierung von ZV-Dateien in das SEPA-Datenformat  Bundesregierung hat diese Option nicht genutzt. Stadtsparkasse Burgdorf

28.03.2017 2. Die SEPA-Produkte

Die SEPA-Produkte SEPA-Überweisung 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Überweisung SEPA-Überweisung IBAN+BIC 4x35 Stellen Verwendungszweck Keine Gebührenabzüge vom Überweisungsbetrag Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte SEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl  Auftragswährung immer EURO  Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen  Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages  Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt  Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts  XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS  Stadtsparkasse Burgdorf Seite 12 12

Die SEPA-Produkte SEPA Basis-Lastschrift 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA Basis-Lastschrift SEPA-Lastschrift (B2C) Rechtsgrundlage ist das SEPA-Mandat Ausschliesslich beleglos (auch nicht per Datenträger) Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers (Gläubiger-ID) Mandatsreferenz in der Datei Fälligkeitstag für die Belastung Differenzierte Vorlagefristen Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat vorliegt Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte SEPA-Firmenlastschrift 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Firmenlastschrift SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es anbieten Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungspflichtigen muss das Vorhandensein des Mandats prüfen Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation Gäubiger-ID Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA-Lastschriftmandats Aufbau der GläubigerID Beantragung der Gläuber-ID ausschließlich elektronisch www.glaeubiger-id.bundesbank.de Beispiel Gaslieferung SEPA-Lastschriftmandat 1 GAS Stadtwerke Stromlieferung SEPA-Lastschriftmandat 2 STR Wasserlieferung SEPA-Lastschriftmandat 3 WAS Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 2) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 2) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 16 16

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 3) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 3) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 17 17

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 4) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 4) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 18 18

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 5) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung 5) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 19 19

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 20 20

Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Gläubiger-Identifikation (Beantragung) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 21 21

Die SEPA-Produkte SEPA-Mandat 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Mandat SEPA-Mandat Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes Ermächtigung Zahlungen einzuziehen Weisung an KI, SEPA-Lastschrift einzulösen Angaben des SEPA-Lastschriftmandats Name, Adresse und Gläubiger-ID Mandatsreferenz Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige Zahlung Mustermandatstexte unter http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich entsprechen nicht den Formerfordernissen Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert 13 Monate Rückgabemöglichkeit Stadtsparkasse Burgdorf

28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Mandatstexte für wiederkehrende und einmalige ( ) Lastschrift Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die Stadt Burgdorf, (einmalig eine Zahlung) Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Stadt Burgdorf auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften (Lastschrift) einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein: Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer. Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz weicht der Zahler vom Mitglied ab, ist folgender Zusatz erforderlich: Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrages/des Abonnements) mit [Vorname und Name] Stadtsparkasse Burgdorf Seite 23 23

Die SEPA-Produkte SEPA-Rahmenmandat (1) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Rahmenmandat (1) Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängt zum Beispiel davon ab, ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen (z.B. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer) ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertrags- abschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden soll Mit der Einführung der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob ein SEPA-Lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat) oder mehrere SEPA-Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung (Einzelmandate) vergeben werden sollen. Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor- und Nachteile zu bewerten. Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte SEPA-Rahmenmandat (2) 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Rahmenmandat (2) Vorteile Nachteile Bei mehreren Verträgen wird die Mandatsanzahl auf ein Rahmenmandat reduziert Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auch bei Folgegeschäften genutzt werden kann Kunden- und Mitgliedsnummern können genutzt werden Mandatsänderungen (z.B. Änderung der Kontoverbindung) werden ver-einfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist Der Widerruf des Mandats betrifft alle Verträge/Grundgeschäfte des Kunden Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertrags-nummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte SEPA-Einzelmandat 28.03.2017 Die SEPA-Produkte SEPA-Einzelmandat Vorteile Nachteile Der Widerruf eines Mandats betrifft nur einen Vertrag Je Vertrag kann ein anderes Konto des Zahlungspflichtigen genutzt werden Die Nutzung von Vertragsnummern als Mandatsreferenz ist möglich Der Zahlungspflichtige muss je Vertrag ein neues Mandat unterschreiben Mandatsänderungen (z.B. Änderung der Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en) Die Mandatsverwaltung wird komplexer Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Mandatsreferenz 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Mandatsreferenz Mandatsreferenz Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden Länge maximal 35 Stellen Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Fristen der SEPA-Lastschriften 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Fristen der SEPA-Lastschriften Fristen in den SEPA-Lastschriftverfahren Vorankündigung (Pre-Notification) Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA-Lastschrift Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart werden. Ist an den Zahlenden zu adressieren (kann unter Umständen vom Vertragspartner abweichen => „Oma-Enkel“ Vorlagefrist SEPA-Basis-Lastschrift 7 Tage (D-5) für Erstlastschrift 4 Tage (D-2) für Folgelastschrift Vorlagefrist für SEPA-Firmen-Lastschrift 3 Tage (D-1) Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Fristen der SEPA-Lastschriften 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Fristen der SEPA-Lastschriften Absendung der schriftlichen Ankündigung der Lastschriftausübung (Vorabinformation, Pre-Notification) durch den Kunden gegenüber dem Zahlungspflichtigen. 14 Tage vor Fälligkeit (die Frist kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Zahlungspflichtigen verringert werden, z.B. durch AGB) Kalendertage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Bankarbeitstage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Fälligkeitstag (D-Day) Einreichungsfrist der Datei mit Erstlastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf Einreichungsfrist der Datei mit Folgelastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Migration auf SEPA-Basis-Lastschrift 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Migration auf SEPA-Basis-Lastschrift Mandatsmigration (1) Erster Einzug SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst-Lastschrift (D-5) Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen durch AGB-Anpassungen Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz muss schriftlich erfolgen (z.B. mit Rechnung, …) kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten Einzugsermächtigungs-Lastschrift erfolgen Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Pre-Notifications-Beispieltexte 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Pre-Notifications-Beispieltexte Kontoauszugstext für eine Pre-Notification pro Lastschrift: „Den Rechnungsbetrag von 120,00 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von Ihrem Konto IBAN DE67012345678925151371 bei der Stadtsparkasse Burgdorf NOLADE21BUF zum Fälligkeitstag 02.04.2013 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.“ Kontoauszugstext für eine Pre-Notification bei wiederkehrenden Lastschriften: „Den Monatsabschlag von 15,00 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von Ihrem Konto IBAN DE67012345678925151371 bei der Stadtsparkasse Burgdorf NOLADE21BUF jeweils am 1. Werktags eines Monats, beginnend mit dem 02.04.2013 ein.“ Stadtsparkasse Burgdorf Seite 31 31

Die SEPA-Produkte Migration auf SEPA-Firmenlastschrift 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Migration auf SEPA-Firmenlastschrift Mandatsmigration (2) Sonderfall Abbuchungsauftrag Weiterführung als SEPA-Firmen-Lastschrift nicht möglich Darf von Verbrauchern nicht genutzt werden Vereinbarung einer SEPA-Firmen-Lastschrift Bestehende Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern Vereinbarung einer SEPA-Basis-Lastschrift Stadtsparkasse Burgdorf

Die SEPA-Produkte Anzeigepflicht von Mandatsänderungen 28.03.2017 28.03.2017 Die SEPA-Produkte Anzeigepflicht von Mandatsänderungen Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift? Mandatsreferenz GläubigerID (KreditorID) Name bzw. Rechtsform des Gläubigers (Kreditors) z.B. Fusion, Umfirmierung Adresse des Gläubigers IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor) BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor) Stadtsparkasse Burgdorf Seite 33 33

3. SEPA-Migration vorbereiten 28.03.2017 3. SEPA-Migration vorbereiten

Auswirkungen auf Kunden 28.03.2017 28.03.2017 Auswirkungen auf Kunden Firmenkunden mit Lastschriften (Abbuchungsauftrag) Firmenkunden mit Lastschriften (Einzugsermächtig.) Neue Mandate von Bestandskunden einholen Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Firmenkunden ohne Lastschriften Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Privatkunden Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Stadtsparkasse Burgdorf Seite 35 Seite 35 35 35

28.03.2017 Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Andere betroffene Abteilungen Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Last- schriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.B. Call Center) Informationstechnologie Stadtsparkasse Burgdorf

28.03.2017 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben  Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen  Organisation und Abläufe anpassen  Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen  Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten  Zahlungen möglichst beleglos einreichen  Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren  Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Stadtsparkasse Burgdorf Konvertierungstools zur Verfügung ! Stadtsparkasse Burgdorf

28.03.2017 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll  Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen  SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen  Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)  Erstellung und Versand eines Umstellungsschreibens an bisherige LS-Kunden  Aktuelle Informationen zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie jederzeit online unter www.ssk-burgdorf.de/sepa ! Stadtsparkasse Burgdorf

4. Unterstützung der Kunden 28.03.2017 4. Unterstützung der Kunden

Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (1) 28.03.2017 Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (1) …für Privatkunden IBAN auf der Sparkassen-Card (seit 3. Quartal 2012) IBAN im Kontoauszug IBAN im Online-Banking …für Firmenkunden Allgemeine Beratung zu SEPA Beratung zur Mandatsgestaltung Unterstützung bei der Konvertierung von Datenbeständen Angebot von Software (SFIRM, StarMoney, SPG-Verein, S-Verein) Stadtsparkasse Burgdorf

Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (2) 28.03.2017 Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (2) SEPA-Account-Converter Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI auf IBAN und BIC https://www.ssk-burgdorf.de/firmenkunden/konten_karten/sepa/ueberblick Kostenpflichtig: SEPA-File-Konverter Konvertierung von DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien in SEPA-Überweisungsdateien Konvertierung von DTAUS-Lastschriftdateien in SEPA-Lastschriftdateien http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-file-converter.html SEPA-XML-Checker Überprüfung von SEPA XML-Dateien auf Fehler http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-xml-checker.html Stadtsparkasse Burgdorf

5. Weitere Entwicklungen 28.03.2017 5. Weitere Entwicklungen

Weitere Entwicklungen 28.03.2017 28.03.2017 Weitere Entwicklungen Einführung der COR1-Lastschrift vom Charakter her eine Basis-Lastschrift Vorlagefrist für Erst- und Folgelastschrift: D-1 in der SKO voraussichtlich verfügbar ab November 2013 nur für Lastschriften innerhalb Deutschlands nutzbar  Erweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf ??? (elektronische Rechnung)  Einführung eines e-Mandats  Verwendung von Umlauten in SEPA-Verwendungszwecken  Stadtsparkasse Burgdorf Seite 43 43

Ihre weiteren Fragen zu SEPA … 28.03.2017 Ihre weiteren Fragen zu SEPA … Ihre Kundenbetreuer in der Stadtsparkasse Burgdorf Telefon 05136 / 803 0 (oder Durchwahl) e-Mail sepa@ssk-burgdorf.de Stadtsparkasse Burgdorf

Wichtige Hinweise Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) und richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer Finanzdienstleistung dar. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. Börsenprospekte liest. Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den Überzeugungen der NORD/LB-Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden. Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB zulässig. Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen verpflichtet. Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. Stadtsparkasse Burgdorf