Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Lärmsanierungsprojekte Region Flughafen FLH.

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Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Lärmsanierungsprojekte Region Flughafen FLH Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Überschneidung Flug- und Strassenlärm

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Überschneidung Sanierungspflicht 1.Die Überschneidung der Sanierungspflicht betrifft nicht die Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg (nur Strassenlärm). 2.Betroffen von der Überschneidung sind aus der Optik Strassenlärm: a.AW-Fenster (Pflicht) b.Beitragsfenster zwischen IGW und AW (freiwillig) 3.Betroffen von der Überschneidung sind aus der Optik Flughafen: a.AW- und IGW-Fenster (Pflicht)

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Überschneidung Flug- und Strassenlärm: Situation Grundlage: EMPA, Fluglärmbelastung 2008

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Unterschiede in der Sanierung Vom Fluglärm sind i.d.R. alle Fassaden und allfällige Dachflächenfenster betroffen Der Flughafenbetreiber muss alle Fenster von lärm- empfindlichen Räumen mit IGW-Überschreitungen sanieren Vom Strassenlärm ist i.d.R. nur ein Teil der Fassaden betroffen Der Strassenhalter muss alle Fenster von lärmempfindlichen Räumen mit AW-Überschreitungen sanieren an Fenster mit IGW-Überschreitungen werden freiwillige Beiträge entrichtet

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Unterschiede in der Bearbeitung Der Flughafen bearbeitet bei Gebäuden mit möglichen IGW- Überschreitungen alle Fenster von lärmempfindlichen Räumen (und damit alle Wohnungsgrundrisse) und ermittelt die vollen Fensterkosten (bei Nachtlärm inkl. allfällig gewünschte Lüftern in Schlafräumen). Die FALS muss nur diejenigen Fenster bearbeiten, die strassenseitige AW-/IGW-Überschreitungen aufweisen. Die FALS muss nur bei Fassaden mit AW-Überschreitungen die vollen Fensterkosten (und allenfalls Lüfterkosten) ermitteln Bei IGW-Fenster ermittelt die FALS nur die Anzahl Fenster und weist diesen einen fixen Beitrag zu

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Beabsichtigtes Vorgehen Die Bearbeitung von Massnahmen (an der Quelle und) auf dem Ausbreitungsweg (LSW) erfolgt unabhängig vom Fluglärm Gebäude, die in die Sanierungspflicht des Flug- hafens fallen, werden vollständig vom Flughafen Zürich bearbeitet Die FALS wird der Flughafen Zürich AG 50 % der AW-Fenster-Kosten und die Hälfte des freiwilligen Beitrags an IGW-Fenster (aus Optik Strassenlärm) überweisen

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Schwierigkeiten der Abgrenzung Da nach wie vor kein rechtsgültiger Schallschutz-Perimeter existiert, sind die Grenzen des IGW-Gebietes des Flughafens noch nicht klar Damit kann auch noch nicht exakt festgelegt werden, welche Gebiete bezügl. SSF von der FALS bearbeitet werden müssen

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Sanierungsstand Flughafen

Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas Ostermayr, SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich Zeitplan Strassenlärmsanierung Region FLH Die Arbeiten für allf. LSW schreiten unabhängig von der Abgrenzung zur Lärmsanierung Flughafen voran (Ämtervernehmlassung ab Mai) Ab Mai 2010 werden als Pilotversuch einige Liegenschaften durchgerechnet und per zu erstellenden Liste dargestellt. Bis Ende 2010 sollten auch die Beträge Sanierung und Rückerstattung einer Pilotgemeinde bearbeitet sein