Dr. med. Wolfgang Hornberger

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Dr. med. Wolfgang Hornberger Facharzt-Forum 29.11.2007 Belegärztliche & Konsiliarärztliche Tätigkeiten Noch attraktiv und wirtschaftlich ? 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG Definition : Belegärzte im Sinne des Gesetzbuchs sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten. Leistungen des Belegarztes sind : seine persönlichen Leistungen der ärztliche Bereitschaftsdienst für Belegpatienten die von ihm veranlaßten Leistungen innerhalb des Krankenhauses die von ihm veranlaßten Leistungen außerhalb des Krankenhauses 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Häufigkeit der Belegärzte nach Fachgebieten ( bundesweit ) HNO-Ärzte Gynäkologen Urologen Augenärzte Orthopäden …….. 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG Vergütung : Die belegärztlichen Leistungen werden aus der vertragsärztlichen ambulanten Gesamtvergütung der Kven vergütet. Für Belegpatienten im Krankenhaus werden gesonderte Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart. Inkongruenz unterschiedlicher Bewertungssysteme ! 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Belegärzte Vergütung nach EBM aus dem „ambulanten Topf“ Abzüge je nach Kategorie (OPS Proceduren) 50% bei Kat. 1-3 40% bei Kat. 4-6 30% bei Kat. 7 abhängig vom HVV der regionalen KV intrabudgetär wechselnder, floatender Punktwert ab 01.04.2007 Änderung durch Bewertungsausschuß der KBV extrabudgetär fester Punktwert von KV Saar noch nicht umgesetzt !!! 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Krankenhäuser Vergütung nach G-DRG aus „stationärem Topf“ Zuordnung von OPS-Proceduren mit Schweregrad case mix index ( CMI ) Landesbasisfallwert (2900,-€) x CMI = Vergütung Unterschiedliche Bewertung Haupt- und Belegabteilung Beleg-DRG : Abzug der Arztkosten (18%) Niedrigerer CMI Beleg – Hauptabteilung Krankenhaus spart Arztkosten Lernendes System mit jährlicher Anpassung Umverteilung der Budgets durch DRG Krankenhäuser benötigen Fallzahlen und hohe CMI Belegärzte liefern hohe Fallzahlen mit rel. niedrigem CMI 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Wie ist die derzeitige Situation im Saarland ? Krankenhäuser benötigen i.bes. Fallzahlen bei niedrigen Personalkosten Belegärzte arbeiten zur Zeit unwirtschaftlich mit Quer-Subvention durch ambulante Patienten Krankenhäuser zahlen Fallpauschalen an Belegärzte ( ~ 50 € pro DRG-rel. Fall ) Belegärzte warten auf Umsetzung des KBV-Beschlusses in der KV Saar oder Verlegen ihreTätigkeitsschwerpunkte in den ambulanten Sektor 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger ! Belegärztliche Leistungen haben in den letzten 5 Jahren um 50% abgenommen bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten operativen Leistungen 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Sind belegärztliche Leistungen derzeit wirtschaftlich ? nein ! Ist belegärztliches Arbeiten in Zukunft attraktiv ? ja ! 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Was spricht für die weitere belegärztliche Tätigkeit ? Freiberufliche Tätigkeit Keine Abhängigkeit vom Krankenhaus Umsetzung der Vorgaben des Bewertunsausschusses Steigende Einnahmen bei Einführung der Strukturpauschalen wird ein exponentieller Anstieg der Vergütung erwartet Wert der Praxis Verkaufbarkeit der Praxis Rente Politisch Integrierte Versorgung par excellence 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Welche Alternativen gibt es ? Umwandlung Beleg- in Hauptabteilung nur in Bundesländern ohne Krankenhausbedarfsplan möglich Honorarfrage unklar bei uns nicht möglich 2. Belegarzt wird Angestellter des Krankenhaus evtl. mit Teilzulassung MVZ 3. Konsiliararzt 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Honorararztmodell ( Konsiliararzt ) Arzt wird vom Krankenhaus einer Hauptabteilung zugeordnet Finanzierung aus Hauptabteilungs-DRG ( ~12,5 % ) Bereitschaftsdienst stellt Klinik ( Kostenerstattung ) OP-Vorbereitung ausschließlich in Praxis Assistenzarzt stellt Klinik ( Kostenerstattung ) Abführen von ~25% aus Privatliquidation Arzt führt 5% seiner Erlöse an Mitarbeiterpool ab Arzt stellt Klinik von Schadensersatzansprüchen frei 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Dr. med. Wolfgang Hornberger Was spricht für eine konsiliarärztliche Tätigkeit ? Erhalt der Freiberuflichkeit Bessere Bezahlung je nach Verhandlungsgeschick Was sind die Fallstricke ? Finanzielle Abhängigkeit von Klinik Mangelhafte Absicherung Bei Umsetzung des teueren Honorararztmodells müssten die höheren Einnahmen der Krankenhäuser durch eine Absenkung der Landesbasisfallwerte ausgeglichen werden. TUSCHEN, BMG 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Vielen Dank für Ihre Zeit Quo vadis Belegarztwesen ? Es ist alles möglich ! Vielen Dank für Ihre Zeit 29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger