Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.
Berufsfreiheit Schutzbereich Beruf Arbeitsplatz Ausbildungsstätte (berufsbezogen) z.B. Universität PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Ausgangsfall, BVerfGE 103, 172 Oberarzt an Uni-Klinik, 56 Jahre Antrag auf Kassenarztzulassung Gesetzliche Altersgrenze von 55 Jahren Verstoß gegen Art. 12 I GG? PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Schutzbereich Wortlaut BVerfG Art. 12 Abs. 1 Satz 1: Berufswahl ⇨„schrankenlos“ Art. 12 Abs. 1 Satz 2: Berufsausübung ⇨„kann durch Gesetz … geregelt werden“ BVerfG Einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit (= Berufswahl + –ausübung) Einheitlicher Gesetzesvorbehalt PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Schutzbereich Beruf = „auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient oder dazu beiträgt“ Nicht unbedingt fixiertes Berufsbild PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit unmittelbare Eingriffe faktischen Eingriffen ⇨berufsregelnde Tendenz PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ⇨Verhältnismäßigkeit ⇨Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Dreistufenlehre ⇨ Wie? Berufsausübungsregelung Subjektive Berufswahlregelung ⇨ Ob? Objektive Berufswahlregelung PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Berufsausübungsregelung Subjektive Berufswahlregelung Dreistufenlehre Berufsausübungsregelung „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ Subjektive Berufswahlregelung „Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter“ Objektive Berufswahlregelung „Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Angemessenheit Verhältnismäßigkeitsprüfung Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit ⇨ Regelung auf niedrigster Stufe Angemessenheit Zweck von hinreichendem Gewicht? ⇨ Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Berufsfreiheit Zur Vertiefung Detterbeck, S. 106 ff. Arndt/Rudolf, S. 110 ff. PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht
Eigentum, Art. 14 GG ⇨ Foliensatz „Öffentliches Recht VIII“ PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht