DAS GERICHTSWESEN IN BELGIEN

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 Präsentation transkript:

DAS GERICHTSWESEN IN BELGIEN Entwurf: GUTZEIT, Michael und FICKERS, Kristina 2. Jahr Lehrerausbildung an der Autonomen Hochschule in der DG im Rahmen des Moduls „Bürgerkunde“ November 2006

Selbstjustiz (Aug‘ um Aug‘ – Zahn um Zahn …) = verboten + strafbar. Gerichte  Konflikt, Streit, Straftat … (Staat = Rechtsstaat)

Zivilrecht – Öffentliches Recht? PRIVATES RECHT: Verhältnis zwischen Bürgern  Zivilgericht  Konflikte zwischen „Privatleuten“ (Bsp.: Streit zwischen Nachbarn, Konflikte zwischen Mieter und Vermieter…)  ÖFFENTLICHES RECHT: Verhältnis Staat – Bürger  Polizeigericht  Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsordnung (Bsp. Vorfahrtsregelung: rechts vor links …)  Strafgericht  Straftat (Verstöße gegen Strafrecht, Bsp.: Strafen bei Diebstahl …)

Aufbau des Gerichtswesens in Belgien + Schiedshof + Staatsrat Kassationshof Arbeitsgerichtshof Assisenhof Appellations- hof Gericht erster Instanz Arbeitsgericht Handelsgericht Friedensgericht Polizei- oder Verkehrsgericht

3 Kategorien von „Straftaten“: Mildernde Umstände ? 3 Kategorien von „Straftaten“: Übertretung: Ordnungswidrigkeit  Polizeigericht Delikt: Freiheitsstrafe (min. 8 Tage)  Korrektionalgericht = Strafgericht Verbrechen: Freiheitsstrafe (min. 5 Jahre)  Assisenhof (Geschworenengericht). Mildernde Umstände?  Alter, Reue, Einsicht, Bewährung…

Das Friedensgericht 225 Friedensgerichte, 1 pro Kanton. DG = Eupen + St. Vith. Zivil- und Handelsangelegenheiten bis 1860 € Streitwert. Mietstreitigkeiten (Wert spielt keine Rolle), z.B.: Ausweisungsklage, Mietrückstand … - Nachbarschaftsstreit - Unterhaltszahlungen - vorläufige Maßnahmen zwischen Eheleuten Enteignungen Das Friedensgericht = kostengünstig und zeitsparend Berufung  Gericht Erster Instanz od. Handelsgericht Streitwert < als 1240 €  keine Berufung

Das Polizeigericht oder Verkehrsgericht 34 Polizeigerichte (1 Eupen + Abteilung in St.Vith)  (Verkehrs-)Übertretungen + Delikte minderer Art (Bsp.: Schlägerei)  Verkehrsunfälle (mit/ohne Verletzte + Tote)  Zivilrechtliche Auseinandersetzungen bei Verkehrsunfällen (Autounfall ohne strafrechtliche Verfolgung)

Das Gericht Erster Instanz 27 Gerichte Erster Instanz 1 pro Gerichtsbezirk – für die DG: in Eupen 3 Sektionen: Zivilgericht, Korrektionalgericht + Jugendgericht.

Das Korrektionalgericht = Strafgericht  Vergehen (Delikte: Bsp.: Diebstahl, Betrug, fahrlässige Tötung + „herabgestufte“ Verbrechen)  Berufungskammer des Polizeigerichts.

Das Zivilgericht  Zivilangelegenheiten Bsp.: Streitigkeiten > 1860 € Personenstand (Bsp.: Scheidungen …) Erbschaftsfragen Pfändungen  Berufungskammer  Friedensgerichtes

Das Jugendgericht  Jugendschutz Jugendrichter  Schutzmaßnahmen Prämisse  Interesse des Kindes 12. Lebensjahr  Anhörpflicht Straftat Jugendliche  Sozialarbeit schlimme Fälle  geschlossene Zentren. Straftäter (> 16 Jahre) + Strafe nicht ausreichend  Staatsanwaltschaft  Gefängnisstrafe Richter greift für seine Schutz- oder Arbeitsmaßnahmen auf Dienste der DG zurück

Das Arbeitsgericht Zusammensetzung Vorsitz  Sozialrichter  Berufsrichter  Sozialrichter ↓ ↓ Arbeitgeber Arbeitnehmer Staatsanwaltschaft = Arbeitsauditoriat Zuständig für: soziale Angelegenheiten (z.B. Sozialhilfe) + Konflikte bei Arbeitsverhältnissen. DG: Arbeitsgericht Eupen

Das Handelsgericht Zusammensetzung Laienrichter Berufsrichter Laienrichter Industrie- und Handelszweige Streitfälle unter Kaufleuten bei Streitwert > 1860 € Andere Zuständigkeiten: Konkurse, vorläufige Zahlungsaufschübe + Auseinandersetzungen zwischen Aktionären Berufungsinstanz  Friedengerichts (geschäftliche Angelegenheiten)

Der Appellationshof 5 Appellationshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons) Für DG: Appellationshof Lüttich (+ deutschsprachige Kammer) Berufungsinstanz  Gericht Erster Instanz + Handelsgericht.

Der Arbeitsgerichtshof 5 Arbeitsgerichtshöfe (Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Mons) Berufungskammern  Arbeitsgerichte.

Der Assisenhof = Geschworenengericht  Verbrechen: schwere Bluttaten, Pressedelikte + politische Delikte Zusammensetzung Berufsrichter: Beisitzer  Vorsitzender Richter  Beisitzer Laienrichter: 12 Geschworene (30 - 60 Jahre / straffrei )  Schuld oder Unschuld Beschluss = Abstimmung der Geschworenen Bei Schuldigsprechung: Berufsrichter  Strafmaß Berufung beim Kassationshof: gesetzliche Bestimmungen eingehalten?  Neue Verhandlung an anderem Assisenhof

Der Kassationshof Höchste Gerichtsbarkeit  Aufgabe = Gesetz korrekt angewendet ?  Interpretation von Gesetzen  Entscheidungen der Gerichte bestätigen oder „kassieren“ (z. Bsp. bei Formfehlern)  Überweisung an ein anderes Gericht

Höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit Der Staatsrat Höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit  Entscheidungsfunktion: entsprechen Entscheidungen der Verwaltungen den Rechtsnormen?  Beratungsfunktion: Gutachten zu Gesetzes- und Dekretentwürfen

Der Schiedshof Verfassungsgericht Gesetze  Einklang mit der Verfassung? Beachtung des Gleichheitsprinzips? Föderalstaat, Gemeinschaften + Regionen:  Sind Zuständigkeiten respektiert? „Schiedsrichter“ zwischen gesetzgebenden Institutionen:  Kompetenzkonflikte beilegen