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Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung.

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Präsentation zum Thema: "Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung."—  Präsentation transkript:

1 Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung

2 1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste 3. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienst 4. Der Erstkontakt 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt... 6. Beendigung des Beratungssettings Ein Fall beim KJSD wird bekannt...

3 Der Kinder und Jugendschutzdienst......vertritt Kinderrechte...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz...ist aufsuchend...arbeitet unter Schweigepflicht...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste

4  Schutz bieten vor weiteren Gefahren  Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig Lebensgestaltung  Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener Gewalt  Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren  Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen, medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste

5 Erstinformationen/ Zugangswege im Fall 1. Jugendamt 2. Kindergarten 3. Polizei Vorstellung der Familie und des Zugangs

6 Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste

7 1. Klärung des Schutzes 2. Anamnese / Situationsklärung 3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind  Stabilisierung der Lebenssituation  Stärkung und Hilfen für Tochter  Traumaberatung  Gerichtsbegleitung Der Erstkontakt mit der Mutter

8 Erstgespräch erfolgt  erste Auftragsklärung wird vereinbart  Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig)‏  Motivation und Überweisungskontext werden geklärt Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären  Kind stärken, dass es den Weg mit geht  Informationen sammeln und geben Der Erstkontakt

9 Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen  zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen  (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik)  Hilfeplanung nach §36 KJHG Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Ziele

10 Kinderschutzdienst Gespräch mit dem nicht misshandelnden Elternteil oder anderem Familienmitglied bzw. Vertrauensperson Gibt es weitere Opfer?  wenn ja, Kontaktaufnahme Zugänge/ Kontakt zu Einbeziehung des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei, Jugendamt u.a. Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind

11 Kinderschutzdienst Information über mögliche familienrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Interventionen evtl. Rechtsanwalt/in einschalten, Weissen Ring informieren Zugänge/ Kontakt zu Jugendamt, Rechtsanwalt/in, Familiengericht, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft Polizei, Frauenhaus Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind

12 1. Familiengespräch 2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen des KJSD 3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter 4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter 5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren 2 betroffenen Mädchen Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System

13 langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch  solange, wie das Kind es benötigt Traumaberatung  stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen  Erstaufarbeitung Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung Sexualaufklärung  bei sexueller Gewalt Psychosoziale Beratung des Kindes

14 1. Jugendamt  Unterhaltsvorschuss / ASD  Erziehungsberatung  Soziale Gruppenarbeit  Erziehungsbeistandschaft  Heimeinweisung  Sozialpädagogische Familienhilfe 2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/ Stiftung Mütter in Not 3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung 4. Schule und Kindergarten 5. Kinderärztin Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....

15 ...im Rahmen der Gerichtsbegleitung: 1. Rechtsanwälte 2. Gutachter 3. Polizei 4. Staatsanwaltschaft 5. Versorgungsamt/ OEG 6. Weisser Ring Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....

16 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation

17 KJSD klärt auf berät Kind und Eltern berät Bezugspersonen stellt Schutz des Kindes her Trennung von Täter und Opfer (Kontaktverbot)‏ einschalten eines/r Rechtsanwaltes/in Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht eventuell richterliche Vernehmung oder zivilrechtliche Maßnahmen Wenn es zu einer Strafanzeige kommt....

18 KJSD Vorbereitung und Begleitung des Kindes Opferschutzmaßnahmen einleiten (Weisser Ring, richterliche Vernehmung bzw. Glaubwürdigkeitsgutachten) Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht Anzeigeaufnahme erste Vernehmung des Kindes Ermittlungen eventuell erneute Vernehmung des Kindes Richterliche Vernehmung/ Glaubwürdigkeitsgutachten

19 KJSD Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in sprechen, Gespräche bei der Rechtsanwältin, Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung Zeugenschutzzimmer)‏ Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht Instanzen 1. Instanz (Amtsgericht) 2. Instanz (Landgericht) 3. Instanz (Oberlandesgericht) 4. Instanz (Bundesgerichtshof)‏ z.T. Zurückweisung an vorherige Instanzen Hauptverhandlung

20 Kinder- und Jugendschutzdienst Zeugenschutz während der Verhandlung (Ausschluss der Öffentlichkeit und eventuell des Angeklagten während der Vernehmung des Kindes) Mehrfachvernehmungen vermeiden Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer Hauptverhandlung

21 Personen: 5 Kinder Gewaltformen:  schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab dem Kindergartenalter  Vergewaltigung in der Partnerschaft  häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und werfen von Gegenständen  Bedrohungen mit Waffengewalt  körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne Strafmaß: 12 Jahre Ergebnisse der Gerichtsverhandlung

22 Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele  evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen, niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf Beendigung des Beratungssettings


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