Das Erneuerbare - Energien Gesetz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Erneuerbare Energie Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
Advertisements

Vizepräsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V.
Bioenergien – Nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung
Für Mensch und Natur - Gegenwind Schleswig-Holstein e.V.
Nachhaltige Nutzung von Bioenergie im Biosphärenreservat Rhön
Strom aus der Wüste als Element einer nachhaltigen Energieversorgung Franz Trieb Samstag, , Stuttgart.
Vernetzungstreffen zur Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 65 EEG Vorhaben I „Spartenübergreifende und integrierende.
KWK-Technologie von EC Power - Energie die sich auszahlt !
Konzentrierende Solarsysteme – Strom, Wärme und Brennstoff für eine nachhaltige Energieversorgung Robert Pitz-Paal.
Wind energie Entwicklung on-shore und off-shore
Energiewende – machbar ?
Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren
Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck.
Stand der KWK-Förderung in Deutschland und das geplante KWK-Gesetz
EEG-Novelle – Ausbau der Bioenergie
für die Länder des Südens
EEG 2012 Was ist beschlossen worden?
Das Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland und der EU
Erdwärme (Geothermie)
Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2007
VORSTELLUNG DER. Wir stellen uns vor Was bedeutet Eigenverbrauch?
Das Aller-Leine-Tal auf dem Weg zur 100% EnergieRegion + Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor Novatlantis Bauforum Zürich 2011 ETH Zürich, 07. Juli.
Erneuerbare Energiequellen
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien 28. April 2012, Rita Kobler.
Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE
Martin Reents Kommunales Energieforum
Kostenträger und Leistungsrechnung
Blockheizkraft (BHKW), Kraftwärmekopplung (KWK)
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Wirtschaftlichkeit der Nutzung von
Referentin:Inge Pröve
Das Modell Güssing Ein Beispiel für eine nachhaltige, regionale Energieversorgung Christian Keglovits.
Einführung Grundseminar Biogas
Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Neuß Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
AEE INTEC Institut für nachhaltige Technologien
Energie in Japons.
Das Modell Güssing Ein Beispiel für eine nachhaltige Energieversorgung
Das Modell Güssing Ein Beispiel für eine nachhaltige Energieversorgung DI Dr. Richard Zweiler.
Windenergie in Deutschland
Samtgemeinde Flotwedel -Auftaktveranstaltung
DIE VERGÜTUNG VON BIOMEHTAN-BHKW NACH DEM EEG
11 EnergieRegion+ Aller-Leine-Tal Aller-Leine-Tal: Energiewende in Deutschland - Chance für den ländlichen Raum Rethem 3. Dezember 2013.
Attache für Agrar, Forst und Umwelt an der Österreichischen Botschaft
Bedeutung, Technik, Einsatzbereiche, CH-Potenziale
Klimaschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung
Ausblick auf Kostendeckende Einspeisevergütung
Erneuerbare Energien Vergleich Deutschland - Polen
Anmerkungen zum vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmen für
50 % Anteil Erneuerbare bis 2020
Energiewende im Rheingau -Taunus-Kreis
Matthias Willenbacher
Niels Schnoor Referent Team Energie und Mobilität
Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven Industrie
Energietechnik Teil 2 – Erneuerbare Energien
Energietechnik Teil 1 – Technik der Netze
Geltende Gesetzgebung
Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien
Erneuerbarer Energien
SEAN-WSteingy Impulsvortrag – Architektur und Technik Dezember 2012.
Energiestatistik Teil 5 (von 6)
Energie- und Klimapolitik – Business Impact Chemie
1. Portrait der deutschen Heizungsindustrie
Erneuerbare Energien in Deutschland
Bioenergie in Bayern ErfolgeZiele 2020 –
Seite 1 Erneuerbare Energien in Afrika Einführungsvortrag zur AWZ Anhörung am Dr. Paul H. Suding, GTZ.
Energiewirtschaft 1.Stromanbieter in Mittelbaden 2.Die Entstehung des Strompreises 3.Rechtliche Grundlagen des Strommarktes 4.Grundelemente der Energiepolitik.
Das EEG 2016 Sinnvolle Weiterentwicklung
EEG-UMLAGEPFLICHT BEI EIGENVERSORUNG
 Präsentation transkript:

Das Erneuerbare - Energien Gesetz Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 1 Zweck des Gesetzes Nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe Technologische Weiterentwicklung Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

Ziele: Anteile von Erneuerbare Energien an der Stromversorgung: Mindestens 12, 5% bis 2010 Mindestens 20, 0% bis 2020 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 2 Anwendungsbereich Regelung für Vorrangigen Anschluss an die Stromnetze Vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung durch Netzbetreiber Bundesweiten Ausgleich Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 3 Begriffsbestimmungen Erneuerbare Energien sind: Wasserkraft Windenergie Solare Strahlungsenergie Geothermie Energie aus Biomasse Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 4 Abnahme- und Übertragungspflicht § 5 Vergütungspflicht Netzbetreiber sind verpflichtet Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten. Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 6 Vergütung für Strom aus Wasserkraft Kleine Wasserkraft (bis 5 MW) (Altes EEG) Bis 500 kW 9,67 ct/kWh Nachweis: Vorlage der wasserrechtlichen Zulassung (7,67 ct) Bis 5 MW 6,65 ct/kWh (6,65 ct) keine Degression Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

Große Wasserkraft 5MW bis 150 MW Bis 31.12.2012 Vergütung bei Leistungserhöhung um bis 500kW 7,67 ct/kWh bis 10 MW 6,65 ct/kWh bis 20 MW 6,10 ct/kWh bis 50 MW 4,56 ct/kWh ab 50 MW 3,70 ct/kWh Degression jährl. 1% ab 1.1. 2005 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§7 Vergütung für Strom aus Deponiegas, Klärgas, Grubengas (Altes EEG) Bis 500 kW 7,67 ct/kWh (7,67 ct) Bis 5 MW 6,65 ct/kWh (6,65 ct) Grubengas über 5 MW Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§7 Strom aus Deponiegas, Klärgas, Grubengas Um 2 ct/ kWh höhere Vergütung für Strom aus - aufbereitetem und durchgeleitetem Gas - innovativen Techniken: Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, ORC-Anlagen, Mehrstoffgemischanlagen, Stirlingmotoren Degression: jährl. 1, 5% ab 1.1. 2005 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 8 Strom aus Bioenergie - Auch für Strom aus Gasdurchleitung Vergütungssätze (altes EEG) Bis 150 kWh 11,5 ct/kWh (9,9 ct) Bis 500 kW 9,9 ct/kWh (8,9 ct) Bis 5 MW 8,9 ct/kWh 5MW - 20 MW 8,4 ct/kWh (8,4 ct) Bei Mitverbrennung von Altholzklassen III und IV: 3,9 ct Degression jährl. 1, 5% ab 1.1. 2005 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 8 Strom aus Bioenergie Zuschläge Kumulativ Zuschlag: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 2 Cent Zuschlag: Innovative Technolg. und Verfahren 2 Cent, Voraussetzung ist die KWK - Nutzung Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 8 Strom aus Bioenergie Zuschlag : NAWARO Nachwachsende Rohstoffe, Gülle und Schlempe aus bäuerlichen Brennereien Bis 500 kW 6 ct/kWh Bis 5 MW (nicht Holz) 4 ct/kWh Bis 5 MW Holz 2,5 ct/kWh Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

Innovative Technologien § 8 Strom aus Bioenergie Innovative Verfahren Innovative Technologien Aufbereitung auf Erdgasqualität thermochemische Vergasung Trockenfermention Brennstoffzellen Gasturbinen Dampfmotoren ORC - Anlagen Mehrstoffgemischanlagen Stirlingmotoren Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 9 Vergütung für Strom aus Geothermie (Altes EEG) Bis 5MW 15 ct/kWh (8,95 ct) Bis 10 MW 14 ct/kWh Bis 20 MW 8,95 ct/kWh Ab 20 MW 7,16 ct/kWh (7,16 ct) Degression: 1% ab 1.1. 2005 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 10 Vergütung für Strom aus Wind (Altes EEG) Basisvergütung 5,5 ct/kWh (5,9 ct) Erhöhte Vergütung 8,7 ct/kWh (8,8 ct) Erhöhte Vergütung wird mind. 5 Jahre gezahlt Abschneidegrenze bei 60% Degression: 2% ab 2005 Repowering-Regelung bei Ersatz alter Anlagen, mind. 3-fache Leistung Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 10 Strom aus Wind Offshore: Basisvergütung 6,19 ct/kWh Erhöhte Vergütung 9,1 ct/kWh Erhöhte Vergütung wird 12 Jahre lang gezahlt (bislang 9 Jahre) - diese Sonderregelung gilt bis 2010 (bislang 2006) - Degression: 2% ab 1.1. 2008 Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 11 Vergütung für Solarstrom Vergütungssätze pro kWh (Stufenmodell): Degression: 5% jährlich ab 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5% ab 2006 ≤ 30 kW ≤ 100 kW > 100 kW altes EEG Dach 57,4 ct 54,6 ct 54,0 ct 45,7 ct Fassade 62,4 ct 59,6 ct 59,0 ct Freifläche Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§12 Gemeinsame Vorschriften für Übernahme, Übertragung und Vergütung - Vergütungsdauer: generell 20 Jahre Wasserkraft ≤ 5 MW 30 Jahre Wasserkraft >5 MW 15 Jahre § 13 Netzkosten - Anschlusskosten trägt der Anlagenbetreiber - Netzaubaukosten trägt Netzbetreiber -> Umlage Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 14 regionaler Ausgleich der Mehrkosten § 15 Transparenz § 16 Härtefallregelungen Entlastung bis max. 10% des Umlagevolumens Unternehmen mit Verbrauch >10 GWh und Stromkosten > 15% der Bruttowertschöpfung Schienenverkehr bis max. 20 Mio. € § 17 Herkunftsnachweis – damit wird Strom aus EE nachweisfähig Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

§ 18 - Doppelvermarktungsverbot (wichtig für Emissionshandel) § 19 - Das BMU kann zur Klärung von Streitigkeiten eine Clearingstelle einrichten § 20 - ab 2007 legt das BMU alle 4 Jahre einen Erfahrungsbericht vor § 21 regelt Übergangsbestimmungen, z.B. dass der Bonus für NAWAROs auch für alle Altanlagen gilt Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de

Artikelgesetz zur Änderung des KWKG Für KWK – Anlagen bis 50 kW gilt neu: Basisvergütung ist der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse Leipzig im vorausgegangenen Quartal Aufschlag des KWK-Bonus (2004/2005: 2,4 ct) Das Neue EEG http://www.hans-josef-fell.de