Hintergrund der ADR-RL

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 Präsentation transkript:

Hintergrund der ADR-RL Stärkung der Durchsetzung von Verbraucherrechten: einfach – effizient – schnell – kostengünstig kein „Gerichtsverfahren light“ – Zusatzangebot Rahmenrichtlinie – Spielräume für MS Raum für bestehende Systeme – Sicherung eines einheitlichen Mindestniveaus Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Anwendungsbereich inländische und grenzübergreifende Streitigkeiten aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen – on- und offline Freiwilligkeit – Option für MS (sa Art 1 lS; Art 9 Abs 2 lit a) Erweiterungsoptionen für MS (sa EWG 16) B2C C2C B2B Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Anwendungsbereich Ausgenommene „Verfahren“: ausschließlich von einem Unternehmer beschäftigt oder bezahlt Option für MS: Art 2 Abs 2 lit a iVm Art 6 Abs 3 Art 2 Abs 2 lit e: direkte Verhandlungen zwischen den Parteien (unabhängig davon, ob sie diese selbst oder durch Vertreter führen) Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Anwendungsbereich Ausgenommene Sektoren: Gesundheitswesen; öffentliche Weiter- und Hochschulbildung; nichtwirtschaftliche Dienstleistungen Mietrecht als Dienstleistungsvertrag integriert Ablehnungsgründe (Art 5 Abs 4): bilateraler Einigungsversuch Mutwilligkeit Beeinträchtigung des effektiven Betriebes der AS-Stelle Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Begriff der alternativen Streitbeilegung Geltungsbereich (Art 2) Diese Richtlinie gilt für Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung … durch Einschalten einer AS-Stelle, die eine Lösung vorschlägt oder auferlegt oder die Parteien mit dem Ziel zusammenbringt, sie zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen. Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Ausgewählte Qualitätskriterien Fachwissen, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (Art 6) „die mit AS betraute natürliche Person“ Offenlegungspflichten gegenüber der AS-Stelle; bei Interessenskonflikten oder Umständen, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinträchtigen spezielle Verfahren (gilt auch für Einzelpersonen) Ersatz der Person / AS-Stelle Zustimmung der Parteien Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Ausgewählte Qualitätskriterien Transparenz (Art 7 Abs 1 lit i) Regelungen, auf die sich die AS-Stelle bei der Streitbeilegung stützen kann (zum Beispiel Rechtsvorschriften, Billigkeitserwägungen, Verhaltenskodizes) Effektivität (Art 8 lit c) entweder kostenlos oder gegen Zahlung einer Schutzgebühr - steht Finanzierungsbeiträgen durch Unternehmer nicht entgegen (sa EWG 46) Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Ausgewählte Qualitätskriterien Auswirkungen von AS-Verfahren auf Verjährungsfristen (Art 12) Art 8 MediationsRL nachempfunden unionsweite Sicherstellung Weg zu Gericht soll nicht beschränkt werden Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Informationen der Verbraucher Verbraucher- und Wirtschaftsverbände (Art 15 Abs 2) MS Unternehmer (Art 13) KOM Art 10 aF … that traders … inform consumers about the ADR entities … Such information shall … specify whether or not the trader commits to use these entities to resolve disputes with consumers. GA Council Art 10 aF … that traders … inform consumers about the ADR entity or ADR entities by which they are covered, when the trader commits to or is obliged to use these entities to resolve with consumers ... Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Informationen der Verbraucher durch Unternehmer Art 13 (1) … Unternehmer die Verbraucher über die AS-Stelle oder AS-Stellen in Kenntnis setzen, von der/denen diese Unternehmer erfasst werden, sofern diese Unternehmer sich verpflichten oder verpflichtet sind, diese Stellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern einzuschalten ... (3) … in den Fällen, in denen eine Streitigkeit … im Anschluss an das direkte Einreichen einer Beschwerde durch den Verbraucher beim Unternehmer nicht beigelegt werden konnte, der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Absatz 1 bereitstellt und dabei angibt, ob er die einschlägigen AS-Stellen zur Beilegung der Streitigkeit nutzen wird … … specifying whether he will make use of the relevant ADR entities to settle the dispute. Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Struktur und Organisation der AS-Stellen durch den MS flächendeckendes System – Auffang-AS-Stelle auf Dauer angelegte – keine ad hoc AS-Stellen weitgehende Freiheit in der Wahl der Mittel (Berichtswesen effizient gestalten, Wildwuchs vermeiden usw) möglich sind va auch über die Qualitätskriterien hinausgehende nationale Bestimmungen (Art 20 Abs 1) Einrichtung einer nationalen Behörde: Prüfung, Notifizierung, monitoring, umfangreiches Berichtswesen Schlichtung außerhalb der RL ist weiterhin möglich Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! kirstin.grueblinger@bmask.gv.at Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch