Zur Situation freier Schulen in Sachsen und Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom 15. November.

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 Präsentation transkript:

Zur Situation freier Schulen in Sachsen und Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom 15. November 2013 mit der Aktion „Damit‘s bunt bleibt. „Ja“ zu freien Schulen!“ Gespräch mit Frau Herrn XY Mitglied des Landtags und dem XYZ Schulverein e. V.

Ziel Herstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2015/16

Freie Schulen (insbesondere anerkannte) stehen per Gesetz den öffentlichen Schulen nicht nach. Das heißt öffentliche und freie Schulen sind gleichwertig.

Grundgesetz Artikel 7 Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religions- unterricht zu bestimmen. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religions- unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück-stehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. Vorschulen bleiben aufgehoben.

Die Schullandschaft in Sachsen Freie Träger betreiben 12 % der 1320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * und bereichern die Bildungslandschaft dezentral, flexibel und zukunftsfähig. Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

Freie Schulen in Sachsen stellen 12 % der 1.320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * beschäftigen 9 % aller Lehrerinnen und Lehrer * beschulen 8 % aller Schülerinnen und Schüler * Freie Schulen werden oft von Elterninitiativen gegründet, weil Eltern die bestmögliche und eine zukunftsfähige Bildung für ihre Kinder fordern. sind für Schülerinnen und Schüler ein Ort für individuelles Lernen und Leben. bereichern mit ihren spezifischen Konzepten und Ansätzen die regionalen Bildungslandschaften und sind mitunter einzige Schule im Ort. Freie Schulen tragen in erheblichem Maße zu guten PISA–Ergebnissen im Freistaat Sachsen bei. * Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

Freie Schulen in den sächsischen Landkreisen 168 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen repräsentieren diese Regionen:   Öffentliche Trägerschaft Freie Trägerschaft Chemnitz, Stadt 60 10 Erzgebirgskreis 121 17 Mittelsachsen 104 Vogtlandkreis 75 8 Zwickau 87 20 Dresden, Stadt 110 24 Bautzen 108 13 Görlitz 82 Meißen 73 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 80 Leipzig, Stadt 105 Leipzig Nordsachsen 67 7 Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen und Schuldatenbank, https://schuldatenbank.sachsen.de/index.php

Finanzierung Freier Schulen in Sachsen bisher Die Sollkostenformel nach dem sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft Zuschusssystematik Verfassungsgerichtshof Sachsen, 15. November 2013: Verfassungswidrig!

Finanzierung der Schulen in Sachsen allgemein Kosten des Freistaats Sachsen pro Schüler in 2009 und 2010 in € GS MS GY Der Schülerausgabensatz wurde auch in 2010 weiter reduziert. Er liegt nun bei ca. 44% Grundschule, 41% Mittelschule bzw. 53% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke erhöhte sich weiter auf 3.365,- € (GS), 5.017,- € (MS) und 3.861,- € (Gym.)

Finanzierung freier Grundschulen in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 3.300 € 3.800 € 4.400 € 4.700 € 4.600 € 4.900 € 4.800 € 5.400 € 6.000 € Schülerkostensatz Sachsen* 2.012 € 2.057 € 2.109 € 2.177 € 2.245 € 2.292 € 2.303 € 2.372 € 2.456 € 2.519 € 2.635 € 2.698 € 2.748 € 2.753 € %-Anteil d. Schülerkostensatzes Sachsens* an den Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 61,0% 54,1% 47,9% 46,3% 47,8% 49,8% 47,0% 50,5% 51,2% 46,6% 43,9% Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Grundschulen sank er von 61% auf unter 47% in 2009 und weiter auf unter 44% in 2010.

Finanzierung freier Mittelschulen in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 3.900 € 4.000 € 4.300 € 4.900 € 5.200 € 5.600 € 6.100 € 7.100 € 7.400 € 8.500 € Schülerkosten-satz Sachsen* 2.782 € 2.844 € 2.916 € 3.010 € 3.105 € 3.170 € 3.184 € 3.213 € 3.235 € 3.318 € 3.483 € 3.584 € 3.649 € 3.700 € %-Anteil d. Schülerkostensatzes Sachsens* an den Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 71,3% 71,1% 67,8% 61,4% 59,7% 56,6% 52,2% 52,7% 45,6% 44,8% 41,0% Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Mittelschulen sank er von gut 71% auf unter 45% in 2009 und weiter auf 41% in 2010.

Finanzierung freier Gymnasien in Sachsen allgemein Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2013 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 4.300 € 4.400 € 4.800 € 5.400 € 5.700 € 5.900 € 6.000 € 6.100 € 6.800 € 7.100 € 8.200 € Schülerkosten-satz Sachsen* 3.288 € 3.361 € 3.447 € 3.558 € 3.669 € 3.746 € 3.763 € 3.865 € 3.989 € 4.106 € 4.339 € 4.492 € 4.587 € 4.631 € %-Anteil d. Schülerkostensatzes Sachsens* an den Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt 76,5% 76,4% 71,8% 65,9% 64,4% 63,5% 62,7% 63,4% 58,7% 57,8% 52,9% Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Gymnasien sank er von gut 76% auf unter 58% in 2009 und weiter auf unter 53% in 2010.

Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (1) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15. November 2013 stellt fest (hier im Auszug) und fordert: Das bedeutet die freien Schulen müssen den öffentlichen in allen Belangen gleichgestellt werden.

Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (2) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15. November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert: Das bedeutet die bisherige Sollkostenformel muss ersetzt werden durch gleichwertige Finanzierung, die transparent ist, regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Die amtlichen Zahlen des statistischen Bundesamts sind die geeignete Basis.

Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (3) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15. November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert: Das bedeutet die Wiedereinführung der Schulgeld-Erstattung nicht nur für einkommensschwache Familien. Darüber hinaus muss der Schulträger nicht zwingend ein Schulgeld erheben. Der Freistaat ist zu vollständigem Ersatz verpflichtet, wenn der Schulträger die Schul- und Lernmittelgeldfreiheit gewährt.

Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (4) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15. November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert: Das bedeutet die Verkürzung der Wartefrist auf höchstens 2-3 Jahre bei gleichzeitiger Teil-Erstattung der in der Wartefrist angefallenen Kosten.

Finanzierung Freier Schulen in Zukunft (5) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen am 15. November 2013 stellt weiterhin fest (hier im Auszug) und fordert: Das bedeutet der Gesetzgeber muss spätestens zum 1. Januar 2016 die Gesetze gemäß diesem Urteilsspruch in Kraft setzen. Insbesondere die finanzielle Situation der freien Schulen hat sich im vergangenen Jahr weiter erheblich verschlechtert, so dass eine Übergangsregelung mit sofortiger Wirkung unabdingbar ist. Um dies zu beschleunigen, wurde am 11. Dezember dem SMK und SMF eine Petition überreicht. Am 18. Dezember hat der Sächsische Landtag einen Antrag zur Urteilsumsetzung beschlossen.

Nächste Schritte - SOFORT, beinhaltet in der Petition am 11. 12 Nächste Schritte - SOFORT, beinhaltet in der Petition am 11.12.20013 an die Staatsminister Kurth und Prof. Unland Gleiche Bedingungen für gleich gute Bildung – Bitte setzen Sie das Verfassungsgerichtsurteil zügig und vorbehaltlos um. ● Die vom Gericht festgestellte Verfassungswidrigkeit ist kurzfristig abzumildern. ● Sachkostenbezuschussung rückwirkend zum Beginn des laufenden Schuljahres anpassen, vorerst durch eine Änderung der Bezuschussungsregel von bisher 25 Prozent auf nunmehr 70 Prozent der Personalkosten 2007. ● Sofortige Wiedereinsetzung von Schulgeldfreiheit für finanziell schwache Familien in voller Höhe. ● Ausgleich für die Schulträger für die Gewährung der Schul- und Lernmittelgeldfreiheit, auch während der Wartefrist. ● Die Wartezeit für neu gegründete Schulen soll (auch rückwirkend) reduziert oder ein finanzieller Ausgleich im Nachgang gewährt werden.

Was freie Schulen leisten Dezentrale, plurale und flexible Belebung der Bildungslandschaft analog dem Mittelstand in der Wirtschaft. Abfederung des zukünftigen Lehrermangels. Verbesserung der finanziellen Situation des Freistaats Sachsen. Unterstützung bei der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung. Freie Schulen können als Basis mit einbezogen werden. Die Verantwortung kann geteilt werden.

Vielen Dank an unser Mitglied des sächsischen Landtags XY Name