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Staatliche Förderung der Schulen in freier Trägerschaft IfBB-Tagung 02. März 2012 Leipzig Dr. Eva-Maria Stange, MdL.

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1 Staatliche Förderung der Schulen in freier Trägerschaft IfBB-Tagung 02. März 2012 Leipzig Dr. Eva-Maria Stange, MdL

2 Ziel öffentlicher Bildung Jedem Schüler – unabhängig von der sozialen Situation, der Herkunft, dem Geschlecht – die beste Bildung ermöglichen Kein Kind zurücklassen! Die Unterstützung und Begleitung des Aufwachsens mündiger, gesellschaftsfähiger Bürger, die in der Lage sind, ein möglichst eigenverantwortliches und solidarisches Leben zu führen

3 Politischer Auftrag staatlicher öffentlicher Schulen Integrationsaufgabe in einer mehrfach pluralistischen Gesellschaft – ohne soziale, ethnische oder anderweitige Segregation Schulpflicht und Recht auf Schulbildung - GGArt. 7; SächsVerf Art. 29 und 102 mehrfach gegliedertes, selektives Schulsystem

4 Schulen in Freier Trägerschaft Absage an ein staatliches Schulmonopol Bereicherung und Modellcharakter durch pädagogische Vielfalt Staatlich anerkannte Ersatzschulen sind gleichwertig, aber nicht gleichartig – das Recht auf Gestaltungsfreiheit

5 Grenzen Sonderungsverbot der Schüler ca. 4% Hartz-IV-LE; Sachsen: 25%! Vergleichbare Ausbildung und Bezahlung der Lehrkräfte deutliche Gehaltsunterschiede ! Gewinnerzielung nicht zulässig Träger von Ergänzungsschulen im Berufsbildenden Bereich (z.B. Swiss International School)

6 Freie Schulen in Sachsen Alternative Schulen – meist kleine Schulträger; Flucht aus dem staatlichen Schulwesen (Druck; Bildungsanspruch…) Lückenfüller – dort wo Schulen geschlossen wurden (seit 1990 1.000 Schulschließungen) – nicht immer mit alternativen pädagogischen Konzepten; Kannibalisierung der öffentlichen Schule KM Wöller 2010 Vollzeitschulische Berufsschulen vor allem als Ersatz für fehlende duale Ausbildungsplätze in den 90er Jahren; Maßnahmeträger - Verdrängung gebührenfreier (dualer) beruflicher Ausbildung

7 In Zahlen Anteil der Schüler an SfT: Grundschulen: 7% (D: 6,2%) Mittelschulen: 8% (D: 4,1%; Realschule: 6,9%) Gymnasien: 11% (D: 8,1%) BBS: 30% ( D: ?) Quelle: Manfred Weiß: Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland; 2011)

8 Bedrohungen / Herausforderungen Veränderte Regelungen seit 2011: Wegfall der Schulgelderstattung durch die staatliche Förderung ( ca. 2, 7 Mio. für mindestens 3.100 Schüler; davon allein 1,2 Mio. für mindestens 1.600 Schüler an BBS) Absenkung der Förderung 2011/12 um jährlich 5% Vier statt bisher drei Jahre Wartezeit Kopplung der Zuschusshöhe an die Mindestschülerzahlen öffentlicher Schulen (z.B. Mittelschule 40 Schüler – 2- zügig; GS mindestens 15 Schüler) Vorbereitung einer Verfassungsklage durch SPD/GRÜNE/LINKE

9 Bedrohungen / Herausforderungen II Neue Finanzierungsregelungen schrecken Träger von Neugründungen ab und Eltern mit niedrigem Einkommen oder mehreren Kindern Drohender Lehrermangel durch Generationswechsel und niedrige Ausbildungsquote Fehlende Investitionsmittel

10 Finanzierung - Grundlage SächsVerf Art. 102 : Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Finanzierung bezieht sich somit auf Personal-, Sach-, Anschaffungs- und Unterhaltskosten – deckt aber lediglich ca. 65% (VDP-Berechnung) ab SfT erhalten Zuschüsse schülerbezogen, die allerdings mit Pauschalsätzen ermittelt werden – öffentliche Schulen erhalten Zuweisungen klassen- bzw. gruppenbezogen

11 Balance zwischen staatlichen Zuschüssen und Schulgeld Sonderungsverbot SMK 2010 – sozial verträglich ist, wenn das Schulgeld 100 nicht wesentlich überschreitet – aber was ist mit Förderverein, Spenden und Eigenleistungen der Eltern??? Kosten öffentlicher Schulen als Vergleichsmaßstab – aber wie hoch sind die Gesamtkosten öffentlicher Schulen bezogen auf Schüler?? Vgl. auch Manfred Weiß, 2011

12 Warum nicht 100% staatliche Finanzierung? Grundgesetz regelt mit dem Gründungsrecht für SfT die Ausnahme, d.h. politischer Wille ist die staatliche Aufsicht und ein flächendeckendes Netz öffentlicher Schulen, die für alle Kinder gleichermaßen zugängig sind SfT müssen nicht flächendeckend und wohnortnah sein und keine Kosten für Overhead und Schulplanung des Landes oder der Kommune tragen SfT können und wollen sich ihre Schüler aussuchen und unterliegen nicht umfänglich der gesellschaftlichen Integrationsverpflichtung (geringer Anteil an Sozialleistungsempfängern und an Migrationsschülern; religiöse Ausrichtungen )

13 Grundsätzliche Änderung im Bildungssystem notwendig Öffentliches Schulwesen muss Primat behalten, da nur so der gesellschaftliche Auftrag eines inklusiven Bildungssystem wohnortnah und für alle Kinder umfassend umsetzbar ist Alle Schulen sind verpflichtet inklusiv im umfassenden Sinne zu arbeiten und müssen dies nachweisen z.B. im Rahmen des regionalen Bildungsmonitorings Alle Schulen benötigen mehr eigenen organisatorischen, pädagogischen und finanziellen Gestaltungsfreiraum und müssen in ein regionales Umfeld eingebettet sein (kommunale Bildungslandschaft), sind damit auch Teil der Schulnetzplanung Die Ressourcenausstattung sollte sich an der Zahl der Schüler orientieren und nicht an zentral festgelegten Klassen- oder Gruppenrichtwerten Alle Schulen benötigen eine Grundfinanzierung und eine differenzierte Ressourcenausstattung je nach regionalen, sozialen und inhaltlichen Unterschieden (Veredelung) Schulgeld zur Finanzierung des Schulbetriebs von staatlich anerkannten öffentlichen oder privaten Schulen sollte grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen – Lernmittelfreiheit für alle

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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