Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

Gliederung Aufgaben der GEMA Internationale Verbindungen GEMA-Mitgliedschaft Lizenzierung und Inkasso Gesamtvertrag

1. Aufgaben der GEMA

Begriff: GEMA Rechtliche Form Satzung Kontrolle Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Rechtliche Form Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung Satzung § 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins Schutz des Urhebers Wahrnehmung seiner Rechte Kontrolle unterliegt der Staatsaufsicht durch Deutsche Patent- und Markenamt Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt

Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG): das ausschließliche Recht, “sein Werk in körperlicher Form zu verwerten” (§ 15 I UrhG) bzw. „in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“ (§15 II UrhG) das Recht auf “eine angemessene Vergütung” (§11 UrhG) für jede Nutzung seiner Werke.

Formen der Rechtewahrnehmung Individuelle Wahrnehmung der Rechte Kollektive Wahrnehmung der Rechte = durch den Rechteinhaber selbst = durch die GEMA

Zahlen und Fakten (2011) über 64.000 Mitglieder über 1 Millionen Berechtigte aus dem Ausland insgesamt ca. 5 Millionen geschützte Werke 1.074 Mitarbeiter ca. 825 Mio. EUR Gesamtertrag 14,9 % Kostensatz

2. Internationale Verbindungen

Gegenseitigkeitsverträge Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, die eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellen. Weltrepertoire der Musik Aufgrund dieser Verträge ist die GEMA in der Lage, in Deutschland die Rechte am Weltrepertoire der Musik anzubieten.  GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr)

3. GEMA-Mitgliedschaft

Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Rechtsnachfolger Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.B. Inter-preten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.B. GVL, VG Wort).

4. Lizenzierung und Inkasso

Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen Aufführung (Live-Musik) Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern Wiedergabe von Funksendungen Filmvorführungen Weiterübertragung von Musik Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern Musik auf Internetseiten  

Anmeldung von Veranstaltungen Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen: keine feste Form vorgeschrieben (per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch) Wichtig sind folgende Angaben: - Datum - Uhrzeit - Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis) - Musikart Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz (§97 UrhG): +100% Kontrollkosten

Aufführungsrecht: Vergütungssätze U-VK 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern

Wiedergaberecht: Vergütungssätze M-U 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe

Härtefallnachlassregelung normalerweise: Berechnung der Aufführungsgebühren anhand festgelegter Tarife (Raumgröße & Eintrittsgeld) aber: bei Ausbleiben der erwarteten Besucher, d.h. zwischen tatsächlichen Einnahmen und GEMA-Forderung ist ein deutliches Missverhältnis -> auf Antrag des Veranstalters kann Ermäßigung der GEMA-Tarifgebühren erfolgen (anstelle des Tarifsatzes werden nur noch 10% der tatsächlichen Einnahmen erhoben) immer jedoch Mindestsatz Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden

Tarifreform ab 2013 – neue Tarif U-V und M-V

Ziele der Tarifreform Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig ausgewogener einfacher transparenter und nachvollziehbarer werden. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, welche von Kunden und Politik an uns herangetragen wurden.

Auswirkung künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl (von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife) Vereinfachung der Tarife deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen dadurch bessere Marktakzeptanz keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des Mindestsatzbereichs)

Beispiel 1: Tanzveranstaltung Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines Gastronomiebetriebes Raumgröße    300 m² Eintrittsgeld   EUR 3,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 900,00 Vergütung bis 31.12.2012:   EUR 192,80 netto Vergütung ab 01.01.2013:   EUR    90,00 netto

Beispiel 2: Schützenfest "Schützenfest" mit Live-Musik Veranstaltungsfläche    1.000 m² Eintrittsgeld                     EUR 12,00 Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen: EUR 12.000,00 Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 770,40 netto Vergütung ab 01.01.2013: EUR 1.200,00 netto

5. Gesamtvertrag

Gesamtvertrag Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung Je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann für die Zukunft wird angestrebt:  Bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt, bzw. nachberechnet.

Abgegoltene Musiknutzungen lt Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V. Jahres- und Monatsversammlungen Vortragsabende Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz Festakte bei offiziellen Gelegenheiten Totenfeiern Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. „Pausenmusik“), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern uvm.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

GEMA Bezirksdirektion Nürnberg Ihre Ansprechpartner vor Ort: Stefanie Fuchs, Kundenbetreuerin Oberbayern Tel. 0911/93359-205 E-Mail sfuchs@gema.de Matthias Zettner, Kundenbetreuer Oberbayern Tel. 0911/93359-204 E-Mail mzettner@gema.de Emine Yergin, Kundenbetreuerin Oberbayern Tel. 0911/93359-268 E-Mail eyergin@gema.de