Hauptausschuss des Rheingauer Weinbauverbandes e.V.

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Hauptausschuss des Rheingauer Weinbauverbandes e.V. Eltville am Rhein, 13. November 2012

Tagesordnung TOP 5:. Kurzbericht der Geschäftsführung Tagesordnung TOP 5: Kurzbericht der Geschäftsführung - Bericht aus den DWV-Gremien - Projekt JungwinzerInnen - Projekt Homepage und Smartphone –App - Projekt Terroir Rheingau und Sehsteine - Projekt Kultur- und Weinbotschafter - Ortsschilder TOP 6: Veranstaltungen (Nachlese / Vorbereitung) TOP 7: Finanzsituation III. Quartal 2012 und Etatplanung 2013 TOP 8: Rheingau Flöte TOP 9: Terminplanung 2013 TOP 10: Nächster Sitzungstermin RWV-HAS (23.04.2013) TOP 11: Verschiedenes Eltville am Rhein, 13.11.2012

Deutscher Bundestag verabschiedete am 18. 10 Deutscher Bundestag verabschiedete am 18.10.2012 den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes im Sinne der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eltville am Rhein, 13.11.2012

§ 20 Qualitätsprüfung für Prädikatsweine § 22 Landwein § 23 Angabe kleinerer geographischer Einheiten   § 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben („Steillage“, „Steillagenwein“, „Terrassenlage“ oder Terrassenlagenwein“) § 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein § 39 Aufsichtsrat Deutscher Weinfonds Eltville am Rhein, 13.11.2012

§ 23 Angabe kleinerer geographischer Einheiten Erfreulicher Weise wurde auch unsere Forderung berücksichtigt, durch eine Ergänzung des Weingesetzes zuzulassen, dass die Namen von bei den Katasterämtern geführten Gewannnamen als fakultative kleinere geographische Einheiten verwendet werden können.   § 23 Absatz 1 soll folgender Satz angefügt werden:   „Neben den in Satz 1 bezeichneten Namen kleinerer geographischer Einheiten dürfen auch die Namen kleinerer geographischer Einheiten angegeben werden, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit diese Namen in einem in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 geregelten Verfahren in die Weinbergsrolle eingetragen sind.“     Eltville am Rhein, 13.11.2012

§ 23 Angabe kleinerer geographischer Einheiten   Dem § 24 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Die Landesregierungen werden darüber hinaus ermächtigt, soweit ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und Interessen des Verbrauchers nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung abweichend von § 23 Absatz 1 für eine oder mehrere der dort bezeichneten kleineren geografischen Einheiten die Angabe dieser kleineren geografischen Einheiten zuzulassen. Die Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn , in ihr strengere Regelungen für die Herstellung, als für das in § 3 Absatz 1 genannte Anbaugebiet, innerhalb dessen sich die betroffene geographische Einheit befindet, bundesrechtlich festgelegt sind, getroffen werden, insbesondere hinsichtlich 1. einer Beschränkung der zugelassenen Rebsorten, 2. des zulässigen Hektarertrags, 3. des natürlichen Mindestalkoholgehalts oder 4. des Restzuckergehalts.   In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können die Landesregierungen auch strengere Regelungen hinsichtlich der in der amtlichen Qualitätsprüfung erreichten Qualitätszahl, besondere Voraussetzungen für die sensorische Prüfung oder besondere Aufzeichnungs- oder Nachweispflichten festlegen. Die Herstellungsregelungen nach Satz 2 können für einzelne in § 3 Absatz 1 genannte Anbaugebiete oder Teile davon unter Berücksichtigung der für das jeweilige kleinere geografische Gebiet typische (regionaltypische) Besonderheiten unterschiedlich festgelegt werden. Eltville am Rhein, 13.11.2012

§ 20 Qualitätsprüfung für Prädikatsweine § 22 Landwein § 23 Angabe kleinerer geographischer Einheiten   § 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben („Steillage“, „Steillagenwein“, „Terrassenlage“ oder Terrassenlagenwein“) § 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein § 39 Aufsichtsrat Deutscher Weinfonds Eltville am Rhein, 13.11.2012

Projekt Jungwinzer 50 Jungwinzer in Verteiler bisher 4 Treffen versch.Projektideen 5. Treffen Ende Nov. im Weingut Im Weinegg in Hochheim 1. Treffen am 12.01. Weingut Koegler 2. Treffen am 08.03. Weingut Allendorf

Projekt „Homepage Kulturland Rheingau“ Eltville, 03.04.2012

Die Rheingau Smartphone-Applikation

Projekt Terroir Rheingau - Weinerlebnis

Projekt „Weinkulturbotschafter“ Kultur- und Weinbotschafter sind Menschen, die gut ausgebildet ihre Region für Gäste erlebbar machen. Ausbildungs-Zielgruppe: Winzer, Gästeführer, Menschen mit Liebe zum Wein und zum Rheingau Nächstes Treffen mit den Rheingauer Gästebegleitern, Vertretern des Dezernats Weinbau sowie der FA Geisenheim am 26.11.2012 Eigendynamisch und vermarktungsaktiv 12

Ortsschilder und Seitennutzung Quartalsweiser Wechsel von Informationen Austausch der letzte Schilder 4 neue Schilderstandorte sind / werden beantragt Neubeschriftung der Seitenteile

Rheingau-Logo-Nutzung Nutzung der bestehenden Werbemittel Nutzung des Logos auf eigenen Werbemitteln Nutzung des Logos auf der eigenen Internetseite plus Verlinkung Nutzung von Kartons mit Rheingau-Logo …

Vielen Dank für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit! Eltville, 26.06.2012