Individuelle Lernbegleitung

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Individuelle Lernbegleitung
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 Präsentation transkript:

Individuelle Lernbegleitung im Kontext der neuen Oberstufe

Übersicht Rechtsgrundlagen und Grundlegendes Ziele der ILB Ablaufprozess Aufgaben, Rechte und Pflichten Kompetenzprofil für Lernbegleiter/innen BMBF Schulungsprogramm für ILB

Rechtsgrundlagen der ILB § 19 Abs. 3a SchUG: Frühwarnsystem § 19a SchUG: Individuelle Lernbegleitung § 55c SchUG: Lernbegleiter § 43 Abs. 1 SchUG: Pflichten der Schüler § 61 Abs. 1 SchUG: Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten § 62 Abs. 1 SchUG: Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten § 63c GehG: Abgeltung der ILB

Grundlegendes Geltungsbereich: Ab 10. Schulstufe von mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen In-Kraft-Treten mit 1. September 2017 Ausgangssituation für Inanspruchnahme: Frühwarnung, ab November bzw. ab April (ab März im Falle von Praktika) Dauer: Festlegung individuell nach Bedarf (ca. 8 Wochen) Beendigung vorzeitig möglich a) bei Erreichung der Zielvereinbarung b) bei zu erwartender Erfolglosigkeit In der Regel betreut ein/e Lernbegleiter/in eine/n Schüler/in (max. drei Schüler/innen bei gleichen Lernvoraussetzungen)

Allgemeine Ziele der ILB Verbesserung der gesamten Lernsituation Höhere Leistungsbereitschaft Bewusstmachung der eigenen Stärken Impulse zur Stärkung der Eigenmotivation und der Eigenverantwortung für den individuellen Lernprozess Bessere schulische Ergebnisse Senkung der Zahl der Repetentinnen und Repetenten

Was ist die ILB? Was ist sie nicht? Individuelle, ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lerndefiziten Kein Förderunterricht Zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert Keine Bildungsberatung Im Mittelpunkt steht die/der Schüler/in und ihr/sein Lernprozess Keine schulpsychologische Beratung und auch keine medizinische Behandlung Gegenstandsunabhängig Kein Coaching im außer- schulischen professionellen Verständnis

ILB-Ablaufprozess Voraussetzung: Feststellung von Leistungsdefiziten  Frühwarnung Vereinbarung von Fördermaßnahmen: ILB mögliche Maßnahme Vor Betrauung Erste Kontaktaufnahme zwischen Schüler/in und potentieller Lernbegleiterin/potentiellem Lernbegleiter Beratung mit KV oder JV Einräumung einer Gesprächsmöglichkeit (persönlich, telefonisch, schriftlich) für die Erziehungsberechtigten Betrauung durch Schulleitung oder AV Festlegen von Beginn und voraussichtlicher Dauer sowie Hinweis auf Kriterien für Beendigung Laufende Dokumentation über abgehaltene Gespräche und getroffene Vereinbarungen

Dokumentation Schriftlich festgehalten werden müssen die ILB-Betrauung der gesamte ILB-Prozess (abgehaltene Gespräche, getroffene Vereinbarungen) die ILB-Beendigung ILB-Dokumentationsblätter

Aufgaben/Pflichten der Lernbegleiter/innen Umfassende und zielorientierte Unterstützung methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen Hilfe bei der Planung von Lernsequenzen Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Lernorganisation und von geeigneten Lernstrategien Steigerung der Lernmotivation Dokumentation von Lernerfolgen Laufende Beobachtung und Begleitung des Lernprozesses  Lernfortschrittsgespräche  Zusammenwirken aller erforderlich: Lehrer/innen – Schüler/innen – Erziehungsberechtigte Unterstützung bei Planung von ökonomisch sinnvollen Prüfungsterminen

Rechte der Lernbegleiter/innen Einberufung einer Klassenkonferenz (§ 55c Abs. 3 SchUG) Stimmrecht im Rahmen von Klassenkonferenzen (§ 55c Abs. 3 SchUG) Ansuchen auf freiwilliges Wiederholen der Schulstufe für die Schülerin/den Schüler – Entscheidung der Klassenkonferenz (§ 27 Abs. 2a Z 1 SchUG)  Zustimmung der Schülerin/des Schülers muss vorliegen

Pflichten der Schüler/innen (§ 43 Abs. 1 SchUG) den Anordnungen und Aufträgen der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters ist Folge zu leisten Erarbeitung eines individuellen Lernplans - Inhalte - Zeitrahmen - bevorstehende Prüfungen adäquat einplanen Reflexion und Feedback mit der Lernbegleiterin/dem Lernbegleiter Bereitschaft, sich auf die Begleitung einzulassen

Rechte und Pflichten der Erziehungs- berechtigten (§ 61 Abs. 1 SchUG) Bestmögliche Unterstützung der Schülerin/des Schülers bei der Erfüllung von Aufträgen und Anordnungen der Lernbegleiterin/ des Lernbegleiters Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten (§ 62 Abs. 1 SchUG) „Lehrer und Erziehungsberechtigte haben eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts der Schüler zu pflegen.“

Kompetenzprofil der Lernbegleiter/innen Ressourcen- und lösungsorientierte Haltung Fundierte diagnostische Kompetenz Vertrauen in die Entwicklungsfähigkeit der Schüler/innen Hohe Reflexionsbereitschaft Erfahrungen im Lernkrisenmanagement Bereitschaft, sich auf neue Rolle einzulassen Gute Einbindung im Kollegium Wertschätzender und respektvoller Umgang mit unterschiedlichen Schülerpersönlichkeiten Voraussetzung: aktiv im Bundesdienst beschäftigte Lehrpersonen

BMBF-Schulungsprogramm Seminar 1: Einführung in die Lernbegleitung Rechtliche Grundlagen; Organisation und Ablaufprozess; Aufgabenbereiche und Grundhaltung der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters in Abgrenzung zu anderen Funktionen Seminar 2: Wie Lernen gelingt [24 UE] Grundlagen des Lernens (Lernen und Neurowissenschaften); Lernmanagement (Lernorganisation und Lernstrategien); Persönlichkeitsmanagement und Mentalstrategien Seminar 3: Professionelle Prozessbegleitung [24 UE] Lösungs- und ressourcenorientierte Techniken der Gesprächsführung; Systemische Begleitung und Beratung; Abschluss der Prozessbegleitung (Wege aus der Lernkrise)  Die PH stellt die Teilnahmebestätigungen für die absolvierten Seminare aus.

Bestätigung für Ausbildung zur Lernbegleiterin/zum Lernbegleiter Die Schulleitung bestätigt die absolvierten ILB-Seminare oder rechnet bereits erworbene Qualifikationen an - Ausgabe am jeweiligen Schulstandort - unterzeichnet von Schulleitung und Lernbegleiter/in ZIEL: Lernbegleiter/innen sollen ausgebildet UND qualifiziert sein  verantwortungsvolle Tätigkeit!