Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse § 1 Das Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichtenkatalog Markus Artz.

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Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse § 1 Das Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichtenkatalog Markus Artz

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses 1. Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung, § 241 Abs. 1 BGB Die Relativität des Schuldverhältnisses Abgrenzung zur Qualität sachenrechtlicher Ansprüche und Pflichten

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses 2. Die Entstehung von Schuldverhältnissen a) Begründung durch Rechtsgeschäft (vertragliche Schuldverhältnisse), § 311 Abs. 1 BGB Zumindest ein Partner muss sich zu einer Leistung verpflichten Drei Grundtypen Gegenseitig verpflichtende Verträge Einseitig verpflichtende Verträge Unvollkommen zweiseitige Verträge b) Begründung durch Gesetz (gesetzliche Schuldverhältnisse), §§ 823, 812, 677 c) Vorvertragliches Schuldverhältnis, §§ 311 Abs. 2 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB Es bestehen keine Leistungspflichten, lediglich Rücksichtnahmepflichten

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses 3. Der Inhalt von Schuldverhältnissen a) Pflichten Leistungspflichten, § 241 Abs. 1 BGB Hauptleistungspflichten Leistungsbegleitende Pflichten/Nebenleistungspflichten Weitere Verhaltenspflichten, § 241 Abs. 2 BGB Pflichten zur Rücksichtnahme/Schutzpflichten

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses Bedeutung der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Schutzpflichten Unterschiedliche Regelungen zum Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und zum Rücktrittsrecht Leistungspflichten: §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 § 323 Schutzpflichten: §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 § 324

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses a) Pflichten Synallagmatische Pflichten Die Hauptleistungspflichten aller entgeltlicher Verträge stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis und sind derart miteinander verknüpft (§ 326 Abs. 1 BGB). Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten stehen außerhalb des Synallagmas Bedeutsam zum Beispiel für die Anwendung von §§ 320 und 273 BGB.

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses a) Pflichten Abgrenzung zur Obliegenheit Obliegenheit ist rechtliche Verhaltenserwartung, ohne dass der Belastete zu dem Verhalten verpflichtet wäre. Rechtsordnung knüpft aber Nachteile und Belastungen an die Verletzung solcher Obliegenheiten; Beispiele: § 377 HGB und § 254 BGB

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses b) Ansprüche Ansprüche aus Vertrag und aus Gesetz Vorrang vertraglicher Ansprüche Vertrag und Gesetz als Anspruchsgrundlage Der Vertrag als Grundlage der vertraglichen Erfüllungsansprüche Alle im Vertrag vereinbarten Leistungspflichten haben den Vertrag, nicht das Gesetz als Anspruchsgrundlage. Man spricht von vertraglichen Erfüllungsansprüchen.

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses Formulierungsvorschläge für den Anspruch auf Lieferung der Kaufsache: Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Pkw aus § 433 Abs. 1 BGB. Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Pkw aus Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 1 BGB.

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses Vertrag und Gesetz als Anspruchsgrundlage Vorschriften des Gesetzes als Grundlage sonstiger Ansprüche im Vertragsverhältnis Bestimmte gesetzliche Normen des allgemeinen oder besonderen Schuldrechts als Anspruchsgrundlage für vertragliche Ansprüche Beispiele: § 280 BGB § 311a Abs. 2 BGB § 437 Nr. 1 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB § 441 Abs. 4 Satz 1 BGB § 637 Abs. 1 BGB

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses c) Risikozuweisungen Regelungen zum Gefahrübergang § 446 und § 447 BGB im Kaufrecht § 326 Abs. 2 BGB im Allgemeinen Schuldrecht

I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses 4. Die Beendigung von Schuldverhältnissen Unterscheidung: Beendigung durch Rechtsgeschäft, z.B. Kündigung oder Rücktritt Beendigung durch Gesetz, z.B. Unmöglichkeit, § 275 BGB

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Überblick: Die wichtigsten Regelungen des allgemeinen Schuldrechts in der gedanklichen Ordnung der Fallbearbeitung

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Anspruchsgrundlagen: § 280 Abs. 1 § 311a Abs. 2 § 346 Abs. 1 und 2 § 426 Abs. 1

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Hindernisse für die Entstehung von Ansprüchen: § 275 Abs. 1 in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit oder anfänglichen Unvermögens der Erbringung der Sachleistung § 326 Abs. 1 Satz 1 für die Gegenleistung bei anfänglicher Unmöglichkeit

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Fortfall von Ansprüchen: § 275 Abs. 1 bis 3 bei nachträglich. Unmöglichkeit/Unvermögen § 326 Abs. 1 Satz 1 für die Gegenleistung bei nachträglicher Unmöglichkeit § 362 Abs. 1 § 389

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Inhalt und Umfang von Ansprüchen: § 243 Abs. 1 und 2 §§ 249 ff., 254

II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Klausurbausteine §§ 276-278 (vom Schuldner zu vertreten) §§ 243 Abs. 2 (Konkretisierung von Gattungsschulden) §§ 293 ff. (Gläubigerverzug)