Pannen bei der Patentierung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Energiewirtschaft Contracting (Vertrag schließend) SS 2004
Advertisements

Center of Competence Process Management System, WinCC, PCS7 Process Management System Wirtschaftlich automatisieren mit Standardsoftware Siemens AG Industrial.
„Rom II“ als Beispiel für Fragestellungen im Verhältnis IP/IPR/IZPR
Lizenzvertrag Lizenz = Vertragliche Erlaubnis, Monopolrechte, Wissen oder Produktionsmittel eines anderen zu nutzen Mittel des Technologietransfers Regelung:
Verhaltenskodex - allgemein
Exportvoraussetzungen
Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) Vortrag von Prof. Dr. Kurt Spera VVV.
Die Darstellung von alphanumerischen Zeichen mit dem Computer
Förderung von Erfindern
BAFA Beratungsförderung
Familiennachzug EU/EFTA und Drittstaaten
Hans-Jürgen Brummer Leiter DSiE Service Checks Auswertung 3.Quartal Servicetelefonie - München, den 13. August 2013.
ExpertAdmin ® ist eine eingetragene Marke der Inforis AG, Zürich. Das ExpertAdmin Bewertungssystem und die ExpertAdmin Software sind urheberrechtlich geschützt.
PD Dr. Th. Finkenstädt, PD Dr. Th. Finkenstädt... Diese Umsetzungsleistung verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit, stärkt nachhaltiges.
Die Denkweise der Kinder, das Lernen und Lehren.
Fachsparte Eishockey Seminar für das Bankpersonal in Herrenberg Ersetzen von bestraften Spielern (Zusammenfallende Strafen) Regel Die Spielzeit.
HÜBSCH & WEIL Eine Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz Patente und Marken PATENT- UND RECHTSANWALTSKANZLEI Patent- und Markenanwalt Dirk Hübsch.
Walter HAUER InteressenManagement Ing. Mag. Walter HAUER.
-lich willkommen ! Zum Thema SWISS PHOENIX hören Sie heute 3 Thesen.. und 1 Idee Aber eines steht bereits jetzt fest: Patentlösungen gibt es leider keine.
Kurzeinführung Richtfunk.
Wie arbeite ich sicher im Werkunterricht ??
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht06/2011 © Verlag Fuchs AG Skimming Fragen und Antworten 1.Skimming-Fälle in Deutschland und in der Schweiz.
Erfahrungsbericht der Fa. CLAAS, Harsewinkel Chancen und Risiken für die mittelständische Industrie in Osteuropa.
Sie hatte die Aufgabe, die Konferenz vorzubereiten. Ihm wurde aufgetragen, die Firma zu benachrichtigen. Man gab ihm die Gelegenheit, sich zu den Anschuldigungen.
Wochenplanunterricht
Freundschaft für mich und dich. Freundschaft für mich und dich.
Strategische Aspekte im Zusammenhang mit einer Erfindung im Bereich der Stahlfabrikation Strategische Aspekte im Zusammenhang mit einer Erfindung im Bereich.
Lizenz-(Options-)Vertrag
PATENTE UND GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Dr. Philipp Kinsky Herbst Vavrovsky Kinsky Rechtsanwälte GmbH
Privatrecht II Lektion 11 Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Cyber-Mobbing und Shopping im Netz
Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung.
Aktualisierte Fassung der Checkliste für Lizenzverträge der GeSIG ASpB-Tagung September 2005.
COMENIUS PROJEKTTREFFEN - PITEA – Projektpraktikum KFZ-Techniker, 4. Klasse Grundauswertung Teil 1 der Befragung: 1) Hast du dich in.
WWW Konferenz 2008 Feedback der 17. WWW-Konferenz Beijing, April 2008.
Die Patenverwertungsagentur PROvendis als Partner der NRW Unternehmen Alfred Schillert, PROvendis GmbH , Düsseldorf.
Patentlizenzvertrag § 35 PatG: Der Patentinhaber ist berechtigt, die Benützung der Erfindung dritten Personen für das ganze Geltungsgebiet des Patents.
Patentlizenzvertrag § 35 PatG: Der Patentinhaber ist berechtigt, die Benützung der Erfindung dritten Personen für das ganze Geltungsgebiet des Patents.
Wirtschaftliche Verwertung von Patenten Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc. Patent- und Lizenzvertragsrecht II ETH Zürich Herbert Laederach.
Wirtschaftliche Verwertung von Patenten
Wirtschaftliche Verwertung von Patenten
Der Geheimhaltungsvertrag Non-Disclosure Agreement (NDA)
10 wichtige Punkte betreffend Lizenzverträge
Nichtigkeit des Patents Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Ergänzende Schutzzertifikate
Regelung für den Musikdownload Patent- und LizenzrechtLuana Donato1 Vortrag 8/10/2012.
Patentrecht vs. Menschenrecht
Zunächst allgemeine Begrüßung durch Herrn Funk bzw
Willkommen bei der PRÜFTECHNIK-Gruppe
VF International ist ein modernes Unternehmen, das sowohl national als auch international maβgeschneiderte Logistik liefert. Die Qualität unserer Dienstleistungen.
BINOMISCHE FORMELN (Beispiel)
Schutzrechte umwandeln in unternehmerisches Know-how
Standort- / Filialvernetzung für BMW-Händler. WiGeNET - VPN Lösungen zur Standortvernetzung für BMW-Händler  VPN Lösung bei Projekten zur Standortvernetzung.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Schlachtung
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein
Geheimhaltungsvertrag Forschungsvertrag Patentlizenzvertrag 12. März 2008 MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH.
Die Versorgungsordnung Informationen für den Arbeitgeber.
Offenlegung Interessenskonflikte – Erläuterung
Entwicklung des Briefportos bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Post AG Württembergischer Philatelistenverein – Sammlergruppe Weinstadt
Offenlegung von potenziellen Interessenkonflikten
Offenlegung Interessenskonflikte
Die Versorgungs-ordnung
Industrial IOT Rechtsanwalt Dr. Oliver M. Habel
Ein Tag für die Erde Name der Organisation.
Offenlegung des Interessenskonflikts
Die Versorgungs-ordnung
Offenlegung Interessenskonflikte
 Präsentation transkript:

Pannen bei der Patentierung Vortrag in Patent- und Lizenzvertragsrecht II von Lukas Eberle und Pedro Schmidt

Lizenzvertrag „licere“ = Erlaubnis, Genehmigung Wirtschaftliche Verwertung eines Patentes Lizenzgeber Lizenznehmer Lizenz Gebühr

Ausschliessliche Lizenz: Lizenzgeber verpflichtet sich, keine weiteren Lizenzen für den Lizenzgegenstand im gleichen Lizenzgebiet und für den gleichen Zeitraum zu vergeben. • Einfache Lizenz: Vergabe weiterer Lizenzen ist möglich Alleinlizenz: Keine Vergabe von Lizenzrechten an Dritte (Charakter der exklusiven Lizenz) →Lizenzgeber kann Lizenzgegenstand mitbenutzen oder mitherstellen.

Unterlizenz • Unterlizenz = Weiterlizenzierung an Dritte (d.h. der Lizenznehmer ist selber „Lizenzgeber“ (Unterlizenzgeber). • Achtung: Die Unterlizenz schafft keine vertragliche Beziehung zwischen Lizenz-geber und Unterlizenznehmer.

• cross Lizenz: Beide Vertragsparteien sind sowohl Lizenzgeber wie Lizenznehmer •Gesetzliche Vorgabe: Bei abhängigen Erfindungen (Art. 36 Abs. 1 PatG) • Zwangslizenz

Warum Geheimhaltung? Verhandlungen bedingen Informationsaustausch Vorsicht wenn: Know-how ausgetauscht wird Schutzrechte noch nicht beantragt/erteilt Deshalb: Geheimhaltungsvertrag mit Geheimhaltungspflicht, welcher Sanktionen für Vertragsdauer und darüber hinaus beinhaltet

Geheimhaltunsvereinbarung Folgende Aspekte müssen im Vertrag festgehalten sein: Parteien Zwischen ETHZ, vertreten durch Prof. XY und Firma TechAG vertreten durch Hr. YZ Präambel XY will Patent/Kow-how dem Markt zuführen YZ hat Interesse am IP von XY und will sich durch diesen informieren lassen

Verpflichtungen von YZ YZ ist verpflichtet sämtliche offenbarte Informationen - geheim zu halten - nicht intern zu verbreiten nicht in der eigenen Forschung einzusetzen weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen YZ muss innert …Tagen informierte Mitarbeiter melden muss diesen die Geheimhaltungspflicht auferlegen Weiter müssen die Dauer des Vertrages und eine Frist zur Rückgabe sämtlicher Informationen bei Vertragsabbruch definiert werden

Haftung Zahlung, Intervalle, Währung, … Rechtswahl Gerichtstand Beginn und Ende der Laufzeit

Quantität, Service, Marketing →Verkaufszahlen!!! Qualität Kennzeichnung

Heinz Süllhöfer -Fliessbandanfertigung von „PUR“-Dämmplatten -längster Patentstreit der Deutschen Geschichte (seit 1967) gegen Bayer AG, Leverkusen -geschätzter Verlust: 500 Millionen Euro

vs.

-Polyurethan (Zweikomponenten Gemisch: Isocyanat -Polyurethan (Zweikomponenten Gemisch: Isocyanat und Polyol)  Hartschaum -Wärmeisolation -seit Ende der 50er-Jahre in grossen Mengen Verfügbar -Herstellung in 2 Schritten: Block giessen, in Platten schneiden -Süllhöfer: maschinelle Fliesbandherstellung

1963-65:. Entwicklung eines Prototypen 1963-65: Entwicklung eines Prototypen Süllhöfer sowie Bayer AG (Heinnecke) -22.7.1965: Einreichung des Patents -1965-67: Lizenzabkommen mit Shell und Henkel -1967: Bayer AG baut die Maschine nach -23.2.1967: Klage gegen Süllhöfer. Süllhöfers Maschine entspreche dem Stand der Technik. Bayer hat sie vorbeuntzt. -1967: Süllhöfer verliert Geschäftsbeziehung zu Shell und Henkel.

2007: * Meineid * falsche eidesstattliche Versicherungen * falsche Zeugenaussagen * Urkundenfälschungen * Manipulationen an Urkunden und Zeichnungen * bewusst wahrheitswidrige Sachvorträge -2008: Offenlegung der Lizenzabkommen von Bayer Abschätzung der Schadensersatzsumme ...

Das Patent - Krankheiten, Konzerne und Patentklau Monique Klinkenberg Schmetterling Verlag

Wir konnten leider nicht auf alle Lizenzen eingehen. Fragen zum Vortrag?