1 Örtliches Planungsrecht im Rahmen des P2 Poysdorf IRW - Institut für Rechtswissenschaften Ass. Prof. Arthur Kanonier 11. Dezember 2002.

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1 Örtliches Planungsrecht im Rahmen des P2 Poysdorf IRW - Institut für Rechtswissenschaften Ass. Prof. Arthur Kanonier 11. Dezember 2002

2 Rechtliche Rahmenbedingung der Raumplanung in Poysdorf Gesetzes- ebene Verwaltungs -ebene Instrumente Bund BV-G Gesetze für Fachbereiche Gegebenenfalls zust. Bundesministerien keine Land (überörtlich) NÖ-ROG NÖ.Bauordnung Landesregierung Landes-, regionales, sektorales ROP Gemeinde (örtlich) keine Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich Örtliches ROP mit örtl.Entwickl.konzept u.Flächenwidmungspl., Bebauungsplan

3 Wissenswertes NÖ-ROG: heuer schon 2x geändert Gründe: 1.) NATURA ) Neuregelungen bez. Einkaufs- und Fachmarktzentren 3 VO verlieren heuer noch ihre Gültigkeit: 1.) Schule/Kindergarten-VO 2.) Sozialhilfe-VO 3.) Verkehrs-VO (NÖ-Verkehrskonzept) ! Seit neue Planzeichen-VO! Gemeindeverfassung: 40 jähriges Jubiläum

4 Themenbereiche des sektoralen Raumordnungsprogramme Die Verordnungen wurden von je einer Gruppe bearbeitet, und sind auf der jeweiligen Homepage nachzulesen: Gr.1: Verkehr Gr.A: Freizeit/Erholung Gr.2: Naturschutz Gr.B: Fremdenverkehr Gr.3: zentrale Orte Gr.C: Dauerschallpegel Gr.4: Schulen Gr.D: Sozialwesen Gr.E: Gesundheitswesen

5 Inhalte des örtlichen Raumordnungsprogramms Raumordnungsprogramm hat als behördliche Maßnahmen das Entwicklungskonzept (unverbindlich) und Flächenwidmungsplan (verbindlich) zu enthalten.

6 Ziele im örtlichen ROP - Poysdorf Ausbau der Verkehrsanbindungen Sicherung und Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur Stop der Abwanderung Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Absatzbedingungen Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Qualitative Verbesserung der Wohnungsausstattung

7 Inhalte des örtlichen Entwicklungskonzeptes -mittel- und langfristige Ziele der Gem. -Funktionen von Teilgebieten der Gem. -Ausweisung von Räumen, die für die bauliche Entwicklung sinnvoll sind -Räumliche Grenzen der künftigen Entwicklung (Quelle: RU2 Raumplanung in NÖ, Amt der NÖ-Landesregierung Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik; Herausgegeben: September 2002)

8 Genauigkeit des örtlichen Entwicklungskonzepts Maßstab 1: i.d.R. nicht parzellenscharf Aussagen sind genereller als die Widmungsfestlegungen im Fwp. (Quelle: RU2 Raumplanung in NÖ, Amt der NÖ- Landesregierung Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik; Herausgegeben: September 2002)

9 Verbindlichkeit des Entwicklungskonzepts Fwp. darf örtl. Entwicklungskonzept nicht widersprechen Keine direkten rechtl. Auswirkungen auf den Grundeigentümer Ist keine Grundlage für baubehördliche Entscheidungen (das sind nämlich nur der Flächenwidmungsplan und der daraus resultierende Bebauungsplan) (Quelle: RU2 Raumplanung in NÖ, Amt der NÖ-Landesregierung Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik; Herausgegeben: September 2002)

10 Flächenwidmung in Poysdorf (Fwp. wurde schon sechs mal geändert, letzter Stand März 2001) Überörtliche Flächen in Poysdorf: Wald- und Forstflächen (wenige vorhanden), Verkehrflächen mit Bedeutung für den Durchzugsverkehr, Gewässer, Eisbahn, Denkmalschutz und ausgewiesene Naturdenkmäler (4 Stück). Flächen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde: Aufschließungszonen (A1-A6 –vom Baulandbedarf und Aufschließungsleistungen seitens der Gemeinde abhängig), Bau- und Grünland und Verkehrflächen ausgenommen den oben genannten. (Quelle: Raumordnungsprogramm, Fwp. und Verordnungstext zum Fwp.)