Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in Steinhagen Vortrag

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Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in Steinhagen Vortrag 17. 06 Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in Steinhagen Vortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421/686900 Fax 06421/686910 www.RegioConsult-Marburg.com

Kurzvorstellung RegioConsult Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung Tätigkeitsschwerpunkt: Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten (Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn) in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in Bebauungsplanverfahren Firmengründung 1995: Standorte in Marburg und Friedrichshafen Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Erhebung und Prognose des Verkehrs) mit und ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des AA 1.2: AK 1.2.5, 1.26, 1.8.4) Ausbildung zum Mediator 10/2010-10/2011 bei Mediatio, Heidelberg

Gliederung 1. Grundlagen 2. Luftreinhalteplanung 1.1 Lärm & Lärmschutz 1.2 Luftschadstoffe (NO2/NOx & Feinstaub) 1.3 Maßnahmenwirkung 2. Luftreinhalteplanung 3. Luftreinhaltung in Steinhagen

1. Grundlagen Begriffsdefinitionen: Schadstoff = jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann (nach 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, BImschV); Emissionen = Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus (nach 39. BImschV); Immissionen = Durch Emission in bestimmte Umweltmedien eindringender bzw. dort in bestimmten Konzentrationen vorhandener Schadstoff (oder -energie).

1.1 Lärm und Lärmschutz Definition Lärm: „Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm), definiert Lärm: ‚Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde.“ (http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html). „Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne der TA Lärm sind: Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (TA-Lärm).

1.1 Lärm und Lärmschutz Tab. 1: Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB leises Blätterrauschen 25 dB üblicher Hintergrundschall im Haus 30-40 dB Ventilatoren von Kopierern und Computern 40-50 dB normale Sprachlautstärke 60 dB vorbeifahrender Pkw 70 dB Rasenmäher 80 dB mittlerer Straßenverkehr 85 dB Schwerlastverkehr 95 dB Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert 110-115 dB startender Düsenjet 125 dB Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzer Einwirkung möglich) > 130 dB Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html

1.1 Lärm und Lärmschutz

1.1 Lärm und Lärmschutz

1.1 Lärm und Lärmschutz Lärmsummenpegel: bis heute gibt es kein vollständig abgesichertes mathematisches Verfahren zur Addition von Gewerbe- und Straßen- bzw. Schienenverkehrslärm obwohl Gesamtlärmbetrachtung der Zielsetzung des BImSchG (§§ 1, 3, 22) entspricht erstes pragmatisches Verfahren zur Gesamtlärmbetrachtung wurde von TEGEDER im Jahr 2000 entwickelt: Ermittlung Gesamt-Immissionsgrenzwerten mit Werten von 60-65 dB(A) für den Nachtbereich und von 70-75 dB(A) für den Tagbereich geräuschart-spezifischen Belästigungsfaktoren werden durch ein Bonus-Malus-System berücksichtigt  Gesamtpegel ergibt sich durch energetische Addition, der mit dem Bonus-Malus-System korrigierten Pegel. Der Malus für Gewerbe- und Industrielärm würde nach diesem Ansatz mit + 4 dB(A) angesetzt, während die Schiene den Abzug von – 5dB(A) erhält. Die Straße wird mit 0 dB(A) quasi neutral gehalten.

1.1 Lärm und Lärmschutz Maßnahmen zur Lärmminderung Instandhaltung/-setzung der Fahrbahnoberfläche, Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. auch zeitlich beschränkt, Verstetigung des Verkehrs durch signalgestützte Verkehrssteuerungsmaßnahmen (z. B. "Grüne Welle"), Verkehrslenkung zur Minderung bzw. Verlagerung des Kfz-Verkehrsaufkommens in besonderen Problembereichen Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz bzw. Stadtgebiet, Veränderung des Modal-Splits zugunsten des Umweltverbundes, Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Immissionsort, Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle.

1.2 Luftschadstoffe Stickstoffdioxid NO2 „Luftschadstoffe, die die Qualität unserer Außenluft und die von Ökosystemen maßgeblich beeinflussen.“ (HLUG o.J.) Stickstoffoxide NOx „Stickstoffoxide sind die Summe der Volumenmischungsverhältnisse von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ausgedrückt in der Einheit der Massenkonzentration von Stickstoffdioxid in Mikrogramm pro Kubikmeter“ (39. BImschV) Entstehung: natürliche Ursachen: Bodenprozesse, Gewitter, Vulkanausbruch Anthropogene Ursachen: Industrie, Kraft- und Heizwerke, Gebäudeheizung & v.a. Kraftfahrzeugverkehr

1.2 Luftschadstoffe Abb. 1: NO2-Anteile an der gemessenen Immission nach Quellsektoren für die Frankfurter Allee in Berlin LKW & Busse tragen gravierend zu den N0x-Emissionen bei 1/3 bis 50 % der lokalen verkehrsbedingten Belastung ist auf Schwerverkehr zurückzuführen Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 bis 2010

1.2 Luftschadstoffe Feinstaub: Primäre Partikel: direkt als Partikel emittiert Sekundäre Partikel: aus gasförmigen Vorläufern in der Atmosphäre gebildete Partikel Unterscheidung nach aerodynamischem Partikeldurchmesser: ultrafein: < 0,1 µm fein: 01-2,5 µm „Akkumulationsmodus“ grob: > 2,5 µm „coarse mode“ PM10 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm PM10 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV); PM2,5 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm PM2,5 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);

1.2 Luftschadstoffe Abb. 2: Einteilung von Staub Quelle: www.wikipedia.org

1.2 Luftschadstoffe Entstehung PM10, PM 2,5 Verbrennungsprozesse: primäre Partikel < 0,3 µm (z.B. Ruß) Mechanische Prozesse: primäre >1-2 µm (z.B. windgetragener Staub unbefestigter Straßen, Industriegebiete, Reifen-, Brems- und Fahrbahnabrieb) Gas-Partikelkonversion: sekundäre Partikel 0,1- 2,5 µm Sekundäre Partikel bilden sich in der gesamten unteren Atmosphäre Primäre Partikel werden v.a. durch Verbrennungs- und Antriebsprozesse emittiert - lokal eng begrenzte Quellen Verhalten: Partikel > 10 µm: sedimentieren schnell Partikel > 0,1µm: verbinden sich oder werden durch Kondensation größer (Akkumulationsmodus) Partikel 0,1-2,5 µm: (Akkumulationsmodus) bleiben lange in der Luft, werden weit transportiert

1.2 Luftschadstoffe Verkehrbedingte Feinstaubbelastung bodennahe Emission der Partikel Motorbedingte Emission (Auspuff) – ultrafeine bis feine Partikel Nicht motorbedingte Partikel – v.a. PM2,5 PM10 Abrieb Reifen, Fahrbahn, Bremsen Wiederaufwirbelung eingetragener Straßenstaub Randbebauung der Straße erschwert Verdünnung Nicht motorbedingte Partikel erscheint bei schlechtem Verkehrsfluss höher 1/5 der gesamten Partikelemission in der BRD durch Straßenverkehr an stark befahrenen, innerstädtischen Hauptverkehrstraßen mit dichter Rand- bebauung oft mehr als die Hälfte der PM10 durch Straßenverkehr Zusammensetzung PM10 PM2,5: lokale Kfz-Verkehr, Zusatzbelastung (städtischer Verkehr, Industrie, Hausbrand, Gewerbe, Sonstiges), großräumiger Hintergrund  vom motorisierte Straßenverkehr, v.a. Fernverkehr geht eine hohe Belastung aus

1.2 Luftschadstoffe Abb. 3: Schema der Verteilung der Feinstaub (PM10)-Belastung in Berlin und Umgebung Quelle: John et al., 2004

1.2 Luftschadstoffe Maßnahmen zur Feinstaub- und NO2- Minderung Reduzierung motorisierter Verkehr durch Verlagerung auf andere Verkehrsträger Verkehrslenkung und -beschränkung Geschwindigkeitsregelungen Verstetigung des Verkehrs (fließender Verkehr) Veränderung der Fahrzeugflotte Feinstaubfilter LKW, Partikelfilter Diesel-PKW Sanierung Straßenoberflächen Ausweisung von Umweltzonen Abb. 4: Schadstoffgruppen Umweltzone Quelle: LANUV NRW Faltblatt Umweltzonen

1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 3: Wirkung von Einzelmaßnahmen

1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 4-1: Maßnahmenwirkung in dB (A) Verkehrsdaten Wohn- und Sammel- straßen Verkehrs-straßen, Geschäftsstraßen Sammelstr. mit Schleichverkehr Hauptver-kehrsstraßen, Ortsdurch-fahrten Ortsum-gehungen DTV in Kfz/d Spitzenbelastung in Kfz/h LKW-Anteil in % davon schwere Lkw in % mittl. Geschwindigkeit in km/h 1.500 100 3 50 5.000 300 6 30 12.000 720 12 16.000 1.000 15 Einzelmaßnahmen Minderung des Mittelungspegels in dB(A) 1 Reduzierung Verkehrsmenge (von - auf Kfz/d) 2,0 1.500 - > 1.000 3,0 5.000 - >2.500 12.000 ->7.500 2 Reduzierung Lkw-Anteil 1,0 Lärmarme Lkw 0,5 4 Temporeduzierung (von - auf km/h) 2,5 50 -> 30 100 -> 70 5 Lärmarmer Fahrbahnbelag Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

Maßnahmenkombination Minderung des Mittelungspegels in dB(A) 1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 4-2: Maßnahmenwirkung durch Kombination von Maßnahmen in dB (A) Maßnahmenkombination Minderung des Mittelungspegels in dB(A) 6 Verkehrsberuhigung (VB) (mit baulichen Maßnahmen) 1+2+4 5,5 6,5 5,0 3,0 7 Verkehrsberuhigung plus lärmarmer Fahrbahnbelag 1+2+4+5 8,5 7,0 6,0 8 VB + lärmarme Fahrbahn + lärmarme Lkw 1+2+3+4+5 9,0 9,5 9 Lkw-Verbot 1+2+3+4+5 (nachts) 10,0 10,5 8,0 Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

Lärmkartierung Steinhagen 2007 Umgebungslärm Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

2. Luftreinhalteplanung Entwicklung Gesetzgebung: RL 96/62EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität + Tochterrichtlinien  Erhaltung Luftqualität und wo notwendig Verbesserung 2002 in dt. Recht umgesetzt  Novellierung BImschG: 22. Verordnung BImSchG „Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“ RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa + Tochterrichtlinie 2004/107/EG 25.01.2010 in dt. Recht umgesetzt  Novellierung BImschG: 39. Verordnung zum BImschG: „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ BImschG §§44-47

2. Luftreinhalteplanung Aufgaben: Erhaltung Gebiete guter Luftqualität & dauerhafte Verbesserung Gebiete schlechter Luftqualität Festlegung von Grenzwerten und Alarmschwellen Bei Überschreitung Aufstellen von Luftreinhalteplänen und „Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“ Charakteristika: Beurteilung nach einheitlichen Methoden „schärferes“ Instrument als Umgebungslärmrichtlinie Neu mit der 39. BImSchV: für PM2,5 Luftqualitätswert Fristverlängerungsmöglichkeiten (PM10, Benzol, Stickstoffdioxid) Luftreinhalteplan/Luftqualitätsplan muss wenn PM2,5-Zielwert überschritten ist aufgestellt werden

2. Luftreinhalteplanung Luftreinhaltepläne „Luftreinhaltepläne sind Pläne, in denen Maßnahmen zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte oder des PM2,5-Zielwerts festgelegt sind.“ (39. BImSchV) § 47 BImschG § 27 39. BImschV:  Aufzustellen bei Überschreitung Immissionsgrenzwert zzgl. Toleranzmarge oder Zielwert Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen „Pläne für kurzfristige Maßnahmen“ sind Pläne mit den Maßnahmen, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung von Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid zu verringern oder deren Dauer zu beschränken § 28 39. BImschV Aufzustellen bei Gefahr der Überschreitung der Alarmschwellen kann Teil von Luftreinhalteplan sein

2. Luftreinhalteplanung Tab. 5: Immissionsgrenzwerte nach der 39. BImSchV NO2, PM10, PM2,5 Schadstoff Mitteilungs- zeitraum Grenzwert µg/m3 Erlaubte Überschreitungen des Grenzwertes pro Jahr Zeitpunkt ab dem der Grenzwert einzuhalten bzw. zu unterschreiten ist NO2 1 Stunde 200 18 1.1.2010 Kalenderjahr 40 / Partikel (PM10) 24 Stunden 50 35 1.1.2005 Partikel (PM2,5) 25 1.1.2015 Quelle: fgsv 2011: 7, nach 39. BImschV

2. Luftreinhalteplanung Schematische Darstellung fgsv. S. 7 Abb. 5: Schematische Darstellung der Maßnahmemnbzw. Aktionen bei entsprechender Schadstoffbelastung eines Gebietes nach 39. BImschV Quelle: fgsv 2011: 7

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb. 6: Aktionspläne und Luftreinhaltepläne NRW (Stand August 2011) Luftreinhalteplanung in der Bezirksregion Detmold Luftqualitätsplan: Paderborn: 2011 in Kraft getreten Halle: in Bearbeitung Bielefeld: in Bearbeitung Quelle: LANUV NRW, Stand Oktober 2011 Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gifs/lrp_gross.htm

Verkehrsbelastung 2005 Abb. 7: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2005 Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

Verkehrsbelastung 2010 Abb. 8: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2010 Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb. 9: Übersicht Messstationen NRW Messstellen außer Betrieb seit Jan. 2008: Hagen, Emilienplatz Seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/temes/temesk1.htm

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Tab. 6: Luftschadstoffe im Umfeld von Steinhagen 2008 Messstellen außer Betrieb seit Jan. 2008: Hagen, Emilienplatz seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße Quelle: LANUV, Kennwerte 2008

Lärmkartierung Steinhagen 2007 Umgebungslärm Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb. 10: Lückenschluss A 33 A 33 Abschnitt: Bielefeld - Steinhagen/Halle - Planfestestellungsbeschluss 2007 - 1. Spatenstich: 25. September 2009 Länge: 7,9 km Kosten: 90,4 Mio. Euro Ausbauquerschnitt: vierstreifig Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 39.000 Kfz/24h Verkehr auf der viel befahrenen B 68 bei Steinhagen soll um mehr als die Hälfte zurückgehen. Abschnitt: Halle – Borgholzhausen - Planfestestellungsbeschluss 9. Juli 2011 - Planfestestellungsverfahren läuft Länge: Länge: 12,6 km Kosten: 129,7 Mio. Euro Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 41.000 Kfz/24h Quelle: Straßen.NRW Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a33/a2-b61.html

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Zusammenfassung Untersuchung 2009: Ohne wesentliche Reduktion der Stickstoffdioxid-Emissionen von KFZ werden die Grenzwerte der 39. BImSchV an verkehrsnahen Standorten derzeit nicht (überall) eingehalten werden können, an den Kreuzungspunkten mit dem Verkehrsnetz (B 61/A 33 und L 778 bzw. Bahnhofstraße/A33) und im Nahbereich der Trasse bis mindestens 200 m Entfernung ist eine Einhaltung des Grenzwertes für NO2 nicht gewährleistet. betrifft auch die Ortsdurchfahrt von Steinhagen an der Bahnhofstraße, der L 778 an der Bielefelder Straße, der L 806 an der Brockhagener Straße und Ummeln an der B 61, im Nahbereich bis 40 m vom Straßenrand ist im Bereich des Jückemühlenwegs mit 26 Überschreitungen des NO2-Kurzzeit-Grenzwertes und 25 Überschreitungen des Feinstaub-Kurzeitwertes (PM10) zu rechnen

3. Luftreinhaltung in Steinhagen Handlungsempfehlungen: Messstationen in Steinhagen sind wieder zu errichten Luftreinhalteplan bzw. Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen sind zeitnah zu realisieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Dipl.-Geogr./SRL Mediator Wulf Hahn RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421-686900 www. RegioConsult-Marburg.com