Marktgemeinde Gablitz Flächenwidmungsplan- Änderung 2008

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Marktgemeinde Gablitz Flächenwidmungsplan- Änderung 2008 2. Teilabänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der Marktgemeinde Gablitz

Überblick Änderungspunkte Festlegung von maximal zwei Wohneinheiten für die Widmungs-art Bauland-Wohngebiete (BW) Baulandtausch (BW) Schwester-Alfons-Maria-Gasse -> Bachgasse Umlegung Grüngürtel Gablitzbach Hauersteigstraße

Festlegung 2 Wohneinheiten Gesetzliche Regelung (§16 Abs.5 NÖ ROG 1976 idgF.) Möglichkeit, in Widmung Bauland-Wohngebiete maximal 2 oder 3 Wohneinheiten pro Grundstück (Definition Wohnung gem. NÖ BTV 1997) zur Sicherung des strukturellen Charakters festzulegen

Festlegung 2 Wohneinheiten Begründungen für Gablitz Erhaltung der Siedlungsstruktur Erhaltung des Ortsbildes Sicherung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit Regulierung der Bevölkerungs-entwicklung im Hinblick auf die Ressourcen in der technischen und sozialen Infrastruktur

Festlegung 2 Wohneinheiten Vorgangsweise Präzise Aufnahme der bestehenden bzw. in Bau befindlichen Wohneinheiten Herausnahme von 14 bestehenden Objekten mit 3 oder mehr Wohneinheiten (Härtefälle bei Wiedererrichtung) Herausnahme der Aufschließungszone Brand (zukünftige Entwicklungsoptionen bei Bedarf zu erarbeiten) Festlegung der Bestimmung BW-40-2WE für alle verbleibenden Grundstücke mit der bisherigen Widmung BW-40

Baulandtausch BW Bachgasse

Umlegung Grüngürtel