Marktgemeinde Gablitz Flächenwidmungsplan- Änderung 2008 2. Teilabänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der Marktgemeinde Gablitz
Überblick Änderungspunkte Festlegung von maximal zwei Wohneinheiten für die Widmungs-art Bauland-Wohngebiete (BW) Baulandtausch (BW) Schwester-Alfons-Maria-Gasse -> Bachgasse Umlegung Grüngürtel Gablitzbach Hauersteigstraße
Festlegung 2 Wohneinheiten Gesetzliche Regelung (§16 Abs.5 NÖ ROG 1976 idgF.) Möglichkeit, in Widmung Bauland-Wohngebiete maximal 2 oder 3 Wohneinheiten pro Grundstück (Definition Wohnung gem. NÖ BTV 1997) zur Sicherung des strukturellen Charakters festzulegen
Festlegung 2 Wohneinheiten Begründungen für Gablitz Erhaltung der Siedlungsstruktur Erhaltung des Ortsbildes Sicherung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit Regulierung der Bevölkerungs-entwicklung im Hinblick auf die Ressourcen in der technischen und sozialen Infrastruktur
Festlegung 2 Wohneinheiten Vorgangsweise Präzise Aufnahme der bestehenden bzw. in Bau befindlichen Wohneinheiten Herausnahme von 14 bestehenden Objekten mit 3 oder mehr Wohneinheiten (Härtefälle bei Wiedererrichtung) Herausnahme der Aufschließungszone Brand (zukünftige Entwicklungsoptionen bei Bedarf zu erarbeiten) Festlegung der Bestimmung BW-40-2WE für alle verbleibenden Grundstücke mit der bisherigen Widmung BW-40
Baulandtausch BW Bachgasse
Umlegung Grüngürtel