Erben und Schenken seit 01.08.2008 Ihre Raiffeisenbank Going informiert
Rechtsabteilung RaiffeisenBank Kitzbühel Mag. Johann Trixl Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Ulmbichlweg 3 6380 St. Johann in Tirol office@steuer-trixl.at tel.: +43/676/371 2610 Mag. Hannes Laner Rechtsabteilung RaiffeisenBank Kitzbühel Achenweg 16 6370 Kitzbühel hannes.laner@rbkitz.at tel.: +43/5356/6960-962
Inhaltsübersicht Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes Verlassenschaftsverfahren Grundsatzüberlegungen Der richtige Zeitpunkt Die Rolle Ihrer Hausbank und unsere Tipps Fehler in Theorie und Praxis Neuerungen in der Besteuerung Zusammenfassung Beispiele
1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes
Erbvermögen / Verlassenschaft Was ist vererbbar? Vermögen Schulden Nicht vererbbar sind … persönliche Rechte (akademische oder Berufstitel) persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) Gewerberechte, Konzessionen Recht auf Unterhalt
Erbe / Vermächtnisnehmer Erhält das gesamte Erbe oder eine Quote davon. Vermächtnisnehmer / Legatar Erhält konkrete Sachen, Beträge oder Zuwendungen aus dem Nachlass.
Arten der Erbschaften Gesetzliche Erbfolge Testamentarische Erbfolge Erbvertrag
Gesetzliche Erbfolge Eintritt der gesetzlichen Erbfolge Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder Achtung: Sondererbfolge Eigentümer- partnerschaft beim Wohnungseigentum Lebensgefährten/Lebensabschnittspartner (keine Absicherung, außer bei Wohnungseigentum und Mietrechten)
Das Parentelsystem (nach Erbrecht) Urgroßeltern Legende: -----1. Parentel -----2. Parentel -----3. Parentel -----4. Parentel Großeltern Onkel/ Tante Eltern Cousin/ Cousine (Halb) Geschwister Erblasser Gattin Neffe/Nichte Großcousin/ Großcousine Kinder Großneffe/ Großnichte Enkel Weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete „Verwandte“ haben kein gesetzliches Erbrecht!
Testamentarische Erbfolge Arten Testament (Erbe) Kodizill (Vermächtnisnehmer) Formen Schriftlich, eigenhändig, ohne Zeugen Schriftlich, fremdhändig, mit drei Zeugen KEIN mündliches Testament Inhalt Datum, Widerruf früherer Testamente wer soll was, wann und wie oder unter welchen Bedingungen bekommen
Erbvertrag Notariatsakt Ehegatten setzen sich als Erben ein nur über ¾ des Verlassenschaftsvermögens kann so verfügt werden das „reine“ Viertel muss für die gesetzlichen und testamentarischen Erben bleiben
Pflichtteilsrecht Bestimmte Verwandte haben Anspruch auf einen Mindestanteil aus der Verlassenschaft – sogenannte Noterben! Höhe des Pflichtteils (Noterbes) 1. Parentel: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches 2. Parentel: ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruches
Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder: Gesetzliche Erbfolge: 1/3 Kind 1 1/3 Kind 2 1/3 Ehefrau Pflichtteil bei Übergehen der Kinder (1/2 des gesetzlichen Erbrechtes): 1/6 Kind 1 1/6 Kind 2 4/6 (=2/3) Ehefrau Pflichtteil bei Übergehen der Kinder bei der Lebensgefährtin: 1/4 Kind 1 1/4 Kind 2 1/2 Lebensgefährtin
Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und keine Kinder: Gesetzliche Erbfolge: 2/3 Ehefrau 1/3 Eltern Pflichtteil bei Übergehen der Eltern (1/3 des gesetzlichen Erbrechtes): 8/9 Ehefrau 1/9 Eltern Pflichtteil bei Übergehen der Eltern bei der Lebensgefährtin: 2/3 Lebensgefährtin 1/3 Eltern
Pflichtteilberechtige Personen (inkl. Reihenfolge) Urgroßeltern Großeltern(4) Onkel/ Tante Eltern (3) (Halb) Geschwister Erblasser Gattin(1) Cousin/ Cousine Neffe/Nichte Kinder (1) Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel (2) Nur die „senkrechte“ Erblinie ist überhaupt pflichtteilsberechtigt
Pflichtteilserhöhung durch Schenkungen Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden auf das Erbe zeitlich unbegrenzt angerechnet Schenkungen an Dritte – zwei Jahre vor dem Tod Schenkung auf den Todesfall
Pflichtteilsminderung Pflichtteilsanspruch kann auf die Hälfte vermindert werden: beim Fehlen jeglichen Naheverhältnisses
2. VERLASSENSCHAFTS- VERFAHREN
Verlassenschaftsverfahren Anzeige des Todesfalls Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär Aufforderung zur Erbserklärung Erbschaftsantretung durch die Erben Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär Abgabe des Vermögensbekenntnisses Einantwortung, Endbeschluss Bezahlung der Steuern und Gebühren, Unbedenklichkeitsbescheinigung Eintragung in das Grundbuch
3. Grundsatzüberlegungen
Grundsatzüberlegungen „Was muss ich berücksichtigen?“ „Was besitze ich eigentlich alles?“ „Wie mache ich es richtig?“ „Was kostet es?“ „Wann soll ich es tun?“
Zivilrechtliche Basis „Was muss ich berücksichtigen?“ - Erben oder schenken - Testament, gesetzliches Erbrecht, Erbvertrag - Parentelen - Pflichtteilsrecht - Ehegatten, Geschiedene und Lebensgefährten - Kinder (ehelich, außerehelich, adoptiert)
Inhaltliche Umstände - Geld „Was besitze ich eigentlich alles?“ - Wertpapiere - Grund und Boden, Wohnung und Haus - Auto - Beteiligungen - Schmuck
Inhaltliche Umstände „Was besitze ich eigentlich alles?“ Besondere Bereiche Unternehmen Immobilien Land- und Forstwirtschaft Mietrechte Lebensversicherungen
Unternehmensübergabe
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze 1. Unentgeltliche Betriebsübergabe als Einzelunternehmer: ein geeigneter Nachfolger relativ einfach, nur GREST Ausgleich für andere Familienmitglieder Mitarbeit Übergeber ?
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze Gründung Personengesellschaft: alle Familienmitglieder Gesellschafter ? Haftungen ( beschränkt, unbeschränkt ) Gewinnverteilung Zurückbehaltung Grundvermögen
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze 3. Gründung GmbH: leicht vererbbar mögliche Steuerersparniss bei hohen Gewinnen Geschäftführung unabhängig von Beteiligungen vorher Umgründung notwendig, zeitaufwendig
Grundsatzüberlegungen Formale Umstände („Wie mache ich es richtig?“) Formgebundenheit des letzten Willens Verfahren Steuerrechtliche Basis („Was kostet es?“) Erbschaftssteuer bis 31.7.2008, seither frei
4. Der richtige Zeitpunkt
Zeitpunkt Notwendige Entscheidungsgrundlagen: Wissen über die eigene Situation (Vermögen, Familie) Klarheit über das erwünschte Ziel Erforderliches Know-How zur Umsetzung (gute Berater) >>> Richtiger Zeitpunkt ergibt sich oft aus Situationen, Ereignissen oder Umständen („noch rechtzeitig“)
Zeitpunkt Typische Situationen für Handlungsbedarf : Familienrechtliche Ereignisse oder Situationen (Krankheit, Heirat, Scheidung, Freund/in, Kinder, Erbfall) Streit in der Familie Offene Betriebs- oder Unternehmensübergabe oder –nachfolge Geplanter Unternehmensverkauf Plötzlicher Vermögenszuwachs (Verkauf, Lotto,...)
5. DIE ROLLE IHRER HAUSBANK
Bankgeheimnis § 38 BWG: „Kreditinstitute {…} dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden {…} anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten.”
Bankgeheimnis Ausnahmen: gerichtlich eingeleitetes (Finanz)Strafverfahren Verlassenschaftsabhandlung Kunde ermächtigt die Bank ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht
Ablauf Verlassenschaft legitimierte Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär
Ablauf Verlassenschaft Einantwortungsbeschluss vom Gericht Auszahlung an die Erben
Tipps aus der Bankpraxis Gemeinschaftskonto („und-Konto“/ „oder-Konto“) Zeichnungsberechtigung und Inhaberschaft am Konto Aufbewahrungsort (Testament, Sparbücher, Safeschlüssel, Versicherungspolizzen, Dokumente,..) Klarheit von Anordnungen (Anzahl, Inhalt, Ausmaß) Minderjährige Erben Produkte: Sparbuch Lebensversicherung Unternehmensnachfolge
6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS 3. 6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS
Häufige Fehler in Theorie und Praxis Angst vor dem Umgang mit der Materie Zu langes Hinauszögern aus anderen Gründen Falsche oder keine Vorsorge bzw. Beratung Versäumnis von Anpassungen Handlungsunfähigkeit bei Unternehmern Falsche Inhalte (Freundin, außereheliche Kinder,..) Mündliches Testament (Unnötige Kostenbelastung)
7. NEUERUNGEN BEI DER ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER
Steuersätze und Steuertarife
SchenkMG 2008 Entstehung der Steuerschuld! Meldepflicht für Schenkungen Seit 01.08.2008 Keine Meldung von Erbschaften
SchenkMG 2008 Meldepflicht für Schenkungen von: Bargeld Depotwerte Sparbücher sonstiges, bewegliches, körperliches Vermögen Firmen-/Unternehmensanteile Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer
SchenkMG 2008 Keine Meldepflicht: Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu 50.000,- Euro p.a. Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu 15.000,- Euro für 5 Jahre übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro gebrauchter Hausrat, Kleidung, Wäsche Immobilien, weil GrESt
SchenkMG 2008 Anzeigeverpflichtung: Erwerber, Geschenknehmer Rechtsanwalt, Notar binnen 3 Monaten in elektronischer Form, wenn möglich! mittels Formular „Schenk1“ (www.bmf.gv.at/formulare)
Formular „Schenk1“
SchenkMG 2008 Sanktionen: Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes (§ 49a FinStrG) Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Meldefrist möglich!
SchenkMG 2008 Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Erwerbe Schenkungen & Erbschaften 3-facher Einheitswert bzw. Gegenleistung 2 % bei Ehegatten, Kindern und Enkel Sonst 3,5 %
SchenkMG 2008 Von der GRESt ausgenommen: Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge (365.000,- Euro Freibetrag) Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m²
8. ZUSAMMENFASSUNG
Zusammenfassung Aussetzung der ErbSt und SchSt per 01.08.2008 GrESt bleibt bestehen Zivilrechtliche Grundlagen bleiben erhalten Neue Gestaltungsmöglichkeiten Schenkung zu Lebzeiten
Zusammenfassung Änderung vieler Ratschläge von früher: Wegfall der (aufsteigend teureren) Steuerklassen Vorbehaltsrechte zur Senkung der Steuerbasis Partner und Freundinnen Adoption wegen ErbSt Lebensversicherungslösungen zugunsten Dritter Erbschaftssteuerversicherung hinfällig
9. BEISPIELE
Schenkung einer Wohnung Schenkung an die Lebensgefährtin Wohnung hat EW 20.000,- Euro Bis 31.07.: SchSt 17.700,- Euro (29,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro) Seit 01.08.: GRESt 2.100,- Euro (3,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro) 15.600,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008! Einheitswert erklären
Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Wohnhaus: EW 50.000,- Euro Übergeber: Vater Beschenkter: Sohn Zurückbehaltung Wohnrecht mit 70.000,- Euro Bis 31.07.: SchSt von 150.000,- Euro abzgl. 70.000,- Euro SchSt (2 % - 6 %) von 80.000,- Euro = 6.400,- Euro 2 % GRESt von 70.000,- Euro = 1.400,- Euro Belastung SchSt+GRESt: 7.800,- Euro Seit 01.08.: 2% GRESt von € 150.000,- Euro = 3.000,- Euro 4.800,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!
Schenkung eines Sparbuches Vater schenkt Sparbuch in Höhe von 100.000,- Euro an Tochter Bis 31.07.: SchSt i.H.v. 6.000,- Euro Seit 01.08.: keine Schenkungsteuer! aber Meldepflicht (> 50.000,- Euro) 6.000,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!