Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 16.09.2011

Grundlagen: Schulkonsens in NRW vom 19. Juli 2011 Verfassungsänderung Schulrechtsänderung

1. Ziel der Schulpolitik ist es, vor Ort ein vielfältiges Angebot an Bildungsgängen zu ermöglichen, umfassend und regional ausgewogen, und den Kommunen Gestaltungsfreiheit zu geben. Im Vordergrund steht für uns, dass längeres gemeinsames Lernen in allen Kommunen verwirklicht werden kann.

2. Kinder, nicht Strukturen stehen im Mittelpunkt Soziale Herkunft darf keine Rolle spielen Individuelle Förderung kein Kind unterfordern kein Kind überfordern Gymnasiale Standards an allen Sekundarschulen gewährleisten

3. Schülerrückgang (15 Prozent landesweit) und verändertes Elternwahlverhalten zwingen zu organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen vor Ort Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen und entfällt als Pflichtschule

4. Notwendig: - Änderung der Verfassung - Änderung des Schulgesetzes _______ Die beiden entsprechenden Anträge wurden Anfang September 2011 in den Landtag eingebracht

Eckpunkte der Verfassungsänderung Die institutionelle Garantie der Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen Der Begriff der Volksschule wird aus der Verfassung entfernt

Eckpunkte der Verfassungsänderung Artikel 10 neu: „Das Schulwesen des Landes baut sich auf einer für alle Kinder verbindlichen Grundschule auf. Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt. Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“

Eckpunkte der Schulrechtsänderung Sekundarschule: Alle Abschlüsse der Sek. I können erreicht werden Gewährleistet gymnasiale Standards Erwerb der Hochschulreife wird über eine verbindliche Kooperation sichergestellt

Sekundarschule Im Jahrgang 5 und 6 wird integriert und binnendifferenzierend im Klassenverband unterrichtet Ab 7. Jahrgang integriert, teilintegriert oder kooperativ (mind. 2 Bildungsgänge) Es werden im kooperativen Modell zwei Anforderungsebene gebildet: Grund- und Erweiterungsebene

Sekundarschule Klasse 5-6 integrativ Ab Klasse 7 integrativ, teilintegrativ oder kooperativ Grundebene orientiert sich an der Haupt- und Realschule Erweiterungsebene orientiert sich an der Realschule und Gymnasium

Sekundarschule Vorbereitung auf berufliche Ausbildung und gymnasiale Standards Einrichtungsgröße wird für Sekundar- und Gesamtschulen auf 25 gesenkt

Sekundarschule Eine Sekundarschule ist mind. dreizügig, zweizügige Teilstandorte sind möglich Eine Sekundarschule, die eine eigene Oberstufe wünscht, wird als Gesamtschule gegründet Ein Schulversuch für den gemeinsamen Unterricht von 1 bis 10 ist vereinbart

Entstehung Zusammenführung verschiedener Schulformen, auch benachbarter Schulträger Einbindung der Schulkonferenzen sowie betroffener benachbarter Kommunen (Findung eines Konsenses im Moderationsverfahren) Kommunale und private Schulträger informieren sich gegenseitig über ihre Planungen

Sonderfälle Die 12 Gemeinschaftsschulen im Modellversuch sind für den Zeitraum des Versuchs abgesichert und können auf Wunsch Sekundarschule werden Verbundschulen werden bis 2017 zu Sekundarschulen umgewandelt

Grundschulen Sicherung von Grundschulstandorten zur Erhaltung kleiner wohnortnaher Einrichtungen Intensivierung von Teilstandorten Jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen

Klassengrößen Stufenweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes: - für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule von 28 auf 26, - für Grundschulen auf 22,5

Weitere Konsequenzen aus dem Konsens Ungleiches ungleich behandeln Neben der Grundstellenzuweisung zusätzlich - Sozialindex - Integrationsstellen - Zukünftig Inklusionsindex

Außerdem … Inklusion mit bedenken und zu einem späteren Zeitpunkt einbinden Klassengrößen der weiteren Schulen wird in einem Stufenplan gesenkt

Bestand des Schulkonsens: Gültigkeit Bestand des Schulkonsens: bis 2023

Ansprechpartner der Fraktion: die stellv. Fraktionsvorsitzende Renate Hendricks, Telefon: 0211-884-2158 der schulpolitische Sprecher Sören Link, Telefon: 0211-884-2661 die stellv. Schulpolitische Sprecherin Marlies Stotz, Telefon: 0211-884-2689 und die Fraktion: 0211-884-2639

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit