26. Passauer Arbeitsrechtssymposion „Vielfalt in der Einheit“

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26. Passauer Arbeitsrechtssymposion „Vielfalt in der Einheit“ Prof. Dr. Hermann Reichold Belegschaftsvertretungen im Spannungsfeld divergierender Arbeitnehmerinteressen 26. Passauer Arbeitsrechtssymposion „Vielfalt in der Einheit“ am 21. und 22. Juni 2012 Freitag, 22.06.2012 – 14:30 Uhr

Einführung und Problemstellung Prof. Dr. Hermann Reichold Inhalt Einführung und Problemstellung Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Interessen-Clearing auf wessen Kosten? Fazit

Einführung und Problemstellung Prof. Dr. Hermann Reichold Einführung und Problemstellung Unternehmen Management Betriebsrat Gewerkschaft Belegschaft Der Betriebsrat als „Grenzinstitution“: Interessenvertretung zwischen Sozial- und Management-Partnerschaft 3 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Prof. Dr. Hermann Reichold Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats Prekäre Repräsentation: Einheitlicher Repräsentant der Belegschaft, aber keine Einheitlichkeit der Belegschaft Individualisierung und „Subjektivierung“ der Arbeit Repräsentationsproblem 4 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Prof. Dr. Hermann Reichold Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats Effiziente Vertragsgestaltung: Ergänzung offener Arbeitsverträge durch „multilaterale“ Vereinbarungen zu betrieblich-kollektiven Themen Beitrag zur Stärkung einer informellen Kultur der Beteiligung aber: Abhängigkeit von Fairness des Managements und vom Rückhalt in der repräsentierten Belegschaft 5 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Kooperationsgewinne als maximaler Nutzen Prof. Dr. Hermann Reichold Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats moral hazard – Problem! Betriebsrat Kooperation Defektion 3 3 Kooperationsgewinne als maximaler Nutzen Kooperation 3 3 1 4 Arbeitgeber Defektion 4 1 2 2 6 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Prof. Dr. Hermann Reichold Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats c) „Grenzgänge“ des Betriebsrats Beziehungskonflikte zwischen partizipativem Management und Gewerkschaftssteuerung Wettbewerb um die Gunst der Mitarbeiter – Rückhalt als Grundlage „erfolgreicher“ Repräsentation 7 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Prof. Dr. Hermann Reichold Sozialwissenschaftliche / Ökonomische Analyse zur „Clearing“- Funktion des Betriebsrats Betriebsräte als „paradoxe Führungskräfte“ Effiziente Gestaltungsmacht einerseits Mehrseitige Abhängigkeit andererseits Management Betriebsrat Belegschaft Unternehmen 8 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Prof. Dr. Hermann Reichold Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Gesetzesvorgaben §§ 2, 74, 75, 80 BetrVG Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Friedenspflicht, Verfassungsorgan – „political correctness“! § 3 BetrVG BR auch „von oben“? (Bsp. SAP) – Effizienzgedanke! § 5 III/IV BetrVG Herausnahme nur der „richtig“ Leitenden 9 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Prof. Dr. Hermann Reichold Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Gesetzesvorgaben § 7 S. 2 BetrVG Leiharbeitnehmer wählen, ohne zu zählen §§ 15, 27 ff., insb. 28a BetrVG Repräsentative BR-Zusammensetzung, gender-and diversity-correctness, Arbeitseffizienz durch Ausschüsse, Übertragung von Befugnissen auf „Arbeitsgruppen“ (?) 10 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Prof. Dr. Hermann Reichold Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Lehre Kein imperatives Mandat Keine rechtsgeschäftliche Vertretung der Arbeitnehmer Nur partielle Vermögensfähigkeit (§§ 40, 41 BetrVG) „Ultra vires“-Doktrin / sehr beschränkte Haftung Ausgleichsfunktion im Bereich des § 87 I BetrVG Einlassfunktion im Bereich des § 99 BetrVG Verwalterfunktion im Bereich der §§ 111, 112 BetrVG 11 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Prof. Dr. Hermann Reichold Juristische Analyse der Betriebsratsfunktion Aktuelle Rechtsprechung BR darf „politischer“ werden (kein Unterlassungsanspruch auf Grundlage von § 74 II 3 BetrVG) BR darf gesamte Vergütungsordnung mitbestimmen, soweit keine Tarifbindung vorliegt Kein „echter“ Akteur im Arbeitskampf Leiharbeitnehmer zählen doch für Schwellenwert in § 111 BetrVG 12 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Interessen-Clearing auf wessen Kosten? Prof. Dr. Hermann Reichold Interessen-Clearing auf wessen Kosten? These: Betriebsrat ist nur für „Verlierer“ da; die Starken bedienen sich der Privatautonomie Unternehmen Management Betriebsrat Gewerkschaft Beleg (stark) schaft (schwach) Belegschaft Beleg (stark) schaft (schwach) 13 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Interessen-Clearing auf wessen Kosten? Prof. Dr. Hermann Reichold Interessen-Clearing auf wessen Kosten? BAG-Rechtsprechung macht Betriebsräte zur Ersatz-Gewerkschaft, fördert damit aber Rückkehr zur Tarifbindung BAG-Rechtsprechung stärkt Drohkulisse der gesetzförmigen Verfahrensweisen (§ 99 BetrVG, Einigungsstelle) und begünstigt damit eine Kultur informeller Partnerschaft und gegenseitiger Geschäfte ohne Sachzusammenhang 14 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Fazit Betriebsrat – weder Robin Hood noch Sancho Pansa. Prof. Dr. Hermann Reichold Fazit Betriebsrat – weder Robin Hood noch Sancho Pansa. 15 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Hermann Reichold Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Prof. Dr. Hermann Reichold Juristische Fakultät Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen Telefon: +49 7071 29-78149 Telefax: +49 7071 29-5068 reichold@jura.uni-tuebingen.de 16 | Prof. Dr. Hermann Reichold © 2012 Universität Tübingen