091 – Sprechfunkzeugnisse BZF I und BZF II

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 Präsentation transkript:

091 – Sprechfunkzeugnisse BZF I und BZF II Complete BZF-Guide 2.50

1 – Gesetzliche Grundlagen Complete BZF-Guide

Die ICAO 18 ICAO-Anhänge Anhang 1: Lizenzierung von Luftfahrtpersonal Anhang 2: Luftverkehrsregeln Anhang 3: Flugwetterdienste Anhang 4: Luftfahrtkarten Anhang 5: Maßeinheiten Anhang 6: Betrieb von Luftfahrzeugen Anhang 7: Nationalitäts- und Registrierungskennzeichen von Luftfahrzeugen Anhang 8: Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen Anhang 9: Erleichterungen Anhang 10: Flugfernmeldedienst Anhang 11: Flugverkehrsdienste Anhang 12: Such- und Rettungsdienst (SAR) Anhang 13: Flugunfalluntersuchung Anhang 14: Flugplätze Anhang 15: Flugberatungsdienste Anhang 16: Umweltschutz und Fluglärm Anhang 17: Schutz vor illegalen Eingriffen Anhang 18: Transport gefährlicher Güter

Das ICAO-Alphabet ICAO-Alphabet A – Alpha N – November B – Bravo O – Oscar C – Charlie P – Papa D – Delta Q – Quebec E – Echo R – Romeo F – Foxtrott S – Sierra G – Golf T – Tango H – Hotel U – Uniform I – India V – Victor J – Juliett W – Whiskey K – Kilo X – X-Ray L – Lima Y – Yankee M – Mike Z – Zulu

Die JAA – JAR FCL 1 Abschnitt A – Allgemeine Bedingungen JAR-FCL 1.001 bis JAR FCL 1.080 Abschnitt B – Flugschüler JAR-FCL 1.085 bis JAR-FCL 1.095 Abschnitt C – Lizenz für Privatpiloten (PPL(A)) JAR-FCL 1.100 bis JAR-FCL 1.135 Abschnitt D – Lizenz für Berufspiloten (CPL(A)) JAR-FCL 1.140 bis JAR-FCL 1.170 Abschnitt E – Instrumentenflugausbildung (IR(A)) JAR-FCL 1.174 bis JAR-FCL 1.210 Abschnitt F – Klassen- und Musterberechtigungen JAR-FCL 1.215 bis JAR-FCL 1.262 Abschnitt G – Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL(A)) JAR-FCL 1.265 bis JAR-FCL 1.295 Abschnitt H – Lehrberechtigungen JAR-FCL 1.300 bis JAR-FCL 1.415 Abschnitt I – Prüfer JAR-FCL 1.420 bis JAR-FCL 1.460 Abschnitt J – Erforderliche theoretische Kenntnisse und Verfahren für die Durchführung von theoretischen Prüfungen für die Lizenz für Berufs- und Verkehrspiloten sowie Instrumentenflugberechtigungen JAR-FCL 1.465 bis JAR-FCL 1.495 Abschnitt K – Lizenz für Verkehrsflugzeugführer in Mehrkopfigen Flugbesatzungen (Multi Crew Pilot Licence (MPL(A))) JAR-FCL 1.500 bis JAR-FCL 1.535

Eurocontrol

Nationale Luftfahrtverwaltung

Luftfahrt Bundesamt Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen Lärmzulassung Sammlung von Nachrichten über Luftfahrtpersonal und Luftfahrtgerät sowie dessen Auskunftserteilung Ausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen Überwachung von Luftsportverbänden Genehmigung und Aufsicht von deutschen Luftfahrtunternehmen Zulassung des Luftfahrtgerätes zum Luftverkehr (Verkehrszulassung) Erlaubniserteilung für Verkehrs- und Berufsflugzeugführer, Verkehrs- und Berufshubschrauberführer sowie Erteilung von Berechtigungen für diesen Personenkreis Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungen für das genannte Luftfahrtpersonal Genehmigung und Überwachung von Flugschulen Das LBA teilt sich in vier Abteilungen mit jeweils Aufgabenspezifischen Referaten ein: Z (Zentrale Dienste) T (Technik und Umweltschutz) B (Betrieb) L (Luftfahrtpersonal)

Landesluftfahrtbehörden Betreuung und Ausübung der Luftaufsicht von Flugplätzen Erteilung, Verlängerung, Erneuerung von Erlaubnissen (PPL(A)) einschließlich verschiedener Berechtigungen. Luftrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere Genehmigungen von Luftfahrtunternehmen und von Luftfahrtveranstaltungen, Erlaubnisse für Flugschulen. Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Flughäfen, sowie Zuverlässigkeitsüberprüfungen Fluglärmbeschwerden Erteilung von Erlaubnissen zum Abwerfen von Futtermitteln für das Wild und zum Schleppen von Gegenständen Erteilung von Erlaubnissen zum Wiederstart nach einer Notlandung aufgrund von Kraftstoffmangel (nicht notwendig beispielsweise bei dem Wiederstart nach Hilfeleistung bei einem schweren Verkehrsunfall)

Weitere Organisationen Deutsche Flugsicherung (DFS) Die Flugverkehrskontrolle (Luftverkehrslenkung) im deutschen Luftraum (mit Ausnahme der Eurocontrol-Bereiche) Die Sicherstellung einer flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs Die Errichtung von und die technische Aufsicht über Funknavigationsanlagen Die Herausgabe von Kartenmaterial Die Veröffentlichung von Flugsicherungsinformationen Deutscher Wetterdienst (DWD) Ermittlung, Aufbereitung und Weiterleitung von Wetterinformationen

Nationale Rechtsgrundlagen

LuftVG Erster Abschnitt – Luftverkehr § 1-5 Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal § 6-19d Flugplätze § 20-24 Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen § 25-27 Verkehrsvorschriften § 27a-27f Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst § 27g-28a Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung § 29-32c Gemeinsame Vorschriften Zweiter Abschnitt – Haftpflicht § 33-43 Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden § 44-52 Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden § 53-54 Haftung für militärische Luftfahrzeuge § 55-57 Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht Dritter Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften § 58-63 Straf- und Bußgeldvorschriften Vierter Abschnitt – Luftfahrtdateien § 64-70 Luftfahrtdateien Fünfter Abschnitt – Übergangsregelungen § 71-73 Übergangsregelungen

LuftVO Erster Abschnitt – Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr § 1-5c Pflichten der Teilnehmer im Luftverkehr   Zweiter Abschnitt – Allgemeine Regeln § 6-27a Allgemeine Regeln Dritter Abschnitt – Sichtflugregeln § 28-34 Sichtflugregeln Vierter Abschnitt – Instrumentenflugregeln § 35-42 Instrumentenflugregeln Fünfter Abschnitt – Bußgeld- und Schlussvorschriften § 43-45 Bußgeld- und Schlussvorschriften Anlagen Anlage 1: Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter Anlage 2: Signale und Zeichen Anlage 3: Halbkreis-Flughöhen Anlage 4: Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebs­dienste Anlage 5: Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln Anlage 6: Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen Anlage 7: Verzeichnis der meldepflichtigen Ereignisse im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten

Telekommunikationsgesetz Teil 1 – Allgemeine Vorschriften Teil 2 – Marktregulierung Teil 3 – Kundenschutz Teil 4 – Rundfunkübertragung Teil 5 – Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten Teil 6 – Universaldienst Teil 7 – Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit Teil 8 – Bundesnetzagentur Teil 9 – Abgaben Teil 10 – Straf- und Bußgeldvorschriften Teil 11 – Übergangs- und Schlussvorschriften

FlugfunkV § 1-2 Allgemeines § 3 Voraussetzungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen § 4-11 Prüfung § 12-15 Anerkennungen und Zweitschriften § 16 Entziehung eines Flugfunkzeugnisses § 17 Gebühren und Auslagen § 18-19 Zurückziehen von Anmeldungen und Verlegung eines Prüfungstermins § 20 Übergangsbestimmungen § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Entfernungen Horizontale Entfernungen Horizontale Sichten Nautische Meilen [NM] Horizontale Sichten Bis 5 km in Metern, ab 5 km in Kilometern Vertikale Entfernungen Fuß [ft], teilweise Meter [m] 𝑁𝑀 = 𝑘𝑚 2 + 10% 𝑓𝑡 = 𝑚 ∙ 3 + 10%

Geschwindigkeiten Horizontale Geschwindigkeiten Knoten [kt] Vertikale Geschwindigkeiten Fuß pro Minute [ft/Min.], teilweise Meter pro Sekunde [m/s]

Sonstiges Gewichte Kilogramm [kg] Englische Pfund [lbs] Treibstoff Liter [l] Imperiale Galone [Imp. Gal.] Temperatur Grad Celsius [°C] Grad Fahrenheit [°F] Luftdruck Hektopascal [hPa] Zoll an der Queksilbersäule [inHg]

2 – Veröffentlichungen und Dienste Complete BZF-Guide

ICAO-Luftfahrtkarten

AIP VFR Abschnitte der AIP VFR SUP – Supplements (Ergänzungen)   GEN – General Information (Allgemeine Informationen) GEN 1 Nationale Regelungen und Anforderungen GEN 2 Tabellen und Abkürzungen GEN 3 Dienste GEN 4 Gebühren für Flugplätze und Flugsicherungsdienste ENR – Enroute Information (Streckeninformationen) ENR 1 Allgemeine Regeln und Verfahren ENR 2 ATS-Luftraum ENR 3 ATS-Strecken ENR 4 Funknavigationsanlagen/-systeme ENR 5 Navigationswarnungen ENR 6 Streckenkarte AD – Aerodromes (Flugplätze) AD 1 Flugplätze - Einführung AD 2 Flugplätze AD 3 Hubschrauberlandeplätze

Sichtflugkarten

Flugplatzkarten

Nachrichten für Luftfahrer (NfL) NfL I Anordnungen und wichtige Informationen bezüglich der Durchführung des Flugbetriebs Luftraumstruktur Flugplätze Flugbeschränkungen und Gefahren Flugsicherungsbetriebsdienste Flugwetterdienst Einflugbestimmungen Luftverkehrsvorschriften Such- und Rettungsdienst Flugsicherungsverfahren Luftfahrt-Karten NfL II Anordnungen und wichtige Informationen bezüglich Luftfahrtgerät und Luftfahrtpersonal Luftfahrttechnische Betriebe Betrieb von Luftfahrzeugen Registrierung von Luftfahrzeugen Lufttüchtigkeit Musterzulassung Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal Flugunfalluntersuchung Fliegertauglichkeit

VFReBulletin

AIC

Luftverkehrsdienste Flugberatungsdienst (AIS) Fluginformationsdienst (FIS) Flugverkehrskontrolldienst (ATC) Flugplatzinformationsdienst (AFIS) Verkehrsflussregelung (ATFM) Flugfernmeldedienst Flugalarmdienst Such- und Rettungsdienst (SAR) Flugwetterdienst

Flugberatungsdienst (AIS) NOTAM-Office PIB Aeronautical Service Centre (AIS-C)

Fluginformationsdienst (FIS)

Flugverkehrskontrolldienst (ATC) Priorität Flüge in Notsituationen Such- und Rettungsdienst Krankentransportflüge Flüge der Luftverteidigung Regierungsflüge

Flugplatzinformationsdienst (AFIS) Erteilung von Verkehrshinweisen, insbesondere für Start, Landung und Rollvorgänge Erteilung von Informationen bezüglich der Betriebsregelungen und möglichen Gefahrenquellen sowie des Flugplatzzustandes Alarmierung von Rettungsdiensten Benachrichtigung der zuständigen Flugsicherungsstelle bei überfälligen Luftfahrzeugen Erteilung von Informationen bezüglich ausgefallener Navigationsanlagen Erteilung von den Flugbetrieb gefährdenden Wetterinformationen

Weitere Dienste Flugfernmeldedienst Flugalarmdienst Such- und Rettungsdienst (SAR) Verkehrsflussregelung Flugwetterdienst

Alarmstufen INCERFA (Ungewissheitsstufe) ALERFA (Bereitschaftsstufe) Innerhalb von 30 Minuten nach einer fälligen Meldung ist noch keine Nachricht über das Luftfahrzeug eingegangen. Ein Luftfahrzeug ist innerhalb von 30 Minuten nach der Ankunftszeit, die der Flugverkehrskontrollstelle übermittelt wurde oder nach der errechneten späteren Ankunftszeit, noch nicht angekommen. ALERFA (Bereitschaftsstufe) Die bei der Ungewissheitsstufe eingeleiteten Nachforschungen sind erfolglos geblieben. Ein Luftfahrzeug hat eine Luftverkehrskontrollfreigabe für die Landung erhalten und ist nicht innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit gelandet und es besteht keine Sprechfunkverbindung. Das Luftfahrzeug ist von einem widerrechtlichen Eingriff betroffen oder bedroht. Es ist eine Meldung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges eingegangen, ohne dass eine Notlandung erforderlich geworden ist. DESTRESFA (Notstufe) Durch die bisher durchgeführten Maßnahmen konnte keine Sprechfunkverbindung hergestellt werden und weitere Nachforschungen legen es nahe, dass sich das Luftfahrzeug in einer Notlage befindet. Es liegt eine Meldung vor oder es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Luftfahrzeug eine Notlandung durchgeführt hat. Der mitgeführte Treibstoffvorrat wird als verbraucht oder für die sichere Beendigung des Fluges unzureichend angesehen.

3 – Verkehrsvorschriften Complete PPL-Guide

Luftraumklassifizierung Die Luftraumklassen unterscheiden sich nach: Art der erlaubten Flüge Höchstgeschwindigkeit Vorgeschriebener Sprechfunkverkehr Erforderliche Freigaben Umfang der Flugverkehrsdienste Staffelung (Einhaltung von Mindestabständen) Mindestwetterbedingungen (für VFR)

Luftraum G

Luftraum F

Luftraum F

Luftraum E

Luftraum D Zu übermittelnde Flugdaten: Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Position Flugstrecke Flughöhe

Kontrollzone (CTR)

Sonder VFR

Luftraum C

Besondere Lufträume Sperrgebiete (ED-P) Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) Gefahrengebiete (ED-D) Gebiete mit besonderen Aktivitäten Tieffluggebiete Gebiete mit Transponderverpflichtung (TMZ)

Flugbeschränkungsgebiete

Gefahrengebiete

Tieffluggebiete

Transponderverpflichtung (TMZ)

Ausweichrangfolge Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind Schleppzüge Luftschiffe Segelflugzeuge Hängegleiter und Gleitsegel Ballone

Ausweichregeln

Ausweichregeln

Ausweichregeln

Sicherheitsmindesthöhen

Geschlossene Wolkendecken Die Flughöhe muss wenigstens 1.000 ft AGL betragen Die Mindestwetterbedingungen des Luftraums E müssen erfüllt sein Der beabsichtigte Flugweg muss eingehalten werden Es ist sichergestellt, dass der Anflug und die Landung auf dem Zielflugplatz unter Sichtflugbedingungen durchgeführt werden kann

Zusammenstoß-Warnlicht

Positionslichter

Flugplan

Flugplan

Flugplanaufgabe Flüge, welche über die Grenzen der BRD hinausgehen (Ausnahme: Für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens muss nur ein Flugplan aufgegeben werden, wenn die Vorschriften des betroffenen Landes dies verlangen oder während des Fluges der Luftraum eines Landes berühren, das nicht diesem Abkommen beigetreten ist) Flüge bei Nacht, welche über die Flugplatzumgebung hinausführen Flüge in Flugbeschränkungsgebiete, sofern dies angeordnet ist IFR-Flüge Flüge mit einem Flugregelwechsel Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flughäfen mit Flugverkehrskontrolle Wolkenflüge mit Segelflugzeugen

Start- und Landemeldung Folgende Angaben müssen in einer Startmeldung enthalten sein: Luftfahrzeugkennung Startflugplatz Startzeit Zielflugplatz Folgende Angaben müssen in einer Landemeldung enthalten sein: Luftfahrzeugkennung Startflugplatz (sofern abweichend: im Flugplan angegebener Zielflugplatz) Landeflugplatz Landezeit

Flugplatzverkehr Flughäfen Landeplätze Segelfluggelände Militärische Flugplätze

Flugplatzaufbau

Platzrunde

Markierungen

Pisten- und Rollwegmarkierungen

PAPI

Lichtsignale

Lichtsignale

Lichtsignale

Bodensignale

4 – Meteorologische Einflüsse Complete BZF-Guide 2.50

Druck 𝑃 = 𝐹 𝐴 [𝑃] = 𝑁 𝑚 2

Druckverlauf

Barometrische Höhenstufe ft/hPa m/hPa Meereshöhe (MSL) 30 8 18.000 ft / 5.500 m 60 16 36.000 ft / 11.000 m 120 32

Höhenangaben Bezeichnung Bezugsdruckfläche Angezeigte Höhe QFE Luftdruck in Platzhöhe Am Boden: 0 In der Luft: Höhe über Flugplatz QNH Luftdruck in MSL (reduziert nach ICAO-Standard) Am Boden: Elevation (Flugplatzhöhe) In der Luft: Höhe über MSL Standard (QNE) 1013,25 hPa Flugfläche (FL) QFF Luftdruck in MSL (reduziert nach tatsächlicher Atmosphäre) Nicht verwendet

Höhenangaben

Vom Hoch ins Tief

Höhenmessereinstellung

Halbkreisflughöhen 1. Halbkreis 2. Halbkreis Magnetischer Kurs über Grund 000-179 Magnetischer Kurs über Grund 180-359 IFR VFR FL 110 FL 115   FL 100 FL 105 FL 090 FL 095 FL 080 FL 085 FL 070 FL 075 FL 060 FL 065

GAFOR

GAMET / AIRMET In SECTN1 wird zunächst das signifikante Wetter für den FIR beschrieben. Hierzu gehören: Bodenwind über 30 kt Gewitter Berge vollständig oder teilweise in Wolken Bewölkung mit 5-8/8 unterhalb 1.000 ft Mäßige oder starke Vereisung Mäßige oder starke Turbulenzen Leewellenbildung Falls bestimmte Kriterien erfüllt sind, werden auch Detailinformationen gegeben. In SECTN2 stehen ergänzend allgemeine Wetterinformationen wie Lage und Bewegung von Druckzentren und Fronten.

SIGMET Besonders gefährliche Wettererscheinungen Gewitter Starker Hagel Starke Vereisungsgefahr Turbulenz

VOLMET Bremen 127,400 MHz Frankfurt 1 127,600 MHz Schönefeld 128,400 MHz

METAR Flughafen (ICAO-Ortskennung) Beobachtungszeit (UTC) Wind (Windrichtung/Geschwindigkeit in KT) Bodensicht (in m), bei weniger als 1.500 m Sicht zusätzlich die Pistensicht (RVR) Wetter (Wettererscheinungen / Niederschläge) Wolken (Bedeckungsgrad und Höhe in 100 ft) Temperatur / Taupunkt QNH (in hPa oder inHg) Zusätzliche Informationen (z.B. vergangenes Wetter) / ggf. Pistenzustand Trend (Entwicklungsvorhersage für die nächsten 2 Stunden)

„CAVOK“ Sicht 10 km oder mehr Keine Wolken unterhalb 5.000 ft GND oder unterhalb der niedrigsten Sektormindesthöhe Keine Gewitter (Cb) Kein sonstiges signifikantes Wetter

Wolken-Bedeckungsgrad FEW vereinzelt, few: 1-2 Achtel SCT aufgelockert, scattered: 3-4 Achtel BKN durchbrochen, broken: 5-7 Achtel OVC bedeckt, overcast: 8 Achtel (geschlossene Wolkendecke)

TAF TEMPO PROB BECMG/FM Zeitweise Abweichung vom gemeldeten Grundzustand PROB Die Wahrscheinlichkeit für eine Abweichung vom Grundzustand PROB30 oder PROB40 BECMG/FM Ein neuer Grundzustand stellt sich ein

METAR / TAF EDDG Münster/Intl METAR EDDG 031820Z 11015G25KT 9999 BKN035 00/M05 Q1009 NOSIG= EDDG Münster/IntlTAF EDDG 171100Z 1712/1812 02008KT 9999 FEW015 BKN025 PROB30 TEMPO 1804/1808 3000 MIFG BECMG 1810/1812 28005KT=

ATIS „This is Münster-Osnabrück, Information Charlie at 1820 Zulu. Runway in use 07, Transition Level 70. Taxiway Bravo closed. Wind 110 degrees 15 knots, gusts up to 25 knots. Visibility more than ten kilometers, Clouds broken 3500, temperature zero, dew point minus five, QNH 1009. Trend NOSIG.”

5 – Funknavigation Complete BZF-Guide

Die Sinusschwingung Wellenlänge λ (lambda): Die Stecke in Ausbreitungsrichtung, nach der sich eine vollständige Schwingung (mit positivem und negativem Ausschlag) wiederholt. Amplitude: Die maximale Auslenkung der Schwingung vom Nullpunkt aus gesehen. Schwingungsdauer t: Die Zeit, die eine Welle für genau eine Schwingung benötigt. Frequenz f: Die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde. Die Angaben der Frequenz erfolgen in der Einheit Hertz (Hz), was einer Schwingung pro Sekunde entspricht. Phasenwinkel: Der Winkel, der das zeitliche oder räumliche Fortschreiten der Sinusschwingung von einem Punkt aus beschreibt. Schwingen zwei Felder mit Wellenbergen und Wellentälern synchron, schwingen sie „in Phase“.

Elektromagnetisches Feld Je größer die Wellenlänge, umso niedriger die Frequenz. Je kleiner die Wellenlänge, umso größer die Frequenz. 𝑐 = 𝜆 ∙ 𝑓 ⇔ 𝜆 = 𝑐 𝑓 ⇔ 𝑓 = 𝑐 𝜆

Funknavigatorische Anlage Frequenzspektrum Bezeichnung Frequenz Wellenlänge Funknavigatorische Anlage VLF 3-30 kHz 100-10 km Omega 10-14 kHz   VLF-COM 10-30 kHz LF / LW 30-300 kHz 10-1 km Decca 70-135 kHz Loran C 100 kHz NDB Ab 200 kHz MF / MW 300-3.000 kHz 1.000-100 m Bis 1.750 kHz HF / KW 3-30 MHz 100-10 m VHF / UKW 30-300 MHz 10-1 m Marker 75 MHz ILS-LLZ 108-112 MHz VOR 108-118 MHz VDF 118-136 MHz UHF 300-3.000 MHz 10-1 dm UDF 225-400 MHz ILS-GP 329-335 MHz DME 962-1.213 MHz SSR-Interrogator 1.030 MHz SSR-Transponder 1.090 MHz SRE (Überwachungsradar) 1.250-1.350 MHz GPS 1.227-1.575 MHz

Funknavigatorische Anlage Frequenzspektrum Bezeichnung Frequenz Wellenlänge Funknavigatorische Anlage SHF 3-30 GHz 10-1 cm MLS 5-15 GHz   Doppler ~8,8 GHz PAR (Präzisionsanflugaradar) ~ 9 GHz EHF 30-300 GHz 10-1 mm ASDE (Flughafenrundsichtradar) Bis 37,5 GHz

Modulationsarten Amplitudenmodulation Frequenzmodulation Impulsmodulation

Wellenarten

Wellenausbreitung 𝐷[𝑁𝑀] = 1,23 × ( 𝐻[𝑓𝑡] + ℎ[𝑓𝑡] Frequenzband Ausbreitung bei Tag Ausbreitung bei Nacht Lang- und Mittelwellen Bodenwelle Boden- und Raumwelle Kurzwellen Überwiegend als Raumwelle; geringer Bodenwellenanteil Ultrakurzwellen Direkte Welle Quasioptische Ausbreitung 𝐷[𝑁𝑀] = 1,23 × ( 𝐻[𝑓𝑡] + ℎ[𝑓𝑡]

Störfaktoren Raum- und Bodenwellen Überlagerungen (Fading) Dämmerungseffekt (Twilight Effect) Brechung Reflexion Beugung Absorption Elektrische Entladungen

Störfaktoren Direkte Wellen Sendeleistung Flughöhe Hindernisse

Peilungen

Funkseitenpeilung (Relative Bearing) Das Relative Bearing (RB) ist der Winkel zwischen der Flugzeuglängsachse und der Linie Luftfahrzeug – Bodensender.

Rechtweisende Peilungen (TB) QUJ = TB to the station QTE = TB from the station Das QUJ (TB to the station) ist der Winkel zwischen der Linie Luftfahrzeug – geografisch Nord und der Linie Luftfahrzeug – Bodensender. QUJ = TH + RB Das QTE (TB from the station) ist der Winkel zwischen der Linie Bodenstation - geographisch Nord und der Linie Bodensender – Luftfahrzeug.

Missweisende Peilungen (MB) QDM = MB to the station QDR = MB from the station Das QDM (MB to the station) ist der Winkel zwischen der Linie Luftfahrzeug – magnetisch Nord und der Linie Luftfahrzeug – Bodensender. QDM = MH + RB Das QDR (MB from the station) ist der Winkel zwischen der Linie Bodenstation - magnetisch Nord und der Linie Bodensender – Luftfahrzeug.

Erweitertes Kursschema   TC + WCA TH + RB = QUJ (TB to the station) - VAR +/- 180° = QTE MH = QDM (MB to the station) DEV +/- 180° = QDR CH

VDF

Bodenkomponenten

NDB

Bordkomponenten

RBI

RBI-Navigation

UKW-Drehfunkfeuer (VOR)

Radiale

ICAO-Karte

CDI-Anzeigegerät

Kursablage

Orientierung und Interpretation

SSR-Funktionsprinzip

Bodenantenne

Bedien- und Anzeigegerät

Transpondercodes Code Bedeutung 7000 Einstellung für VFR-Verkehr. Diese Einstellung ist unterhalb von 5.000 ft MSL, bzw. 3.500 ft GND (der tatsächlich höhere Wert ist entscheidend) empfohlen, darüber vorgeschrieben. 7500 Flugzeugentführung 7600 Funkausfall 7700 Notfall

GPS-Positionsbestimmung

GPS-Komponenten Bodensegment Bordsegment Raumsegment Hauptkontrollstation Überwachungsstation Datenübertragungsstation Bordsegment Empfangsantenne Empfänger Anzeige- und Bediengerät Raumsegment Satelliten

GPS-Bodenstationen

Raumsegment

Bordsegment

6 – Sprechfunkverfahren Complete BZF-Guide

Flugfunkzeugnisse Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis (AZF)

Herstellen der Sprechfunkverbindung Einleitungsanruf: 1) Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle 2) Rufzeichen der rufenden Funkstelle Beispiel: Paderborn TURM, DEBZF Antwort: 2) Rufzeichen der antwortenden Funkstelle Beispiel: DEBZF, Paderborn TURM

Bestätigen einer Meldung VERSTANDEN / ROGER Wiederholung Flugverkehrskontrollfreigaben (konditionelle Freigaben sind wörtlich mit der Bedingung zu wiederholen) Anweisungen, die in Verbindung mit Bewegungen auf der Piste stehen (Rollen, Starten, Landen, Halten, Überqueren) Betriebspiste Höhenmessereinstellungen SSR-Codes (Transponder) Höhenanweisungen (bei Flughöhen in Relation zum Standardluftdruckwert 1.013,2 hPa werden dem Wert die Worte FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL vorangestellt, bei Flughöhen in Relation zum QNH folgt dem Wert das Wort FUß / FEET. Steuerkurs- und Geschwindigkeitsanweisungen Bei Frequenzwechsel die Frequenz

Standortmeldungen Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Position Flughöhe Überflugzeit der angegebenen Position

Meldungsarten Notmeldungen Dringlichkeitsmeldungen Peilfunkmeldungen Flugsicherheitsmeldungen Wettermeldungen Flugbetriebsmeldungen Staatstelegramme

Dringlichkeitsverkehr Art der Schwierigkeit oder Beobachtung Andere, für die Hilfestellung wichtige Informationen Absichten des Luftfahrzeugführers (falls zutreffend) Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe (falls zutreffend)

Notverkehr Art der Notlage Absichten des Luftfahrzeugführers Art der gewünschten Hilfe Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe

Übermittlung von Werten Übermittlung von Hundertern und Tausendern 200 ZWO HUNDERT 8000 ACHT TAUSEND 5700 FÜNF TAUSEND SIEBEN HUNDERT 16 400 EINS SECHS TAUSEND VIER HUNDERT Ziffer oder Zeichen Deutsch Englisch Null Siro 1 Ein(s) Woan 2 Zwo Tuh 3 Drei Tri 4 Vier Fohr 5 Fünf Feif 6 Sechs Six 7 Sieben Sewen 8 Acht Äit 9 Neun Neiner , Komma   . Dessimel / Schrägstrich Deiägonel Übermittlung von VHF-Frequenzen 118,000 EINS EINS ACHT KOMMA NULL ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO 118,025 EINS EINS ACHT KOMMA NULL ZWO FÜNF ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO TWO FIVE 118,005 EINS EINS ACHT KOMMA NULL NULL FÜNF ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ZERO FIVE 118,010 EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS NULL ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE ZERO

Übermittlung von Sichtwerten In Metern Bei einer Sicht von weniger als 5 Kilometern In Kilometern Bei einer Sicht von 5 Kilometern oder mehr, aber weniger als 10 Kilometern Als eine Sicht von 10 Kilometern Bei einer Sicht von 10 Kilometern oder mehr (in Ausnahmefällen werden auch höhere Sichten genannt)

Rufzeichen von Luftfunkstellen Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen (Ggf. kann hier noch der Luftfahrzeughersteller oder das Luftfahrzeugmuster vorangestellt werden) Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung eines Luftfahrtunternehmens gefolgt vom Eintragungszeichen Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung eines Luftfahrtunternehmens gefolgt von der Flugnummer Ein maximal siebenstelliges Rufzeichen für militärische Luftfahrzeuge

Abkürzen von Rufzeichen Abgekürzte Rufzeichen DABCD DCD oder DBCD Cessna DEABC Cessna BC oder Cessna ABC Arrow DESJZ Arrow JZ oder Arrow SJZ Condor ABCD Condor CD oder Condor BCD Lufthansa 401 keine Kurzform

Rufzeichen von Bodenfunkstellen Deutsche Bezeichnung Englische Bezeichnung Funktion   CONTROL Bezirkskontrolle ohne Radar APPROACH An- und Abflugkontrolle ohne Radar RADAR Flugverkehrskontrolle mit Radar DEPARTURE Abflugkontrolle mit Radar ARRIVAL Anflugkontrolle mit Radar DIRECTOR Endanflugkontrolle mit Radar PRECISION Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar TURM TOWER Flugplatzkontrolle ROLLKONTROLLE GROUND Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld DELIVERY Übermittlung von Anlass- und Streckenfreigaben INFORMATION Fluginformationsdienst durch die DFS VORFELD APRON Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer INFO Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter DISPATCH Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen einer Luftverkehrsgesellschaft START oder SCHULE Ausbildung von Luftfahrern SEGELFLUG Segelflugbetrieb RÜCKHOLER Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb VERFOLGER Freiballonbegleit- und Rückholbetrieb WETTBEWERB Wettbewerbsveranstaltungen

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung BESTÄTIGEN SIE ACKNOWLEDGE Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde POSITIV AFFIRM Ja GENEHMIGT APPROVED Erlaubnis für das vorgeschlagene Verfahren erteilt TRENNUNG BREAK Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Teilen der Meldung an (zu benutzen, wenn keine klare Meldung zwischen dem Text und anderen Teilen der Meldung erkannt werden kann) TRENNUNG TRENNUNG BREAK BREAK Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Meldungen an, die in einer hochbelasteten Verkehrssituation an verschiedene Luftfahrzeuge übermittelt werden AUFGEHOBEN CANCEL Die zuvor übermittelte Freigabe ist aufgehoben CHECK Prüfen Sie ein System oder ein Verfahren (in keinem anderen Zusammenhang zu verwenden; normalerweise wird keine Antwort erwartet) FREI CLEARED Genehmigung, unter festgelegten Bedingungen zu verfahren CONFIRM Ich erbitte Bestätigung der Freigabe, Anweisung, Handlung oder Information RUFEN SIE CONTACT Stellen Sie Funkverbindung her mit… KORREKT CORRECT Wahr oder Richtig BERICHTIGUNG CORRECTION Bei der Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig heißen…

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung IGNORIEREN SIE DISREGARD Selbsterklärend WIE VERSTEHEN SIE MICH? HOW DO YOU READ? Wie ist die Verständlichkeit meiner Sendung BLEIBEN SIE / BEHALTEN SIE … BEI MAINTAIN Behalten Sie z.B. die benannte Flughöhe bei, oder im übertragenden Sinne, z.B. bleiben Sie VFR ICH WIEDERHOLE I SAY AGAIN Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung MONITOR Hören Sie (Frequenz / Kanal) ab NEGATIV NEGATIVE Nein / Erlaubnis nicht erteilt / Das ist nicht richtig NON RNAV Angabe wenn Flächennavigationsausrüstung fehlt KOMMEN OVER Meine Übermittlung ist beendet und ich erwarte Ihre Antwort Anmerkung: Im Sprechfunkverkehr im UKW-Bereich normalerweise nicht genutzt ENDE OUT Die Übermittlung der Meldung ist beendet; ich erwarte keine Antwort WIEDERHOLEN SIE WÖRTLICH READ BACK Wiederholen Sie alles oder den bezeichneten Teil dieser Meldung wörtlich FREIGABEÄNDERUNG RECLEARED Es hat sich eine Änderung gegenüber Ihrer letzten Freigabe ergeben, diese neue Freigabe ersetzt die vorherige Freigabe oder Teile davon MELDEN SIE REPORT Geben Sie mir die folgende Information

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung ERBITTE REQUEST Ich möchte wissen / Ich beantrage VERSTANDEN ROGER Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten Anmerkung: Unter keinen Umständen zu benutzen, wenn die Art der Meldung eine wörtliche Wiederholung, POSITIV oder NEGATIV als Antwort erfordern würden WIEDERHOLEN SIE SAY AGAIN Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung SPRECHEN SIE LANGSAMER SPEAK SLOWER Vermindern Sie Ihre Sprechgeschwindigkeit SQUAWK Schalten Sie den Transponder auf Mode / Code STANDBY Warten Sie und ich werde Sie rufen Anmerkung: Die rufende Station wird normalerweise erneut Funkverbindung herstellen, falls sich die Verzögerung über einen längeren Zeitraum erstreckt; STANDBY ist keine Zustimmung oder Ablehnung NICHT MÖGLICH UNABLE Ich kann Ihrer Anfrage, Anweisung oder Freigabe nicht Folge leisten Anmerkung: Wird normalerweise durch eine Begründung ergänzt WILCO Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln WORTE DOPPELT WORDS TWICE Aufforderung: Die Verständigung ist schwierig; bitte senden Sie jedes Wort oder jede Gruppe von Worten doppelt Information: Da die Verständigung schwierig ist, wird jedes Wort oder jede Gruppe von Worten in dieser Meldung doppelt gesendet