RD Hessen – PB 210 – Nutzungshinweise zur Titelfolie:

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 Präsentation transkript:

Regionaltagung zur Umsetzung der Vereinbarung über die „Integration von Strafgefangenen in Hessen“ RD Hessen – PB 210 – 14.02.2012 Nutzungshinweise zur Titelfolie: Version: „Mit Bild“ Alternativ zur Version „ohne Bild“ Textfeld oben links: Vertiefende Information zum Inhalt (nicht Überschrift) bis max. drei Zeilen. Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Weiß -- 1 bis 3 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- linksbündig Textfeld „ Referent - Datum - Version“: Text einfach überschreiben. Kann auch entfallen. Achtung: Weiße Linie bleibt in jeden Fall stehen Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 14pt -- Weiß -- 1 Zeile Grauer Block oben rechts: Bleibt leer; keine Beschriftung. Bildfeld (Mitte): Bild auf der Masterfolie einfügen [Menü > Ansicht > Master > Folienmaster]. Den grauen Platzhalter mit dem Text löschen. Bild importieren (einfügen) und in den Hintergrund stellen. Idealerweise hat das Bild - zumindest tendenziell - die geforderten Proportionen. Technische Bildmindestanforderung: Farbig (nicht bunt), Auflösung: 72 dpi bei 1024 Pixel in der Breite. Hinweis: Oben und unten ist eine (unsichtbare) weiße Maske als Hilfe eingefügt. Sie deckt überstehende Bildbereiche nach oben und unten ab. Vorraussetzung: Bild ist in den Hintergrund gestellt. Roter BA-Balken: Hier erscheint der Titel (die Schlagzeile) der Präsentation. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 31pt -- Weiß -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal mittig -- Zeilenabstand: 0,9 -- rechtsbündig Breite des Balkens verbindlich. Logo: Größe und Stand nicht abänderbar. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 Aufgaben und Tätigkeiten der Ansprechpartner für Haftentlassene im SGB III

Übergeordnetes Ziel der Integrationsvereinbarung Herstellen der notwendigen Rahmenbe-dingungen zum Zeitpunkt der Entlassung nachhaltige berufliche und soziale Integration Verringerung der Rückfallquote in die Straffälligkeit Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung der Rückfallquoten in die Straffälligkeit

Resozialisierung und Vermittlungsauftrag Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft. Sie bezieht sich insbesondere auf die Wiedereingliederung von Straftätern in das gesellschaftliche Leben außerhalb des Gefängnisses und ihre Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten. Resozialisierung ist demnach als ein „Prozess“ zu verstehen, der sich nicht nur auf den Straf-vollzug selbst, sondern auch auf Angebote außerhalb des Vollzugs bezieht. Für die BA bedeutet dies, dass es unabdingbar ist, arbeitslosen Haftentlassenen, deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt per se erschwert ist, besondere Unterstützung zukommen zu lassen. Übergeordnete Aufgabe der Reso-Beratung ist die Vermittlung

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sind wesentliche Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit Berufsberatung von Jugendlichen und Erwachsenen Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen Arbeitgeberberatung Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

Beratungs- und Vermittlungsauftrag der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III § 29 Beratungsangebot (1) Die Agentur für Arbeit hat Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung … anzubieten. (…) § 35 Vermittlungsangebot (1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeit-suchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Vermittlung umfasst … Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Arbeitslose und Ausbildungsuchende, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert ist, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten. (…) Die Tätigkeiten und Aufgaben ergeben sich aus dem Vermittlungsauftrag gem. § 35 SGB III. Hier vor allem auf den 3. Satz eingehen, da es Ex-Häftlingen aufgrund des Eintrags im Führungszeugnisses etc. erschwert ist, eine Arbeitsstelle zu finden. Daher besteht in diesen Fällen ein besonderer Beratungs- und Vermittlungsbedarf. -> Überleitung zur nächsten Folie

Resozialierungs-Beauftragte in den Agenturen für Arbeit Vermittlungsprozess vorbereiten berufliche Perspektiven aufzeigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen Aufgaben Da die Resozialisierungsberatung bereits sechs Monate vor Haftentlassung zum Tragen kommt, kann der Integrationsprozess in der JVA gestartet werden. Durch eine frühzeitige Aufklärung der Häftlinge über die Arbeitsmarktsituation und den Ablauf in den Arbeitsagenturen, kann die Einmündung in Beschäftigung besser vorbereitet werden. Dadurch werden den entlassenen Häftlingen neue Perspektiven aufgezeigt und eine Rückfallquote in Straffälligkeit verringert.

Aufgaben der Resozialisierungs-Beauftragten Klärung der institutionellen Zuordnung nach SGBII oder SGBIII Klärung des künftigen Wohnsitzes, um die zuständige Agentur für Arbeit (AA) bestimmen zu können Prüfung von Leistungsansprüchen Information über die Leistungen der AA und den aktuellen Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Stellensuche bzw. Ausbildungsplatzsuche Berufsorientierung und Berufsberatung von jugendlichen Strafgefangenen ‚Kontaktperson‘ zu zuständiger Vermittlungs-/Beratungsfachkraft der Wohnort-AA Ansprechpartner für das Übergangs-/Entlassungsmanagement/ Unterstützungseinrichtungen Die Aufgaben im einzelnen erklären. Durch Mausklick erscheint jeweils der nächste Aufgabenpunkt. -> zu Punkt 3: Teilweise werden Leistungsansprüche durch Berufstätigkeiten innerhalb der JVA erworben. Der Häftling wird aufgrund der geringen Bezahlung auf die Möglichkeit, ergänzend ALGII beantragen zu können, durch den Reso-Berater informiert . -> zu Punkt 7: Dem Reso-Berater sollte innerhalb der JVA ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werden, damit dieser vor Ort Stellensuchläufe in der Jobbörse durchführen kann. Kapitel 1 / 5

Weitere Aufgaben aus der Integrationsvereinbarung Die Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen - beraten (die Bediensteten der JVA und das Übergangs-management) im Hinblick auf Kontakte für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und informieren über die im Einzelfall zuständige AA - stehen (den Bediensteten und dem Übergangsmanagement) für grundsätzliche Fragen zur Verfügung - teilen dem Übergangsmanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt die maßgeblichen dienstlichen Adressdaten der Vermittlungsfachkraft mit, damit rechtzeitig ein Gesprächstermin vereinbart werden kann Die AA unterstützen die Bediensteten, das Entlassungs-management und das Übergangsmanagement in dem sie die jeweiligen Formulare für das Antragsverfahren zur Verfügung stellen. Die Aufgaben im einzelnen erklären. Durch Mausklick erscheint jeweils der nächste Aufgabenpunkt. -> zu Punkt 3: Teilweise werden Leistungsansprüche durch Berufstätigkeiten innerhalb der JVA erworben. Der Häftling wird aufgrund der geringen Bezahlung auf die Möglichkeit, ergänzend ALGII beantragen zu können, durch den Reso-Berater informiert . -> zu Punkt 7: Dem Reso-Berater sollte innerhalb der JVA ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werden, damit dieser vor Ort Stellensuchläufe in der Jobbörse durchführen kann. Kapitel 1 / 5

Tätigkeiten im Einzelnen Regelmäßige Sprechstunde/Beratung in der JVA Beratung über Arbeitsuchendmeldung, individuelle Unter-stützungsmöglichkeiten, evtl. Fördermöglichkeiten, Verfahren/ Ablauf in den Arbeitsagenturen Aushändigung von Informationsmaterialien Einschaltung der Fachdienste, falls notwendig Aushändigung von Stellengesuchen Regelmäßige Teilnahme an Jour Fixes / Runden Tischen / Gesprächskreisen im Rahmen des Übergangsmanagements Überstellung an die zuständigen Vermittlungs-/Beratungs-fachkräfte Die Tätigkeiten kurz darstellen. Durch Mausklick erscheint jeweils die nächste Aufgabe. -> zu Punkt 1: Dadurch wird eine Regelmäßigkeit für die Häftlinge geschaffen, die sie auf den Alltag außerhalb der JVA vorbereiten soll ->zu Punkt 2: Hier ist ggf. ein Zusammenwirken mit dem Übergangsmanagement notwendig, da dieses teilweise Bewerbungskurse anbietet; der Häftling kann sich somit auf konkrete Stellenangebote bewerben. -> zu Punkt 3: Dem Häftling soll die Scheu vor dem Gang zum „Arbeitsamt“ genommen werden -> zu Punkt 5: Wichtig auch im Hinblick auf die Integrationsvereinbarung, da die Kommunikation zwischen den Anlaufstellen gestärkt werden soll

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!