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Justizvollzug in Hessen

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Präsentation zum Thema: "Justizvollzug in Hessen"—  Präsentation transkript:

1 Justizvollzug in Hessen
Regionalkonferenz Südhessen 19. April 2012 Justizvollzugsanstalt Weiterstadt

2 Vollzug in Hessen Grunddaten
Wiesbaden  Frankfurt      Darmstadt  Kassel    Butzbach  Friedberg  Dieburg  Gelnhausen  Fulda  Gießen  Limburg  Rockenberg  Schwalmstadt  Weiterstadt  16 Anstalten 5.850 Haftplätze (ohne Jugendarrest – 110 Plätze) ca Gefangene (davon ca. 450 Jugendvollzug, ca. 300 Frauenvollzug, ca. 400 offener Vollzug) 44 Sicherungsverwahrte 2860 Bedienstete (davon 190 Stellen im Sozial-dienst) Hünfeld  JVA-Standorte () in Hessen:  16 Justizvollzugsanstalten  2 Jugendarrestvollzug  7 Abteilungen für offenen Vollzug  1 Einrichtung für Abschiebungshaft

3 Sozialdienst im Vollzug
Zugangsgespräche, in denen die aktuelle Lebenssituation innerhalb und außerhalb des Vollzuges abgeklärt wird, Vorstellung des Einzelfalles in der Vollzugsplanungskonferenz und Erstellung des Förderplans/Vollzugsplans, Stellungnahmen an tangierende Behörden zu den Themenkomplexen § 57 StGB und §§ 88 und 89 JGG vorzeitige Entlassung, § 35 BtMG Zurückstellung der weiteren Vollstreckung, § 68 StGB Führungsaufsicht, § 456a StGB Abschiebung, § 455 StPO Haftunterbrechung, Sicherheitsmanagement, Hessische Gnaden- ordnung, sowie Ausländer- und Sozialbehörden, Krisenintervention in existentiellen Situationen, Prüfung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, konkrete Entlassungsvorbereitungen im Einzelfall (u.a. Zusammenarbeit mit dem Entlassungs-, Sicherheits- und Übergangsmanagement, Kontakte zur BA, zu den ARGEn und/oder den optierenden Kommunen), Koordination mit und Übergabe an die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Anlaufstellen für Haftentlassene. Lutwin Weilbächer Weiterstadt, den 19. April 2012

4 Entlassungsvorbereitung (§ 16 Abs.1 HStVollzG)
Die Anstalt arbeitet frühzeitig, spätestens sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt, darauf hin, dass die Gefangenen über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen sowie bei Bedarf in nachsorgende Maßnahmen vermittelt werden. Hierbei arbeitet sie mit Dritten (§ 7 HStVollG), insb. der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen und der freien Straffälligenhilfe zum Zwecke der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen zusammen. Die Bewährungshilfe ist zu einer solchen Zusammenarbeit schon während des Vollzugs verpflichtet, um einen bestmöglichen Übergang der Betreuung zu gewährleisten.

5 Wesentliche vollzugliche Ansätze:
Intensive Maßnahmen zu einer erfolgreichen Eingliederung während der Haft: Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen, Stärkung der Arbeit und gezielten Bildung insbesondere zum Ende der Haft: Verbesserte Entlassungsvorbereitung / Verzahntes Übergangsmanagement Jeder einzelne Gefangene soll individuell auf den Übergang von der Haft in die Freiheit vorbereitet werden, um seine Eingliederung zu verbessern.

6 Differenziertes Angebot vollzuglicher Maßnahmen
Breites Angebot an Maßnahmen zur Behandlung und Eingliederung (Therapeutische und sozialpädagogische Angebote, schulische und berufliche Angebote, Sport sowie musische, künstlerische, mediale Freizeitangebote) Einweisungsabteilung; Kompetenzfeststellung ausgebaut Vollzugsplan intensiviert - auch für kurzstrafige Gefangene Deutschkurse zur Integration verpflichtend Arbeit/Ausbildung sind zentrale Mittel der Eingliederung (haftzeitorientierte modularisierte Angebote und Abschlüsse werden erweitert) Verstärkte Bemühungen um „Ersatzfreiheitssträfler“

7 Bausteine der Entlassungsvorbereitung: (ergänzt die „reguläre“ Entlassungsvorbereitung durch Vollzug) Übergangsmanagement (ÜM) bei besonderem Hilfebedarf durch die freie Straffälligenhilfe Entlassungsmanagement (EMA-BewH) Sicherheitsmanagement (SIMA-BewH) Übergangsmanagement (ÜM-EFS) in ausgewählten Anstalten durch die freie Straffälligenhilfe (ab ) Entlassungsvollzug (JVA Frankfurt/M IV –G-R-H-) Spezielle Angebote: Drogen-, Ausländer-, Schuldenberatung, Programm für Ältere, Mentoring etc.

8 „Integrationsvereinbarung“ vom 13. Oktober 2011
Partner: HMdJIuE, HSM, BA für Arbeit - RD Hessen, Hessischer Städte- und Landkreistag, Landeswohlfahrts- verband, Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe Ziel: Zum Zeitpunkt der Entlassung sollen Rahmenbedingungen für geordnete Reintegration in die Gesellschaft geschaffen sein Feste Ansprechpartner für Vollzugsanstalten, EMA und ÜM bei den Sozialleistungsträgern, bessere Beratung – auch in den JVA´s, Klärung und Sicherstellung von Leistungsansprüchen vor Entlassung, Sicherung der Unterkunft

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit lutwin.weilbaecher@hmdj.hessen.de
Lutwin Weilbächer Weiterstadt, den 19. April 2012


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