Effiziente UVP-Verfahren aus der Sicht der Wirtschaft

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 Präsentation transkript:

Effiziente UVP-Verfahren aus der Sicht der Wirtschaft BMLFUW – Runder Tisch Effiziente UVP-Verfahren aus der Sicht der Wirtschaft RA Dr. Christian Schmelz 29.09.2011

Einleitung Antritts-Statement eines Umweltministers Ich werde die UVP-Verfahren gesetzlich auf 12 -18 Monate verkürzen 2. Abschnitt: 9 Mo (Spalte 1), 6 Mo (Spalten 2+3) 3. Abschnitt: 12 Mo Was wirklich Not tut Probleme an der Wurzel anpacken Christian Schmelz 29.09.2011 2

Inhalt Anregungen für den Vollzug Vieles kann schon im Rahmen der geltenden Rechtslage getan werden Vermeidung mancher Diskussionsvorschläge für Gesetzesänderungen Anregungen für den Gesetzgeber Nicht Grundlegendes, nur Details One Stop Shop beibehalten (im 3. Abschnitt erweitern) Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz Ausstattung der Behörden  (Personal)Ausstattung; UVP-Koordinatoren Raschere Feststellungsverfahren  Screening Leitfäden Konzentration auf das Wesentliche  Scoping Leitfäden für UVE/UVP UVE eingrenzen  zB keine „Wirtschafts-FB“ Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz Keine „Worst-Case“-Betrachtung  Praxis (ev gesetzlich noch mehr klarstellen) Beachte UVE – UVGA – Genehmigungsbescheid  Praxis „Detailwahn“ eindämmen sinnvolle Grundsatz- und Detailgenehmigung  Appell an US (ev doch Gesetzgeber) Eingrenzung der Detailschärfe der Vorhabens- beschreibung  Praxis / Gesetzgeber Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Vollzug, kein Gesetz „Verfahrensmonitoring“  verbessern / intensivieren „Investorenservice“  in der Praxis ausbauen Ausgleichsmaßnahmen  „Maßnahmenpools“ der Länder oder Dritter 3. Abschnitt kein Instanzenzug  letzte Novellen- vorschläge „begraben“ und für Sinnvolles nutzen Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Gesetzgeber Ausufernden Vorhabensbegriff anpassen, zB „Querende Infrastruktur“ Ausgleichsmaßnahmen Zwangsrechte für Ausgleichsmaßnahmen (zumindest für „Infrastrukturvorhaben“) Zivilrecht Zustimmungsnachweis Fristsetzung für Verbesserungsauftrag Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Gesetzgeber Kumulation mit bestehenden Anlagen abschaffen Klarstellung der Präklusion auch der „Formalparteien“ Interessenabwägung (über § 17 Abs 5 hinaus) Generell Nebenbestimmungen Christian Schmelz 29.09.2011 2

Anregungen für den Gesetzgeber Detailkorrekturen Wasserkraft Kumulation (Sonderregelung „Kette“) Stauhaltung Detailkorrekturen 3. Abschnitt Konzentration verstärken / Vollkonzentration Schluss des Ermittlungsverfahrens Fortbetriebsrecht Änderungsgenehmigungsregime Christian Schmelz 29.09.2011 2

Ergebnis Es gibt enorme Optimierungspotenziale in der UVP weitgehend ohne Gesetzesänderung sowie mit nur kleinen legistischen Korrekturen Christian Schmelz 29.09.2011 22

Christian Schmelz A-1010 Wien, Tuchlauben 17 T: +43 1 53437 127   A-1010 Wien, Tuchlauben 17 T: +43 1 53437 127 F: +43 1 53437 6127  M: +43 699 110 333 11 c.schmelz@schoenherr.at www.schoenherr.at   .