Hochwasser – Starkregen – Überschwemmung Kommunale Haftung ?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung
Advertisements

Einbringung Kreishaushalt 2008 Kreistag 13. Dezember 2007.
AQUARadar: Teilprojekte A/D
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Fakten zum Investitionskonzept
Wirtschaftliche Entwicklung des Rhein-Sieg-Kreises seit 1991:
Klimawandel als Risikofaktor für Kapitalanlagen Finanzmarkt angesichts wachsender Klimarisiken Pressehintergrundgespräch von Germanwatch Wuppertal.
Telefonnummer.
Abwasserwerk Stadt St. Wendel
Pflegesituation in Oberberg / Rhein Berg Klaus Ingo Giercke AWO Mittelrhein
Fall 1: Schnelles Fahren
Fall 9: Verhängnisvolle Tierliebe
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Klicke Dich mit der linken Maustaste durch das Übungsprogramm! Vereinfachung von Termen Ein Übungsprogramm der IGS - Hamm/Sieg © IGS-Hamm/Sieg 2006 Dietmar.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
zur Seminarveranstaltung ausgerichtet durch die
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Fall 2: Caroline von H., eine monegassische Prinzessin
Fall 8: Der Testesser (BGH NJW-RR 1998, 250).
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Sanierung des Unternehmens Sandy Löwen
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Versorgungsrücklage und Pensionsfonds
Theodor-Heuss-Schule Info-Veranstaltung am – Berufsschulstandorte - Diskussion um die Berufsschulstandorte in Stadt und Kreis Offenbach - Historie.
Haushaltsforum Mülheim an der Ruhr Bürger- Informations-Veranstaltung 11. Oktober 2011 Herzlich Willkommen!
20:00.
Nachtflug unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Würzburg.
IHK I August 2008I Folie: 1 Der Mittlere Niederrhein im Regionenvergleich.
Vergütung und Entwicklung der Bremer LOTTO - Annahmestellen
© Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG
Internetverwendung und Werbeaffinität APA-IT Forum 7. Mai 2008
Haushaltsrede zur Einbringung des Haushaltsentwurfes des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr Folie 1 Entwurf des.
Eine Einführung in die CD-ROM
Grün Gewachsen: Bilanz
Wir üben die Malsätzchen
Betriebspensionsgesetz
Abwasserzweckverband Rieth Herzlich Willkommen. Beantwortung der Fragen der Interessengemeinschaft Abwasser der Stadt Kindelbrück zu den am
Etatrede zum Haushaltsplan 2010 von Karl-Hans Ganseuer Kreiskämmerer.
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Keine Ausbeutung mit Steuergeldern – für eine ethische öffentliche Beschaffung Vortrag von Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne für Saubere Kleidung.
Reservistenkameradschaft Limburg
Bevölkerungsentwicklung und –struktur der Stadt Bozen
ein gesegnetes neues Jahr 2009!
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Sachbezugswerte 2007 (SV-Entgeltverordnung) Sachbezugswerte für freie Verpflegung FrühstückMittagessenAbendessen 1,50 2,67 Monatlicher Wert Verpflegung.
Die Sternenuhr Wir entdecken die Wissenschaften LTAM Steffen M. 2003/04 Kneip R.
% +0,8% -7,9% -9,5% +1,1% +0,6% +1,5% +0,45% -5,5% -17,7% VRG 15-ORF -17,7% % -10,85% -2,4%
Evaluierung und Fortschreibung Masterplan Verkehr Wien 03/08
- Bericht des Schatzmeisters -
Zusammengestellt von OE3DSB
14. März 2011 Wirtschaftliche Situation und Perspektiven im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis.
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
§ 633 BGB: Die Leistungsgefahr trägt Unternehmer bis zur Abnahme;
Unterlage für die Milch-Pressekonferenz am 11. November 2008
Statistische Analysen zur Situation von Frauen in Österreich
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
AOK im Saarland Informationen für das Präsidium des saarl
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Seite 1 Altersstruktur der OberösterreicherInnen 2005, 2020 und 2040 Quelle: Statistik Land OÖ; MV/MF; – 01/07.
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
 Präsentation transkript:

Hochwasser – Starkregen – Überschwemmung Kommunale Haftung ?

GVV – Gewachsen aus Vertrauen Moderner Spezialversicherer mit Weitblick Mitgliedsberater GVV NRW - Reg. Bez. Köln, Rheinland-Pfalz Nord Dipl. Verw. Wirt (FH) Friedhelm Berchem

Was ist eigentlich „Kommunalversicherung“ ? Kommunalversicherung ist die Form der „mittelbaren Selbstversicherung“ Bund und Länder - Prinzip „direkte Selbstversicherung “ d.h. anfallende Schäden = lfd. Haushalt - Steuermittel Kommunen und kommunale Wirtschaftsbetriebe nicht - (u.a. wegen Ihrer Größenordnung und Aufgabenstellung) Eigene Einrichtung = „Kommunal-Versicherung“ als Selbstversicherung im weiteren Sinne geschaffen. Die Kommunalversicherung ist eine Besonderheit in der Versicherungsbranche. Wir arbeiten nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Der Deckungsumfang und die Besonderheiten des Versicherungsschutzes sind allerdings mit den Deckungsumfang in Ihren Privaten Versicherungen nicht vergleichbar. Schaubild : „Was ist eigentlich die Kommunalversicherung ?

Mitgliederversicherung - „VVaG“ „GVV Kommunalversicherung VVaG“ Was verbirgt sich dahinter ? Mitgliederversicherung - „VVaG“ Kommunale Selbsthilfeeinrichtung Bedarfsdeckungsprinzip: - Keine Gewinnerzielungsabsicht - überschüssige Beiträge werden erstattet - Mitbestimmung und -gestaltung des Angebotes durch die Mitglieder Was macht das Besondere und die Bedeutung der Kommunalversicherung aus? Da ist zunächst das Mitgliedschaftsverhältnis, das Sie nicht nur VN sein, sondern auch gleichzeitig quasi in „Gesellschafterfunktion“ mitbestimmen lässt über Versicherungsbedingungen, Aufnahme neuer Versicherungsformen und -sparten, Verwendung von Überschüssen usw. Der GVV ist eine Selbsthilfe-einrichtung der Kommunen, Sparkassen und kommunalen Gesellschaften. Je kleiner eine Gebietskörperschaft oder Einrichtung ist, desto weniger ist sie in der Lage , die bestehenden z.T. erheblichen Risiken aus dem Haushalt auszugleichen. Mit der GVV Komm.vers. schufen sich die Gemeinden eine spezielle Selbstversicherung, die ihre Risiken nach dem Prinzip einer Solidar- und Gefahrengemeinschaft trägt. Die Erhebung der Beiträge dient lediglich der Deckung des Schadenaufwands zzgl. einem geringen Verwaltungskostenanteil. Im Gegensatz zum kommerziellen Versicherer besteht keine Absicht, Gewinne zu erzielen. Zuviel erhobene Beiträge aufgrund günstiger Schadenverläufe werden den Mitgliedern erstattet. Ziel des GVV ist es, preisgünstigen und risikogerechten Spezial-Versicherungsschutz anzubieten.

GVV-Kommunalversicherung Aufgabenstellung der GVV-Kommunalversicherung ist es nach der Satzung des VVaG seinen Mitgliedern einen auf die besonderen, kommunalen Belange abgestimmten notwendigen und angemessenen Versicherungsschutz auf Selbstkostenbasis bereitzustellen !! Unternehmensdaten GVV: Gegründet als Gemeindeversicherungsverband „GVV“ - 1911 derzeit etwa rd. 6.200 Mitglieder (Kommunen / Unternehmen) Bundesländer NRW, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin rd. 320 Beschäftigte in Köln und Standort Wiesbaden (GVV-Kommunal und GVV-Privatversicherung) Bilanzgröße 2007 ca. 650 Mio. EUR Was macht das Besondere und die Bedeutung der Kommunalversicherung aus? Da ist zunächst das Mitgliedschaftsverhältnis, das Sie nicht nur VN sein, sondern auch gleichzeitig quasi in „Gesellschafterfunktion“ mitbestimmen lässt über Versicherungsbedingungen, Aufnahme neuer Versicherungsformen und -sparten, Verwendung von Überschüssen usw. Der GVV ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Kommunen, Sparkassen und kommunalen Gesellschaften. Je kleiner eine Gebietskörperschaft oder Einrichtung ist, desto weniger ist sie in der Lage , die bestehenden z.T. erheblichen Risiken aus dem Haushalt auszugleichen. Mit der GVV Komm.vers. schufen sich die Gemeinden eine spezielle Selbstversicherung, die ihre Risiken nach dem Prinzip einer Solidar- und Gefahrengemeinschaft trägt. Die Erhebung der Beiträge dient lediglich der Deckung des Schadenaufwands zzgl. einem geringen Verwaltungskostenanteil. Im Gegensatz zum kommerziellen Versicherer besteht keine Absicht, Gewinne zu erzielen. Zuviel erhobene Beiträge aufgrund günstiger Schadenverläufe werden den Mitgliedern erstattet. Ziel des GVV ist es, preisgünstigen und risikogerechten Spezial-Versicherungsschutz anzubieten.

Schadenentwicklung Kommunalversicherung (in Mio. EUR) 2007 2006 2005 2004 Gesamtaufwendungen 122,6 Mio. € 121,9 113,4 109,0 Schadenstückzahl 63.802 65.047 65.274 68.003

GVV-Kommunalversicherung VVaG – der kommunale Partner:

Regelmäßig betroffene Region: Rhein-Sieg-Kreis Quelle: Bonner Generalanzeiger 2005

Referent: Armin Braun GVV- Kommunalversicherung Starkregen – Überschwemmung – Hochwasser: Haftung der Kommunen und Verbände? Referent: Armin Braun GVV- Kommunalversicherung

Einführung und Haftungsgrundlagen Anspruchsgrundlagen (Zivilrecht): Amtshaftung gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (Kanalisation) Allgemeine Deliktshaftung aus § 823 BGB (Gewässerunterhaltungspflicht) § 2 HPflG (Gefährdungshaftung): gem. § 10 HPflG summenmäßige Beschränkung auf 300.000 € für Mobiliarsachschäden Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. § 906 BGB Verschuldensunabhängiger Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB Entschädigungsansprüche aus (rechtmäßigem) enteignendem oder (rechtswidrigem) enteignungsgleichem Eingriff

Einführung und Haftungsgrundlagen Unterscheidung Wasserzufluss: klassischer Rückstau: keine Haftung (BGH, Urteil vom 30.07.1998) Oberflächenwasser aus Kanalisation (§ 2 HPflG) ungefasstes Oberflächenwasser (§ 839 BGB) aus Gewässer (§ 823 BGB) Haftungsausschluss bei höherer Gewalt: § 2 Abs. 3 Nr. 3 HPflG BGH, BADK-Information 2/2006, 106 („Jahrhundertregen“) in der Regel fehlende Kausalität zwischen etwaigen Pflichtverletzungen und Schaden bei Naturkatastrophen (vgl. hierzu BGH, BADK-Information 1/2005, 42)

Starkregenereignisse höhere Gewalt BGH, BADK-Information 1/2005, 42 BGH, BADK-Information 2/2006, 106 LG Trier, GVV-Mitteilungen 1/2008, III

Überschwemmungen im Rhein-Sieg-Kreis 26.07.2008 Alfter und Bornheim: 36,4 l/qm in 49 Minuten (Regenrückhaltebecken Stühleshof), 86 l/qm (Kläranlage Bornheim) 03.06.2008 Lohmar: 52 l/qm (Aggerverband Kläranlage Donrath) – 70 l/qm (Privatmessungen) in 2,5 h 29./30.06.2005 Hennef: LG Bonn – 1 O 169/07 -: 65 -72 l/qm in 7,5 h = Jahrhundertregen (DWD) 29./30.06.2005 Lohmar: ca. 60 Schadenmeldungen 21.07.2003 Königswinter: Prozess LG Bonn (Streitwert ca. 173.000 €, Vergleich ca. 138.000 € = 80%)

Überschwemmung Siegen

Überschwemmung Siegen

Särge schwimmen ins Tal

Die Abrutschstelle

Hochwasser Fall aus der Praxis: OLG Celle, VersR 1989, 484: zum zumutbaren Hochwasserschutz des Gewässerunterhaltungspflichtigen Fall aus der Praxis: Rheinhochwasser 22./23.12.1993 Überschwemmung zahlreicher Keller bei Mitgliedskommune Fehlbedienung Hochwasserschieber als Schadenursache? Anspruchsablehnung mangels Verschuldens Strafverfahren gegen zwei Mitarbeiter: Verurteilung wegen (fahrlässigen) Herbeiführens einer Überschwemmung Verurteilung zum Schadenersatz durch Urteil OLG Koblenz vom 19.06.2002 – 1 U 552/01 – in Präzedenzfall Schadenregulierung im Gesamtvolumen von über 650.000 €

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit