Deckung / Haftung Kreisdiagramm: Farben entsprechend corporate design, Legende und Werte werden automatisch aktualisiert.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Versicherungen DLRG LV Baden, Wulf Alex 30 min
Advertisements

Zahlungsmöglichkeiten und Absicherung im Außenhandel
Dozent André Vieregge Alter 38 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
Die Berufsunfähigkeitstarife der ALTE LEIPZIGER Leben
Gesetzliche Bestimmungen zu
... Sicherheit + Gesundheits-Schutz
Exkurs: Berufsgenossenschaft
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
Versicherungsvermittler
Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen
Versicherungsvertragsrecht
Versicherungsschutz im Ehrenamt
die ehrenamtliche Arbeit
Univ.-Prof. Dr. Armbrüster
Haftpflicht Teil 2: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) Vortrag von Prof. Dr. Kurt Spera VVV.
VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Versicherungsspezialist für Immobilienwirtschaft Referentin Sabine Grieger-Leipziger.
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Prof. Heinz & Constanze Schinner
5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt.
Deckungskapital Martina Resch
Gegenstand der Bauforderungsausfall-Versicherung
Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung
RT Austria, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs
WORK-LIFE-AIRBAG Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Wiener Städtischen Die Highlights.
Die VERMÖGENS- SICHERUNGSPOLICE -VSP- der AachenMünchener
By Pino Venezia. FinanzenVersicherungen. Sie beraten Kunden in allen Fragen der Vermögensanlage und der Finanzierung sowie bei der Wahl der Altersvorsorge.
RGB: 0 / 0 / 0 RGB: 255 / 255 / 255 RGB: 128 / 128 / 128 RGB: 0 / 85 / 160 RGB: 127 / 170 / 207 RGB: 192 / 192 / 192 RGB: 204 / 212 / 236 Auch wir können.
Der Versicherungsvertrag
Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.
Das Neue Vereinsgesetz 2002 Informationsveranstaltung 26. Jänner 2005.
Dorfkern Meilen / Orientierungsveranstaltung vom 12. März Dorfkern Meilen Orientierungsveranstaltung 12. März 2007.
Département de la santé, des affaires sociales et de l'énergie Service de la santé publique Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle.
Velovignette Beitrag hören ► «Versicherung – so ist man auf zwei Rädern sicher» Fragen und Antworten 1. Füllen Sie die Lücken im Text. Mai, 50-jährige,
Rechtsgrundlagen des Agenturvertrages. RA Dr. Erich Schwarz 5020 Salzburg
EINHEIT 3 – Vertragliche Schuldverhältnisse I
Spezial-Rechtsschutzlösung für Energetiker
Die Private Haftpflicht - Versicherung
Sach- und Vermögensversicherungen
Durchsetzung der Versicherungspflicht Herausforderung und Chance
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Vorher, nachher Beispiele aus den überarbeiteten GDV-Musterbedingungen AltNeu Sie haben den Beitrag.
Verbraucherrechterichtlini e Reform zum
Die Einzelunternehmung
Haftungs- beispiele Haftungs- bzw. Verantwortungsrisiken und Versicherungsschutz von Organvertretern (= ULs) Behauptete Pflichtverletzungen von ULs - z.
MMag. Karin Makowitz Quelle: Stand 12/2013
Behauptete Pflichtverletzungen von ULs – u. a
Gold – Spekulativer kurzfristiger Kauf Allerdings mit klaren Bedingungen.
Risikofinanzierung für Kanzleien
K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte. K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte.
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
By Tabea May, Kevin Schmitt und Bilal Khan
INHALTE AUFGABEN DECKUNGSUMFANG
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Fall 1 Örtl. Bauaufsicht Projektleitung Auftraggeber DI ZZ
Versicherungsbedarf © Windisch Thomas. Gebäude Ich empfehle dem Unternehmen „Waschmaus“ für das Gebäude folgende Versicherungen: Geschäftsinhaltsversicherung.
INTERNAL USE ONLY Attraktive Versicherungslösungen für VSPB-Mitglieder Generalagentur Referent Datum.
Haftung und Versicherungsschutz des Tourenleiters HAFTUNG ALLGEMEIN: Erwachsene Kinder.
Allgemeine Haftungsfragen Produkthaftung und Rückruf ECCLESIA Gruppe Gerald Kohl Ecclesia-Gruppe, Detmold Vortragsveranstaltung am 23. Februar 2007 in.
Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz ECCLESIA Gruppe Gerald Kohl Ecclesia-Gruppe, Detmold Vortragsveranstaltung am 23. Februar 2007 in Nürnberg......
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
Welche besonderen Vereinbarungen sollten in Ihren Versicherungsverträgen enthalten sein? TIPP Was sollten Sie im Bereich der Sachversicherungen für Einrichtungen.
Erklärungen und Aufgaben.  Festgelegt durch Vereinbarung der Vertragsparteien  Mahngeschäft ▪ Lieferfrist vage vereinbart ▪ bis Ende Dezember ▪ in drei.
1 „Internes Kontrollsystem bei kommunalen Versicherungsgeschäften“ 2. Dezember 2014 Dr. Gerhard Pircher WP/Stb.
2. Ärzte- und Juristentag in Düsseldorf am Dokumentation und Aufklärung aus der Sicht des Haftpflichtversicherers Dr. Paul-Titus Hammerbacher.
Berufshaftpflichtversicherung PartGmbB
Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen
ARGE-PRIVAT-RECHTSSCHUTZ
Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen
 Präsentation transkript:

plannING Day 2011 des Fachverbandes Ingenieurbüros Velden, 09. und 10. Juni 2011 Mag. Gerald Katzensteiner Abteilungsleiter Haftpflicht/Bauwesen/Baurücklass, Prokurist Standard- Titelfolie. Weitere, alternative Titelfolien finden Sie unter "Backup"

Deckung / Haftung Kreisdiagramm: Farben entsprechend corporate design, Legende und Werte werden automatisch aktualisiert

Gegenstand der Versicherung Der Versicherer übernimmt es, die Folgen von Schadenersatz-verpflichtungen aus Personenschäden und sonstigen Schäden zu tragen, die dem Versicherungsnehmer aus der in der Polizze bezeichneten beruflichen Tätigkeit (dem versicherten Risiko) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes erwachsen. Die Versicherung umfasst nach Maßgabe dieser Bedingungen jene Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf (versichertes Risiko) bestehenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften berechtigt ist. Textfolie mit Fließtext und Aufzählungen; zur Bedienung: Die Headline soll die Hauptaussage der Folie beinhalten Erzeugen / Ändern einer Gliederungsebene mit den Symbolen "Einzug vergrößern" / "Einzug verkleinern"

Gegenstand der Versicherung Ausgenommen sind Schäden am Produkt bzw. Werk und Schäden durch das Produkt bzw. Werk, das vom Versicherungsnehmer oder einer von ihm wirtschaftlich abhängigen Firma bzw. von einer Firma, von der der Versicherungsnehmer wirtschaftlich abhängig ist, hergestellt, geliefert oder montiert wurde.

Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus allen Verstößen, die während der Wirksamkeit des Versicherungs-vertrages gesetzt werden. Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn die Geltendmachung des Anspruches des Dritten nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt. Textfolie mit Fließtext und Aufzählungen; zur Bedienung: Die Headline soll die Hauptaussage der Folie beinhalten Erzeugen / Ändern einer Gliederungsebene mit den Symbolen "Einzug vergrößern" / "Einzug verkleinern"

Betragliche Begrenzung des Versicherungsschutzes Die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall und gleichzeitig pro Versicherungsjahr wird durch die in der Polizze genannten Versicherungssummen bezeichnet. Textfolie mit Fließtext und Aufzählungen; zur Bedienung: Die Headline soll die Hauptaussage der Folie beinhalten Erzeugen / Ändern einer Gliederungsebene mit den Symbolen "Einzug vergrößern" / "Einzug verkleinern"

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Verträgen; wegen Versäumnis von Terminen für die Lieferung von Plänen und Zeichnungen; aus der Beratung hinsichtlich der Auswahl der Ausführenden und Lieferanten in bezug auf deren Bonität; aus Erklärungen über die Dauer des Herstellungszeitraumes und über Lieferfristen; aus der Überschreitung von Voranschlägen;

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Titel-/Abschlußfolie-Alternative; Bildrechte beachten.