ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation 1 Haftungsfragen in der ÖWR Rechtliche Grundlagen für o Die Organisation o Funktionäre
Inhalt Organisationsverschulden Haftung Aufsicht über Minderjährige Sporttage in Schulen Hinweis auf Versicherungen ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Organisationsverschulden ÖWR erbringt Dienstleistung – Auf Grund vertraglicher Vereinbarung haftet für – Bereitstellung geeigneter Personen und Mittel – Sicherheit vor typischen Gefahren würde ÖWR keine Maßnahmen setzen Organisationsverschulden ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Organisationsverschulden Richtlinien –S–Sollen Organisationsverschulden ausschließen –R–Richtlinien für Ausbildungen Prüfungsordnung ÖSA/ÖRSA Prüfungsordnung ÖWR Richtlinien Tauchen, Nautik, Wildwasser –A–Ausbildner müssen sich an Richtlinien halten ÖWR verlangt von Ausbildnern Einhaltung Richtlinien ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Organisationsverschulden Prüfungsordnung ÖSA/ÖRSA – Vom Bundeskanzleramt erlassen – Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen – Stand der Technik und Sorgfaltsmaßstab Einhaltung trägt wesentlich bei, Haftungsfolgen für Ausbildner und ÖWR zu vermeiden ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Organisationsverschulden Richtlinien der ÖWR – Entsprechen Stand der Technik – Vermeiden Organisationsverschulden Prüfungsordnung der ÖWR Richtlinien in Unterlagen Vorgeschriebene Fortbildungen ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Haftung auf Grund Vertrag Kurse Vertrag Teilnehmer ÖWR – Auch mündlich, ohne Entgelt ÖWR haftet für Ausbildner – Ausbildner von ÖWR beauftragt Bei Schaden – Beweis ÖWR nicht fahrlässig gehandelt ÖWR zu Aus- und Weiterbildung der Ausbildner verpflichtet ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Haftung ohne Vertrag RS schädigt im Dienst Badegast – Keine Haftung der ÖWR außer RS ungeeignet für ÖWR-Dienst Charakterlich Verlässlichkeit Unzulängliche Ausbildung Fehlende Weiterbildung / Training ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Haftung, Regress der ÖWR Vertrag ÖWR – Geschädigter (Schwimmkurs) Fehlverhalten Ausbildner ÖWR Schadenersatzpflichtig ÖWR nimmt Regress beim Ausbildner ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Haftung Zusammenfassung Vertrag (Kurs) ÖWR haftet Ausbildner befähigen Kein Vertrag (ÖWRD) Aktiver haftet Nicht Ungeeignete Regress Fehlverhalten des Aktiven ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Aufsicht über Minderjährige Bei Kursen Verpflichtung ÖWR Aufsicht über MJ Ausbildner übernimmt persönlich Verpflichtung – Erhöhter Sorgfaltsmaßstab auf Grund Ausbildung Ingerenzprinzip Im Auftrag ÖWR Haftung ÖWR Ggf. Regress Nicht Auftrag ÖWR Haftung Ausbildner ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Aufsicht MJ, Veranstaltung Beitritt ÖWR keine Vereinbarung über Aufsicht Gänzlicher Ausschluss jedoch sittenwidrig Veranstaltungen (Jugendlager, Wettkämpfe) – Zustimmung Erziehungsberechtigte – Umfang Aufsicht festlegen ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Aufsicht MJ, Wasserrettungsdienst Erziehungsberechtigte über Tätigkeit aufklären – Festhalten ob Aufsicht oder nicht ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Aufsicht MJ, Alkohol Keinen Alkohol an MJ –Ö–ÖWR Mitglieder und Nichtmitglieder Nichtmitglieder bringen Alkohol mit –R–Rechtlich nicht ÖWR anzurechnen Dennoch Alkoholkonsum für alle untersagen ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Sporttage mit Schulen Amtshaftungsgesetz für RS anwendbar – Haftung RS kann nicht direkt in Anspruch genommen werden – Staatlicher Rechtsträger haftet für Fehlverhalten von Personen Regress des Bundes bei grober Fahrlässigkeit möglich ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Hinweis auf Versicherung Fehlender Hinweis auf bestehende Versicherung (Versicherung der Aktiven) Aktiver hat Schaden erlitten Hätte Anspruch auf Versicherungsleistung Wegen fehlender Kenntnis nicht gemeldet Haftung ÖWR > Schadenersatz ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
MERKE Regeln ARGE/ÖWR beachten – Prüfungsordnung – Weisungen – Aktivstatus (Ausbildner / aktive RS) Hausverstand Gefahren verhindern – Vorhersehbare – Erfahrungen in der ÖWR – Alltagserfahrung ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation
Organisationsverschulden ÖWR erbringt Dienstleistung Vertragliche Vereinbarung (Kurs) ÖWR haftet * geeignete Personen *Sicherheit vor typischen Gefahren Keine Maßnahmen Organisations- verschulden Var ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation