Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung

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Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung Informations-Veranstaltung der Suva vom 24. Januar 2008 „Ein Gerüstunfall vor Gericht“ Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung Basler, Versicherungs-Gesellschaft Lic. iur. Stefan Felix, Rechtsanwalt und Notar

Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung Inhaltsverzeichnis Notwendigkeit Sinn und Zweck Funktion Leistungen Schadenbehandlung Schuldhafte Herbeiführung des Schadens Selbstbehalt Rechtsschutz im Strafverfahren Erfahrungen mit suvaPro / Bereich Bau

Notwendigkeit der Betriebs-Haftpflichtversicherung Kein gesetzliches Obligatorium, aber Hohe Schadenersatz-Forderungen Hohe Kosten (Expertisen, Anwälte usw.) Hohe Komplexität der Schadenfälle Hoher Zeitaufwand faktisch eine Notwendigkeit

2. Sinn- und Zweck der Betriebs-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz bei Schäden gegenüber Dritten, welche durch den Versicherungsnehmer, seinen Vertreter oder Arbeitnehmer sowie Hilfspersonen aus ihren Verrichtungen für den versicherten Betrieb verursacht werden.

Betrieb 3. Funktion der Betriebs-Haftpflichtversicherung Strafrechtliche Ermittlungen Polizei Untersuchungsrichter Staatsanwalt Betrieb Direkt-Forderungen Geschädigter Versorgte Nahe Angehörige s-Haftpflicht- versicherung übernimmt die Schadenbehandlung Regress-Forderungen Unfallversicherung Invalidenversicherung Pensionskasse Andere Haftpflichtvers.

4. Leistungen der Betriebs-Haftpflichtversicherung Die Versicherung übernimmt die Regulierung/Entschädigung der begründeten Ansprüche die Abwehr der unbegründeten Ansprüche (Rechtsschutz im Zivilverfahren) den Regress auf andere Haftpflichtige bei Solidarhaftung

5. Schadenbehandlung 1. Umgehende Meldung des Schadenfalls an die Versicherung 2. Schadenbehandlung durch die Versicherung Beispiele: Abklärung des weiteren Vorgehens (Aufnahme des Sachverhalts vor Ort, Einfordern von Unterlagen usw.) Durchführung von technischen Expertisen Aussergerichtliche Verhandlungen mit den Anspruchstellern Führung des Zivilprozesses Bezahlung begründeter Ansprüche

Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles: Leichtfahrlässige und mittlere fahrlässige Herbeiführung des Schadens Volle Leistungen Grobfahrlässige Verursachung des Schadens (Verletzung elementarer Vorsichtsgebote) Kürzung der Leistungen möglich Inkaufnahme / Hohe Erwartung des Schadens Ausschluss der Leistungen

7. Selbstbehalt Je nach Vereinbarung trägt der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst

8. Rechtsschutz im Strafverfahren In der Grundversicherung grundsätzlich nicht enthalten Deckungserweiterung möglich Teilweise Übernahme von Kosten im Rahmen der Abwehr unbegründeter Zivilansprüche (Ausnahme)

Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung Informations-Veranstaltung der Suva vom 24. Januar 2008 „Ein Gerüstunfall vor Gericht“ Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung