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Nicht ohne meinen Anwalt - richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen

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Präsentation zum Thema: "Nicht ohne meinen Anwalt - richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen"—  Präsentation transkript:

1 Nicht ohne meinen Anwalt - richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen
Rechtsanwälte Prellwitz, Klett & Kollegen Matthias Höfflin - Fachanwalt für Verkehrsrecht

2 Verhalten um Unfallort
1. Unfallstelle sichern: wird häufig unterschätzt - Negativbeispiel A5 im November 2012 Innerorts zumindest Warnblinkanlage Außerorts zusätzlich Warndreieck

3 Polizei rufen zumindest wenn man meint, den Unfall nicht (allein) verschuldet zu haben andernfalls besteht die Gefahr, dass der Hergang, oder sogar die Beteiligung bestritten wird -> Am Unfallort alleiniges Verschulden eingeräumt; ggüb. KHV dann Verschulden des Gegners behauptet Wenn die Polizei vor Ort ist, auf keinen Fall darauf verzichten, dass diese den Unfall auch korrekt aufnimmt - sonst hätten Sie sich die Wartezeit auch gleich sparen können. Die Polizei ist für die Aufnahme zuständig.

4 Aussageverhalten ggüb. Polizei:
Angaben zum Sachverhalt, wenn der Unfall aus Ihrer Sicht von dem Gegner verursacht wurde Wenn Sie sich selbst als Verursacher ansehen, oder gar ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen sich befürchten, keine Aussage tätigen, sondern auf Aussageverweigerungsrecht berufen. Auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben - damit riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz

5 Ohne Polizei: Auch bei Bagatellen zumindest die Personalien austauschen. Nach Möglichkeit auch Angaben zum Sachverhalt austauschen Kennzeichen notieren. Ohne Kennzeichen (und sonstige Merkmale) hat man meist schlechte Karten, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Beweise sichern. Schnappschüsse von der Unfallstelle mit Übersichtsaufnahmen. Wenn eine Verkehrsbehinderung vorliegt und lediglich Blechschäden entstanden sind, die Unfallstelle räumen.

6 B) Für Fuhrparkmanager:
Bei Fremdverschulden: Eigenen Sachverständigen beauftragen Die Gutachter der gegnerischen Versicherung bekommen von dieser ihre Aufträge und erstellen leider häufig „versicherungsfreundliche“ Gutachten. -> Wiederbeschaffungswert - Restwert -> Sensor trotz Anstoß nicht austauschen usw. Vorsicht bei Regulierungsangeboten durch Werkstätten ohne Rechtsanwalt Werkstätten bieten oft die Regelung Ihres Unfallschadens mit der Versicherung an, obwohl sie für eine fachgerechte Unfallregulierung schlicht nicht qualifiziert sind. Sobald es kompliziert wird, haben SIE ein Problem. -> Mietwagen im Urlaub: Kosten an Geschädigten berechnet.

7 Keine Kontaktaufnahme mit KHV der Gegenseite – Rechtsanwalt einschalten
Viele Schadenspositionen sind dem Grunde und der Höhe nach in Rechtsprechung und Lehre heftig umstritten. - Mietwagenkosten - Unfallersatztarife - Wertminderung - Sachverständigenkosten (Höhe) - (pauschale) Ummeldekosten - Umbaukosten - Eigenersparnis bei Inanspruchnahme eines Mietwagens - Nutzungsausfall für auch gewerblich genutzte Fahrzeuge - Reparaturkosten fiktiv oder lt. Reparaturrechnung - besondere Fallgestaltung bei Leasingverträgen

8 Auch bei einer vermeintlich einfachen Unfall-Konstellation kann es rechtlich ganz anders aussehen; zumindest Einschätzung eines Rechtsanwalts einholen. -> Links abbiegen ohne 2ten Schulterblick -> Wer auffährt hat Schuld -> Keine Haftung von Kindern -> „Rechts vor Links“ auf Parkplätzen Entlastung von Zeit- und Verwaltungsaufwand bei der Schadenabwicklung. Weder Ihr Zeitaufwand, noch Ihre Ausgaben werden ersetzt. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und verbessern Sie Ihre Ergebnisse.

9 Richtiges Verhalten bei drohenden Bußgeldern / Straftaten
Bei Ordnungswidrigkeiten und insb. bei Ermittlung wegen Straftaten nicht unberaten zur Polizei. Erst zum Anwalt, dieser hat Akteneinsichtsrecht und verhindert, dass Sie sich durch überflüssige Angaben selbst belasten. -> Fahrereigenschaft eingeräumt, daher Strafverfahren.

10 Zum RECHT finden – Problem? Wieso?
ICH hab‘ meinen Anwalt!


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