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Sportversicherungskasse SVK

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Präsentation zum Thema: "Sportversicherungskasse SVK"—  Präsentation transkript:

1 Sportversicherungskasse SVK

2 Zweck Schutz der Versicherten vor den finanziellen Aufwendungen infolge eines Turnunfalles. Die SVK kann durch Beiträge aus frei verfügbaren Mitteln die Interessen des STV fördern.

3 Versicherungspflicht
Die Vereine des STV sind verpflichtet, alle turnenden erwachsenen und jugendlichen Mitglieder bei der SVK zu versichern.

4 Versicherter Personenkreis

5 Versicherter Personenkreis
turnende Erwachsene (namentlich) ab 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Altersjahr erreichen (selbst wenn sie noch in der Jugendriege turnen) Jugendliche Kategorien Mädchen und Knaben bis und mit 17. Altersjahr (namentlich) Jugendliche Kategorien Kitu und Muki (anzahlmässig)

6 Versicherter Personenkreis
STV-fremde Hilfspersonen, Funktionäre und Leiter an STV-Verbands- und Vereinsanlässen Muki Begleitpersonen

7 Unfälle Brillenschäden Haftpflichtfälle
Deckungsumfang Unfälle Brillenschäden Haftpflichtfälle

8 auf dem direkten Weg vom und zum „Turnen“ Ausnahme
Deckungsumfang Ereignisse beim „Turnen“ auf dem direkten Weg vom und zum „Turnen“ Ausnahme Ausland nur „Turnen“, kein Reiseweg

9 Gesetzgebung Unfallversicherung
In der Schweiz ist jede Person gegen Unfall versichert!

10 Obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz (UVG-Versicherung)
Berufsunfälle: Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Nichtberufsunfälle Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, welche pro Woche mind. 8h beim gleichen Arbeitgeber tätig sind.

11 Obligatorische Kranken- pflegeversicherung (KVG)
Krankenkasse Grundversicherung Unfalldeckung für alle, die nicht UVG-versichert sind:

12 KVG Nichterwerbstätige: Hausfrauen Schüler Studenten Pensionierte
Selbständigerwerbende, sofern sie sich nicht freiwillig UVG versichern

13 Unfallversicherung der SVK

14 Unfallbegriff Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.

15 Leistungen bei Unfall Die Sportversicherungskasse übernimmt gemäss Reglement SVK nur Leistungen für Heilungskosten in Ergänzung zu Drittversicherungen.

16 Heilungskosten in Ergänzung
ärztliche Behandlung bis max. CHF 30‘000.— Zahnschäden bis max. CHF 8‘000.—

17 Spitalaufenthalt, Heilungs- und. Pensionskosten
Spitalaufenthalt, Heilungs- und Pensionskosten Begrenzung auf allgemeine Abteilung - max. CHF 1‘000.—/Tag - max. CHF 10‘000. —/Aufenthalt Verpflegungskostenabzüge durch KVG nicht versichert

18 Medikamente Miete oder erstmalige Anschaffung von Krankenmobilien (Krücken, Stützen, Prothesen)

19 notwendige Transporte
Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalte der vom KVG anerkannten Leistungen

20 V Todesfall Turnende Erwachsene ab 17. Altersjahr Maximum Fr. 40‘000.—
Jugendliche bis und mit 16. Altersjahr Maximum Fr. 13‘333.—

21 Invalidität Progressive Entschädigung Versicherungssumme Fr. 50‘000.—
Totalinvalidität Fr. 175‘000.—

22 Brillenschäden Brillen Korrigierte Sonnenbrillen Kontaktlinsen
Hörgeräte

23 Brillenschäden Maximum Fr. 1‘000.– pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung. Sonnenbrillen/Clips sind nicht versichert

24 Haftpflicht-Versicherung

25 Grundlage Grundlage der Haftpflichtversicherung bildet der zwischen der SVK und einer konzessionierten Schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Vertrag.

26 Haftpflicht Versichert ist, im Rahmen der Vertragsbestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die bei der normalen Vereins- oder Verbandstätigkeit Dritten oder Mitgliedern zugefügt werden. Die Maximalgarantiesumme beträgt 10 Mio Franken.

27 Versicherte Risiken Turnbetrieb, einschliesslich aller polysportiver Tätigkeiten im STV Organisation und Durchführung von - Vereinsfahrten - Vereinsreisen - Vereinstouren - Versammlungen - Tagungen

28 Versicherte Risiken Organisation und Durchführung aller zu den Haupt- und Randgebieten des STV gehörenden turnerischen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Kursen und Trainings Teilnahme an turnerischen Veranstaltungen, Schauturnen und Kursen

29 Beispiele Turnanlässe
Turnfeste Wettkämpfe Spieltage Kurse Papiersammlung Lottos Tanzveranstaltungen Freiwillige Arbeiten an Turnanlagen Festwirtschaftsbetrieb

30 Verursacht durch Aktivmitglieder Vorstandsmitglieder
Arbeitnehmer des STV Verbände Vereine Kommissionen OK

31 Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements
Organisation und Durchführung des Eidg. Turnfestes sowie internationale Veranstaltungen (EM, WM, Gymnaestrada) Haftpflicht der Spieler bei Kampfspielen und Zweikampfsport Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen die sie den Geschädigten ausgerichtet haben.

32 Ausschlüsse gemäss Art. 34 des Reglements
Haftpflicht aus der Ausübung von Extremsportarten Schäden an übernommenen oder gemieteten beweglichen Sachen sowie am Eigentum der versicherten Vereine und Verbände Schäden an Verglasungen, Lavabos und Toiletten Auf Zusehen hin durch SVK gedeckt.

33 Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen
Es besteht keine Deckung für Schäden an übernommenen Motorfahrzeugen

34 Autobenützung bei Verbands- und Vereinsanlässen
Abschluss Vollkasko-Versicherung empfohlen Lenken nur durch Person, die Deckung in der Privathaftpflicht-Versicherung hat Schäden durch benütztes Motorfahrzeug werden durch die gesetzliche Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung geregelt.

35 Haftpflichtversicherung Leiterinnen und Leiter
Durch die Haftpflichtversicherung SVK mitversichert ist die Haftpflicht der Leiterinnen und Leiter gegenüber Turner und Turnerinnen sowie gegenüber Drittpersonen.

36 Schadenfälle – was tun? Liebe SVK…

37 Unfälle UVG-/SUVA-Versicherte: Unfall sofort beim Arbeitgeber melden.
Unfall der SVK mit Formular «Unfallanzeige» melden, wenn mit bleibendem Nachteil zu rechnen ist.

38 Unfälle Krankenkassen-Versicherte:
(z.B. Hausfrauen, Selbständigerwerbende, Kinder) Unfall sofort der Krankenkasse melden Unfall der SVK mit Formular «Unfallanzeige» einreichen Unfall muss über Krankenkasse abgerechnet werden Krankenkassenabrechnungen können der SVK eingereicht werden.

39 Brillenschäden sofort SVK mit Formular «Anzeige Brillenschaden» melden
Originalrechnung für Reparatur oder Neuersatz beilegen. SVK bezahlt Leistung direkt an geschädigte Person.

40 Haftpflicht sind der SVK sofort telefonisch oder per Onlineformular zu melden SVK stellt nach erster Prüfung Schadenformular zu Sachschäden bis zu Fr. 2‘000.– erledigt die SVK direkt Sachschäden über Fr. 2‘ sowie Personenschäden leitet SVK zur Erledigung an Haftpflichtversicherung weiter.

41 www.stv-fsg.ch >Versicherungen


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