Bachelorarbeit Markus Bader Die einkommensteuerliche Behandlung von national und international tätigen Künstlern Bachelorarbeit Markus Bader
Bachelorarbeit Markus Bader Künstler? Bachelorarbeit Markus Bader
Österreichisches Ertragsteuerrecht selbständig gewerblich nichtselbständig Bachelorarbeit Markus Bader
Selbständige Tätigkeit Persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem anerkannten Kunstfach aufgrund von künstlerischer Begabung Darf einen gewissen Qualitätsstandard nicht unterschreiten Bachelorarbeit Markus Bader
Beispiele Selbständige Tätigkeit Musiker Maler Opernsänger Bachelorarbeit Markus Bader
Gewerbliche Tätigkeit Selbständig Nachhaltig Mit Gewinnerzielungsabsicht Wenn Rechtsprechung eine selbständige künstlerische Tätigkeit verneint Kunsthandwerk Bachelorarbeit Markus Bader
Beispiel Gewerbliche Tätigkeit Magier, Illusionist, Zauberkünstler Bauchredner Restaurator Filmproduzent Tontechniker Schaufenster-Dekorateur Bachelorarbeit Markus Bader
Nichtselbständige Tätigkeit Dienstverhältnis Fehlendes Unternehmenswagnis Organisatorische Eingliederung Weisungsgebundenheit Orchester Ensembles Chöre Bachelorarbeit Markus Bader
Steuerliche Auswirkung Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre Beschränkte Steuerpflicht Steuerabzugsverpflichtung Gewerbliche Tätigkeit nur mit Betriebsstätte Ausnahmen: Artist Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen Bachelorarbeit Markus Bader
Internationales Steuerrecht Werkschaffend Artikel 7 (Unternehmens-Gewinne) Artikel 14 (Selbständig) Artikel 15 (Nicht-selbständig) Vortragend Artikel 17 (Künstler) Bachelorarbeit Markus Bader
Künstler nach Artikel 17 OECD-MA Einkünfte, die eine im Vertragsstaat ansässige Person als Künstler wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit darf im anderen Staat besteuert werden Bachelorarbeit Markus Bader
Künstler nach Artikel 17 OECD-MA Keine nähere Begriffsdefinition Vortragender Charakter „Entertainer“ in englischer Originalfassung Unmittelbar oder mittelbar in der Öffentlichkeit Kein künstlerisches Mindestniveau nötig Bachelorarbeit Markus Bader
Künstler national - international Österreich OECD-MA Musiker Maler Opernsänger Magier, Zauberkünstler Restaurator Bachelorarbeit Markus Bader
Steuerliche Auswirkung Artikel 17 Besteuerung auch ohne zeitliche oder substantielle Mindestintensität Artikel 7, 14 Feste Einrichtung, Betriebsstätte Ausnahmeregelung für Artisten, Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen gehen bei OECD konformen DBAs ins Leere Bachelorarbeit Markus Bader
Bachelorarbeit Markus Bader Künstler? Bachelorarbeit Markus Bader