01.01.2002 Yvonne Wagner Abschreibungen
Abschreibungen auf Anlagen Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Planmäßige Abschreibung Methoden: Linear Degressiv 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Merke! Erfassung der Wertminderung der Anlagegüter ( Abnutzung, technischer Fortschritt, Verwitterung, außergewöhnliche Ereignisse ) Abschreibungen stellen einen Aufwand dar und mindern somit den zu versteuernden Gewinn und somit die gewinnabhängigen Steuern 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Abnutzbare Anlagegüter Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Planmäßige Abschreibung Nicht abnutzbare Anlagegüter Grundstücke Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Langfristige Forderungen Außerplanmäßige Abschreibung 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Bemessungsgrundlage: Anschaffungs- / Herstellungskosten Methoden: linear / degressiv oder auch nach Leistungseinheiten Beginn im Monat/Halbjahr/Jahr der Anschaffung (je nach Genauigkeit) Buchung: Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen“ Planmäßige Abschreibung Außer- planmäßige Abschreibung nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbegrenzung tritt eine außergewöhnliche Wertminderung ein, werden sie außerplanmäßig abgeschrieben Buchung: Konto „Außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen“ 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Ausnahme: Abnutzbare Anlagegüter müssen im Fall einer außergewöhnlichen und dauernden Wertminderung erst planmäßig und danach außerplanmäßig abgeschrieben werden! 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wesen der Anlagegüter und der Abschreibung Wir unterscheiden: Abnutzbare Anlagegüter sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- / Herstellungskosten in der Schlußbilanz auszuweisen. Nicht abnutzbare Anlagegüter dürfen höchstens zu Anschaffungskosten angesetzt werden. Das ist zu beachten. Niederstwertprinzip 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wertansätze für abnutzbare Anlagegüter in der Jahresbilanz Anschaffungskosten Abschreibungen (AfA) = fortgeführte Anschaffungskosten Herstellungskosten Abschreibungen (AfA) = fortgeführte Herstellungskosten 01.01.2002 Yvonne Wagner
Niederstwertprinzip Nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB gilt für das Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertprinzip. Danach müssen diese Gegenstände mit dem Tageswert nur dann angesetzt werden, wenn dessen Absinken am Bilanzstichtag voraussichtlich von Dauer ist. Handelt es sich um eine vorübergehende Wertminderung, dann darf er zwar gewählt werden, muss aber nicht. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Planmäßige Abschreibung ... wird im Steuerrecht Absetzungen für Abnutzung ( AfA ) genannt. 01.01.2002 Yvonne Wagner
in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.“ § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB besagt: „Der Plan muss die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.“ 01.01.2002 Yvonne Wagner
Methoden der planmäßigen Abschreibung Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Degressive Abschreibung ( Buchwert-AfA ) 01.01.2002 Yvonne Wagner
Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung 01.01.2002 Yvonne Wagner
Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Merke! Abschreibung erfolgt im einem gleichbleibenden Afa-Betrag und Prozentsatz von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ( gleichmäßige Nutzung und Wertminderung unterstellt ) Die Anschaffungskosten werden in gleichbleibenden Beträgen auf die Nutzungsjahre verteilt ( Ende der Nutzungsdauer -> Anlagegut ist voll abgeschrieben ) Steuerrechtlich für alle beweglichen und unbeweglichen abnutzbaren Anlagegüter erlaubt ! 01.01.2002 Yvonne Wagner
Die lineare Abschreibung eignet sich daher besonders bei gleichmäßigem Wertverzehr, etwa durch Ruheverschleiß, kontinuierlichen Verbrauchsverschleiß oder Fristablauf. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Berechnungen Jährlicher Abschreibungsbetrag: = Nutzungsdauer Jährlicher Abschreibungssatz in %: = 100 % Anschaffungskosten z.B. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Berechnung der Anschaffungskosten: Listenpreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungsminderung = Anschaffungskosten 01.01.2002 Yvonne Wagner
Beispiel: Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 30.000,- €. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. AfA-Betrag = 30.000,- € = 3.000,- € 10 AfA-Satz = 100 % = 10 % 01.01.2002 Yvonne Wagner
Lineare ( gleichbleibende ) Abschreibung Merke! Erinnerungswert Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Buchwert gleich Null. Soll sich das Anlagegut aber noch weiter im Betrieb befinden, so ist es mit einem Erinnerungswert von 1,- € im Anlagekonto auszuweisen. -> Bei der letzten Abschreibung 1,- € weniger! 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung ( Buchwert-AfA ) 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung Merke! Abschreibung erfolgt in fallenden Abschreibungsbeträgen, da sich nur im ersten Jahr die Abschreibung von den Anschaffungskosten berechnet, in den Folgejahren vom jeweiligen Restbuchwert. Die Abschreibung erfolgt mit gleichbleibendem Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. Am Ende der Nutzungsdauer würde ein Restwert bleiben ( nicht voll abgeschrieben ) 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung Merke! Der degressive Afa-Satz muss höher sein als bei linearer Abschreibung, damit am Ende der Nutzungsdauer ein möglichst niedriger Restwert verbleibt. ( Bis zum zweifachen linearen Afa-Satz aber nicht mehr als 20 % ) Steuerrechtlich nur für bewegliche abnutzbare Anlagegüter erlaubt 01.01.2002 Yvonne Wagner
( Früher war es das Dreifache bzw. 30 %. ) Neuerungen ab 2001 !!! ( gemäß § 7 EStG ) Bei Degressiven Abschreibung von Anlagen, die nach dem 31.Dezember 2000 angeschafft bzw. hergestellt werden, darf der AfA-Satz das Zweifache des linearen AfA-Satzes betragen, wobei aber 20 % nicht überschritten werden dürfen. ( Früher war es das Dreifache bzw. 30 %. ) 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung Vorteile: Wertminderung vor allem in den Anfangsjahren sehr hoch AfA-Beträge am Anfang höher als bei linearer Abschreibung Außergewöhnliche Wertminderungen werden stärker berücksichtigt (z.B. EDV, Computer) Stärkere Minderung des zu versteuernden Gewinns Die geringeren Steuerzahlungen erhöhen zugleich die Liquidität des Unternehmens Die degressive Abschreibung wird in der Praxis bevorzugt. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung Berechnungen AfA-Satz = * 2 (max. 20 %) Abschreibungsbeträge 1.Jahr: * AfA-Satz 100 Folgende Jahre: Restbuchwert * AfA-Satz Satz lineare AfA Anschaffungskosten z.B. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Beispiel: Die Anschaffungskosten einer EDV-Anlage betragen 54.000,- €. Es wird davon ausgegangen, dass die EDV-Anlage in den ersten Nutzungsjahren überproportional an Wert verliert. Aus diesem Grund sollen die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sein als in den Folgejahren. ( -> Degressive Abschreibung ) Angenommene Nutzungsdauer 5 Jahre. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Beispiel: Berechnung: Höchst zulässiger Abschreibungssatz = 100 % * 2 = 40 % 5 AfA-Satz darf 20 % nicht überschreiten AfA-Satz = 20 % 01.01.2002 Yvonne Wagner
Abschreibung über die gesamte Laufzeit Beispiel: Abschreibung über die gesamte Laufzeit Anschaffungskosten 54.000,00 € Abschreibung 1. Jahr 10.800,00 € (20 % von 54.000 €) = Buchwert Ende 1. Jahr 43.200,00 € - Abschreibung 2. Jahr 8.640,00 € (20 % von 43.200 €) = Buchwert Ende 2. Jahr 34.560,00 € Abschreibung 3. Jahr 6.912,00 € (20 % von 34.560 €) = Buchwert Ende 3. Jahr 27.648,00 € Abschreibung 4. Jahr 5.529,60 € (20 % von 27.648 €) = Buchwert Ende 4. Jahr 22.118,40 € Abschreibung 5. Jahr 22.118,40 € = Buchwert Ende 5. Jahr 0,00 € 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Merke! Es ist erlaubt, während der Nutzungsdauer einmal von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Degressive Abschreibung Lineare Abschreibung 01.01.2002 Yvonne Wagner
Nicht umgekehrt !!! 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Merke! Der Wechsel ist empfehlenswert, weil der Anlagegegenstand am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben ist. (Kein Restbuchwert) Der lineare Abschreibungsbetrag vom Zeitpunkt des Wechsels an höher ist als bei degressiver Abschreibung. (Steuervorteil) 01.01.2002 Yvonne Wagner
Der günstigste Zeitpunkt Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Der günstigste Zeitpunkt Des Wechsels ist gegeben, wenn der AfA-Betrag bei linearer Abschreibung größer ist als bei fortgeführter degressiver Abschreibung. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Der günstigste Zeitpunkt (von der Degressiven Abschreibung) Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Der günstigste Zeitpunkt i = n – 100 +1 p (von der Degressiven Abschreibung) i = Übergangsjahr n = Nutzungsdauer p = AfA-Satz z.B. 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung Beispiel: Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 20.000,- €. Die Nutzungsdauer sind 8 Jahre. i = 8 – 100 +1 i = 3 im 3. Jahr Wechsel !!! 20 01.01.2002 Yvonne Wagner
Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung AfA linear = 100% = 12,5 % 8 Jahre AfA degressiv = 12,5 % * 2 = 25 % Max. 20 % !!! = 20 % 01.01.2002 Yvonne Wagner