Fördermöglichkeiten in der Schafhaltung Erfahrungen aus Hohenlohe Mitgliederversammlung des Landesschafzuchtverbandes BW 17. April 2013 in Leonberg Referent:

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Advertisements

Landwirtschaft in Wien
 Begrüßung  Neuregelungen Direktzahlung /
Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli Was ist neu für Rheinland-Pfalz? Dipl.-Ing. Matthias Schneider.
3. Sitzung FILET-Begleitausschuss
15.Jun.2010 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Ref. 32 KULAP 2007 Auswahlkriterien health check - Maßnahmen Antragsverfahren.
Aktion „Nachhaltige Entwicklung Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg“
ENL-Projektagentur „Buntes Thüringen – biologische Vielfalt vor unserer Haustür“ Gerhard Gramm-Wallner Leiter der Projektagentur Informationsveranstaltung.
Plädoyer für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik Der Vorschlag des SRU Bilder sollen Spannbreite einer ökonomisch gesunden aber mit Ökologischen Aspekten.
„Rettungsnetz für die Wildkatze“
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Natura 2000 and Agriculture in Brandenburg
BUND und NABU Intensive Landwirtschaft gehört zu den größten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt und erzeugt Probleme mit diffusen Stoffeinträgen.
Baumgartner Silvia Langmann Gernot Lederer Manuela
Die Prinzipien des ökologischen Weinbaus in Europa als ganzheitiches Produktionssystem mit Synergieeffekten für den Naturschutz „The principal of organic.
Pressekonferenz im Nachhaltigkeitsministerium Luxemburg, den
Naturpark Purkersdorf & Blind Date 2011
Seminar Landwirtschaftsreferendare Förderung Einzelthemen
Förderung des Vertragsnaturschutz Autor: Harald Schulte, LILP
Koni Walder Projektleiter Vernetzung Wehntal Erfahrungen Planung
Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg 2. Bürgerversammlung Dorferneuerung Essen am Donnerstag, ,
Andrea Dittrich-Wesbuer, Dr. Karsten Rusche Erfolgreiche Bodenpolitik in der Gemeinde Schonender Bodenverbrauch – ein Beitrag zum Energiesparen 14. April.
Flussraum-Forum Teilnehmer Gruppe Erhaltung und Aufwertung Resultati dei gruppi di lavoro: Manutenzione e riqualificazione Erhaltung und Aufwertung.
Seite Schweizerischer Bauernverband Union Suisse des Paysans Unione Svizzera dei Contadini Martin Pidoux / GBAW © SBV/USP WDZ AP
Düngeverordnung Hinweise zur Umsetzung der
Schilfgebiet “Röhrach”
Institut für Unternehmensführung Adrian Sidler Grüezi Energie aus Biomasse als Chance für die Region.
Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1 w # EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung.
LANDWIRTSCHAFT.
VLI - Vorstandssitzung 20. Februar 2013 in Berlin
Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Wirtschaftsleistung
Vorstellung LEADER-Region Weinviertel-Donauraum LEADER In der LEADER-Region Weinviertel-Donauraum.
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand („GLÖZ“)
Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen 2014
Weidehaltung von Milchvieh
Förderung der Anlage von Uferrandstreifen & Vertragsnaturschutz
Fachdienst Bau und Naturschutz
Förderung der Forstwirtschaft in Mecklenburg - Vorpommern
MEKA III Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich
Rurale Entwicklung Veranstaltung SS 2009: Zukunftsparlament
Die wichtigsten Spielregeln 1. Betroffene zu Beteiligten machen Renaturierungen werden mit offener Information und im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt.
Bergwacht BayerwaldUte Stoiber Dezember 2002 Natur Schutz Recht.
ETZ-Förderprogramme in der Strukturfondsperiode
Umweltinnovationen: Der Weg zu wettbewerbsfähigen Regionen ECREINetwork Stuttgart Klimaschutz - plus Förderprogramm des Landes Referent: Walter.
Mag. DI Bernhard Frank Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz Břeclav – Postorna, 14. Mai 2014 Erhaltung von Feuchtlebensräumen in NÖ.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie auf Landesebene
KOL-Kulturlandschaft Osnabrücker Land
Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1 w # EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Infos zur ELER.
Eckdaten der Fördermaßnahme
EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015 Bereich: „Zusammenarbeit zur Implementierung.
EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Förderung der ländlichen.
Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014
Gliederung Vorbemerkungen Veränderungen Eckdaten der Förderung zu:
INHALT Über Syngenta Was bedeutet Nachhaltigkeit? Ressourcenknappheit Biodiversität Klimawandel Ernährungssicherheit Fazit.
Wallonische landwirtschaftliche Forschungszentrale Wallonische landwirtschaftliche Forschungszentrale Aufgabenstellungen Durchführung.
Projekt „Blühendes Rheinhessen – Farbtupfen für Wildbienen“
BUND Projekt „Blühendes Rheinhessen“ Eine Chance für Naherholungswert, Tourismus und Natur.
Wo stehen wir? § § FFH Rechtlicher Schutz Natürliche lichte Wälder
EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Antragstellerkonferenz 2015: Richtlinien-Teile D-F – Herr.
EU-Agrarpolitik (GAP) 2020 Sachstand und Fakten Stand: 8. November 2010.
Rubrik Konstituierende Sitzung des Begleitausschusses EPLR am 25. Juni 2015.
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Senden, den Förderung der Artenvielfalt durch Pflege von Säumen und Randstreifen Handlungsempfehlung für Beispielflächen in der Gemeinde Senden.
Ökonomische Aspekte verschiedener Grünlandnutzungsprojekte Dr. Jan Müller.
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
Amt für Landwirtschaft und Forsten Cham Folie 1 Kurztext Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Anpassung an EU - Normen etc. 1. Flächenprämien/ Betriebsprämien.
Europäische Union und Tourismus: die Fördermöglichkeiten 23. Juni 2014 Die Europäischen Strukturfonds Dr. Peter Gamper.
Landschaftspflegerichtlinie
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V.
 Präsentation transkript:

Fördermöglichkeiten in der Schafhaltung Erfahrungen aus Hohenlohe Mitgliederversammlung des Landesschafzuchtverbandes BW 17. April 2013 in Leonberg Referent: Michael Buß, LRA Hohenlohekreis - UNB

Entwicklung der Landschaftspflege im HOK Umsetzung der Landschaftspflege im UNB-Alltag

Lage:

Entwicklung Landschaftpflegeprojekt „Trockenhänge im Kocher- und Jagsttal“ seit ha Projektfläche, dabei ca.1200 ha Vertragsfläche Zusammenarbeit mit ca. 450 Landwirten u.ä. Kosten 2012: ca € ( € Verträge, € Einzelmaßnahmen) zzgl. ca € Direktmaßnahmen RPS

Betriebsstruktur (nur LP) 1995: 350 ha LP – 550 Vertragnehmer 2012: 1200 ha LP – 450 Vertragnehmer davon verteilen sich > 10 ha - 16 Vertragnehmer > 50 ha – 5 Vertragnehmer > 100 ha – 1 Vertragnehmer

Fördermöglichkeiten für Landschaftspflegebetriebe (Auswahl) Agrarumweltmaßnahmen MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) LPR (Landschaftspflegerichtlinie), dienen dem Ziel, die Nachteile einer extensiver Bewirtschaftungsweise auszugleichen; Förderung innerhalb einer Förderkulisse – FFH, NSG, LSG, Projekte etc. - möglich Agrarinvestitionsförderprogramm

Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) Ziel Schutz der natürlichen Ressourcen. Einführung und Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver sowie marktentlastender Erzeugungspraktiken. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft. Förderfähige Maßnahmen A Umweltbewusstes Betriebsmanagement B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume

MEKA Fördermöglichkeit am Beispiel MEKA-B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft B1 Ext. Grl.bewirtschaftung, max. 2 GV/ha LF: 50 €/ha B2 Ext. Grl.bewirtschaftung, max 1,4 GV/ha LF:100 €/ha B3 Bewirtschaftung von steilem Grl.:120 €/ha B4 Ext. Bewirtschaftung von artenreichen Grl.:60 €/ha Max. Förderhöhe ext. Grünlandbewirtschaftung160 €/ha zuzgl. ggf. 120 €/ha Steillagenzuschlag

MEKA Fördermöglichkeit am Beispiel MEKA-G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume G 1.1 Ext. Nutzungsformen wertvoller Lebensräume (§ 32 Biotope)150 €/ha G 1.2 Messerbalkenschnitt50 €/ha G 2.1 Ext. Nutzungsformen der FFH-LRT Flachland- und Berg-Mähwiesen (Natura 2000)150 €/ha G 2.2 Messerbalkenschnitt50 €/ha Max. Förderhöhe nach MEKA-G200 €/ha

Förderung von FFH-Grünland nach MEKA Verschlechterungsverbot Erhalt verpflichtend, Cross-Compliance 1- bis 2 -malige Mahd ab Blüte der Gräser (Juni) Keine Düngung von mineralischem Stickstoff (jedoch geringe PK-Düngung zulässig) Max. 100 dt/ha Festmist alle 2 – 3 Jahre oder 20 m 3 Gülle Kurzzeitige Nachbeweidung im Herbst möglich Jedoch Ausnahme durch Naturschutzverwaltung möglich: „...wenn die Beweidung geeignet ist, die Wiesen-Lebensraumtypen zu erhalten “.

Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ziel: Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen Förderfähige Maßnahmen: A Vertragsnaturschutz B Biotop- und Artenschutz C Grunderwerb D Investitionen E Dienstleistungen

LPR Teil A Vertragsnaturschutz  A1: Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht  A2: Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung, pflegende Bewirtschaftung landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke  A3: Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Produktion gefallenen Fläche LPR Teil D Investitionen  D1: Investition in einem landwirtschaftlichen Betrieb  D2: Investition zur Inwertsetzung der Kulturlandschaft  D3: Investition eines Dritten  D4: Investitionen des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung

Kalkulation von Landschaftspflege-Leistungen (Schlepper) am Beispiel von ext. Grünland (LPR A 1) 3. Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 3.1 einschürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 200 €/ha 3.2 zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung 280 €/ha 3.3 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von brachgefallenem Grünland 300 €/ha 3.4 mehr als zweischürige Mahd und keine Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensivgrünland 200 €/ha 3.5 zweischürige Mahd und angepasste Stickstoffdüngung 165 €/ha 3.6 mehr als zweisch. Mahd und angepasste Stickstoffdüngg. 140 €/ha 3.7 Aufgabe der Bewirtschaftung (höherwert. Biotope) 140 €/ha

4. Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln 4.1 Standweide, Koppelweide oder ein bis zwei Beweidungsgänge in Hütehaltung 195 €/ha 4.2 Mehr als zwei Weidegänge in Hütehaltung 320 €/ha 6. Zulagen Grünlandbewirtschaftung 6.1 zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Arbeits- und Beratungsaufwand 150 €/ha bei geringerem Arbeits- und Beratungsaufwand 90 €(ha 6.2 Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) 50 €/ha 6.3 Mechanische Nachpflege (bei Beweidung) 85 €/ha 6.4 Hangneigung größer als 25 % 120 €/ha

Weidemanagement (in Absprache, je nach Aufwuchs) Umtriebs- oder Hutweide wechselnd ab April Weidedauer in der Koppel ca. 2-3 Wochen (im Einzelfall auch länger) Kein Zufüttern (dadurch Verzicht auf Besatzbeschränkung) Mechan. Nachpflege nach Bedarf Wichtig: statt zu enge Reglementierung beidseitig intensive Beobachtungen und Gespräche

Vertragsnaturschutz Koppelschafweide (195 €/ha) oder Hutweide (320 €) + Nachpflege (falls notwendig) Weidenachpflege BM jährlich 292,34 Weidenachpflege BM jährlich (sehr schwieriges Gelände) 347,24 Weidenachpflege BM 1x in 5 Jahren58,49 Weidenachpflege BM 1x in 5 Jahren (sehr schwieriges Gelände) 69,45 Weidenachpflege BM 2x in 5 Jahren 116,98 Weidenachpflege BM 2x in 5 Jahren (sehr schwieriges Gelände) 138,90 Weidenachpflege MS jährlich 949,50 Weidenachpflege MS jährlich (schwieriges Gelände) 1069,00 Weidenachpflege MS jährlich (sehr schwieriges Gel., Hindernisse) 1440,50 Weidenachpflege MS jährlich (sehr schwieriges Gelände) 1320,50 Weidenachpflege MS 1x in5 Jahren 189,90 Weidenachpflege MS 2x in 5 Jahren79,80 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. 115,60 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (schw. Gel.) 1X in 5 Jahren 29,92 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (schw. Gel.) 2x in 5 Jahren 59,84 Weidenachpflege Schlepper, Schlegelmulchg. (sehr schw. Gelände) 149,60

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden und tiergerechten Landwirtschaft soll durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter verbessert werden Investitionen zur Diversifizierung dienen der Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit, der Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels

AFP – Förderbedingungen Zuwendungsempfänger Mind. 25 % Umsatzerlös aus Landwirtschaft Landwirt im Sinne ALG Förderfähige Maßnahmen (Auswahl) Errichtung, Erwerb oder Modernisierung unbeweglichen Vermögens Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft Erwerb von Hangspezialmaschinen (mind. 25 % Steillagen) Voraussetzung Investitionsvol. von mind € bis max. 1 Mio. € Förderhöhe bis 20 %, plus bis 5 % (tiergerechte Haltungssysteme), plus bis 10 % (Junglandwirte, max €))

LPR - Förderhöhe (am Beispiel) Teil A Vertragsnaturschutz: Projektförderung als Vollfinanzierung Teil D Investitionen: Förderung baulicher Anlagen oder technischer Einrichtungen D1: Investition in einem landwirtschaftlichen Betrieb (zuzügl. Maschinen); ( Landwirt, Pers. d. Privatrechts, Zwischenstelle / bis 90 %) D2: Investition zur Inwertsetzung der Kulturlandschaft (Erzeugerzusammenschluß, Zwischenstelle, Pers. d. Privatrechts / bis 40%) Förderung baulicher Anlagen, einschl. Informationseinrichtungen, technische Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen D3: Investition eines Dritten (Pers. d. Privatrechts, Gebietskörperschaft, Zwischenstelle / 50 bis 90 %) D4: Investitionen des Landes oder einer Einrichtung mit Landesbeteiligung (Pers. d. öffentl. oder Privatrechts/ / Voll- oder Anteilsfinanzierung)

Förderbeispiele für Landschaftspflegebetriebe Maschinen wie Schlepper, Balkenmäher etc Stallbauten Zäune

Ziele der FFH-Richtlinie Erhalt der biologischen Vielfalt (Artikel 2). „Bewahrung und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Ausweisung von Schutzgebieten MaP legen Erhaltungsmaßnahmen fest, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und den Arten nach Anhang II entsprechen (Artikel 6).

Umsetzung der Richtlinien in geltendes deutsches und baden-württembergisches Recht: § 32 und § 33 Abs. 3 BNatSchG sowie § 36 Abs. 4 NatSchG Hier: Festlegung von Maßnahmen, die zur Erhaltung der Lebensräume und Arten erforderlich sind (Artikel 6)