Mehreinnahmen Fehlbetrag KSK Problem aus 2013
Mehreinnahmen Überschuss Situation in 2014
Quadratur des Kreises: 1.Wie ist das differenziert zu erklären? 2.Was heißt das für unsere mittelfristige Finanzplanung? 3.Wie gehen wir damit verantwortlich um? 4.Beschluss-Empfehlungen
1. Wie ist das zu erklären? JahrSollSoll-Mehr zum Vorjahr Ist Mio.10 Mio.? Mio.10 Mio.ca. 465 Mio Mio.20 Mio.455,5 Mio. Kirchensteuerentwicklung JahrSoll-Mehr zum Vorjahr Was kommt in Wittgenstein an? Mio Mio
1. Wie ist das zu erklären? Einnahmensteigerung und Ausgabenminderung Einnahmensteigerung AusgabenminderungVerein für Soziale Dienste Haus Nordhelle Diakonisches Werk Kirchenmusik Pfarrstellen Summe Einsparung-rd
2. Was heißt das? Mittelfristige Planung Ist 2012Ist 2013Soll 2014Soll 2015Soll 2016Soll Mio.465 Mio.440 Mio. 435 Mio.430 Mio.
Kirchenkreis (40 %)Gemeinden (60 %) Zzgl. Erträge Pfarrvermögen Abzgl. Stabilisierung Wie gehen wir damit um? Verteilungsmasse ohne Pfarrdienst
3. Wie gehen wir damit um? Euro mehr pro Gemeindeglied! 2,85 Euro pro Gemeindeglied als Stabilisierungsrücklage. Ausschüttung: 35,59 Euro pro Gemeindeglied netto.
3. Wie gehen wir damit um? Kreissynodalkasse: Euro Überschuss: in Stabilisierungsrücklage -Entfristung Netzwerk Zukunft -befristet gemäß Stellenplankonzeption im Kompetenzzentrum
4. Beschlüsse Grundsätzlich: 1. Die Kreissynode beschließt, die Stelle Netzwerk Zukunft zu entfristen. Damit ist der Beschluss Nr. 17 der Kreissynode vom aufgehoben. 2. Die Kreissynode beschließt, die Projektrücklage Netzwerk Zukunft in eine allgemeine Stabilisierungsrücklage Kreissynodalkasse umzuwidmen.
4. Beschlüsse Grundsätzlich: 3. Die Kreissynode beschließt, zum 1. August 2014 eine Praktikantenstelle im Anerkennungsjahr im Kompetenzzentrum Kinder, Jugend und Familie des Kirchenkreises einzurichten und zu besetzen. Kreissynode beabsichtigt, eine für zwei Jahre befristete Weiterbeschäftigung bis zum in Aussicht zu stellen, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.
4. Beschlüsse Haushalt Der Haushaltsplan für die Finanzausgleichskasse des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je ,-- festgestellt.
4. Beschlüsse Haushalt Der Haushaltplan der Kreissynodalkasse für den Ev. Kirchenkreis Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je ,-- festgestellt.
4. Beschlüsse Haushalt Der Haushaltsplan für das Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je ,-- festgestellt. 4. Der Wirtschaftsplan für das Freizeitzentrum Wemlighausen des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je ,-- festgestellt.
4. Beschlüsse Haushalt Die Stellenpläne sind gleichzeitig mit den Haushaltsplänen 2014 beschlossen.
4. Beschlüsse Haushalt In den einzelnen Abschnitten werden die Haushaltsstellen der Gruppierungen 5 und 6 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind Ausgaben, die durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt sind. Einnahmen, die laut Veranschlagung im Haushalt bzw. aus rechtlicher Verpflichtung auf eine bestimmte Verwendung beschränkt sind, werden für zweckgebunden zugunsten der entsprechenden Ausgaben erklärt.
4. Beschlüsse Haushalt Über die Verwendung von Mehreinahmen und evtl. Überschüssen durch Minderausgaben entscheidet der Kreissynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss.