Herzlich willkommen Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern „Projekt Finanzreformen 08“ Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern

Finanzpolitik: Die Ereignisse Steuerpaket des Bundes Abstimmung 16.5.2004 NFA Bund Abstimmung 28.11.2004 (Kleine) Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2005 Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2008 Es folgt die Unternehmungssteuerreform (evtl. auf 2008) Aufgabenreform Kanton/Gemeinden auf 1.1.2008 bei Annahme Inkrafttreten 1.1.2008 Daneben gibt es die Entlastungspakete des Bundes Folgen: Alle diese Projekte bringen Veränderungen bei den Finanzhaushalten von Kanton und Gemeinden. Die Folgen müssen im Projekt Finanzreformen 08 berücksichtigt werden.

Welche weiteren Projekte laufen noch? (Projekte mit finanziellen Rückwirkungen auf Kanton und Gemeinden)) Totalrevision Gemeindegesetz mit dem neuen Finanzhaushaltrecht für die Gemeinden Einführung Kostenrechnung für die Gemeinden (Handbuch Sommer 2005) Ausarbeitung Wirkungsbericht Finanzausgleich 2005. Ende der Übergangsfrist 2009 Neue Volksschulfinanzierung aufgrund der effektiven Betriebskosten

Umsetzung der Steuerreformen Werden in separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt! Die Umsetzung der „kleinen“ Steuergesetzesrevision 2005 ist im Gange. Die „grosse“ Teilrevision des Steuergesetzes ist auf 2008 geplant. Begünstigt werden: untere Einkommen, Familien/allein Erziehende, Mittelstand. Priorität liegt ferner auf der Unternehmensteuerreform. Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Veränderungen für die Gemeinden sind im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Ev. Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008.

Nach der Ablehnung Steuerpaket Der Bund wird neue Vorlagen erarbeiten: Reform der Unternehmungsbesteuerung (1. Priorität) Familienbesteuerung (2. Priorität) Wohneigentum (3. Priorität; Zeitpunkt noch ungewiss) Vermutlich weniger starke Betroffenheit von Kanton und Gemeinden (insbesondere beim Wohneigentum) Die absehbar notwendigen Mittel sind im IFAP bereitzustellen!

Die NFA des Bundes Riesiger Umsetzungsaufwand bei Bund und Kantonen: Verfassungsänderungen (Volksabstimmung 28.11.04) Gesetzesänderungen bei Bund und Kanton Neue Verordnungen Konzeptarbeit aufgrund der neuen Rahmengesetze Neue Leistungsvereinbarungen Neues Controlling Budgetanpassungen Betroffen sind gegen 50 Aufgabenbereiche

Voraussichtlicher Zeitplan NFA Bund Verfassungsänderungen Abstimmung 28.11.2004 Neues Finanzausgleichsgesetz Bund in Kraft 1.1.2008 2. NFA-Botschaft (mit Gesetzesänderungen) Start Vernehmlassung 2004 Behandlung in National- und Ständerat 2005/2006 Referendumsfrist 3. NFA-Botschaft (Dotierung der Töpfe) 2006/2007 Inkrafttreten Gesamtpaket voraussichtlich 1.1. 2008

NFA Bund: Betroffene Aufgabenbereiche AHV/IV, EL, Prämienverbilligung KVG, Wohnheime, Sonderschulung, Betagtenhilfe/Spitex, Invalidenhilfe, Ausbildungsstätten Sozialberufe Soziale Sicherheit Umwelt und Raumplanung Verkehr Landesverteidigung, Zivilschutz, Sport, Vermessung Landwirtschaft Ausbildungsbeihilfen, Denkmalpflege Straf- und Massnahmenvollzug Wald-, Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Luftreinhaltung Strassen, Agglomerations- und Regionalverkehr

NFA Bund: Finanzielle Umlagerungen im Kanton Luzern Aufgabenentflechtung - 53 Mio. Kompensation direkte Bundessteuer + 40 Mio. Verzicht Finanzkraftabstufung, vertikal + 79 Mio. Verzicht Finanzkraftabstufung, horizontal + 100 Mio. Neuer Ressourcenausgleich - 225 Mio. Neuer geografisch-topografischer LA - 6 Mio. Neuer sozio-demographischer LA - 0 Mio. Finanzierung Härteausgleich + 4 Mio. - = Entlastung/+ = Belastung (Stand Mai 2004) Provisorische Zahlen! Sie können sich noch ändern! Total Entlastung Kanton Luzern - 61 Mio.

Szenarium: NFA Bund wird abgelehnt Ablehnung NFA Bund Keine Entlastung von Fr. 61 Mio. bedeutet keine finanziellen Mittel zum Auffangen der Auswirkungen der späteren StG-Revisionen. Dies wäre ein worst-case-Szenario! Folgen Kanton und Gemeinden haben sich mit der Situation zu arrangieren. Umfangreiche weitere Sparpakete werden notwendig.

Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden: Die Aufgabenbereiche Soziales und gesellschaftliche Integration Kultur Umwelt/Natur/Landschaft Raumplanung/Bau/Verkehr Finanzen/Steuern Wirtschaft Gesundheit Bildung/Sport Justiz Sicherheit Gemeindegesetz Finanzausgleich

Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden: Beispiel Soziales (mit NFA Bund) Kosten neu Differenz Kanton Gemeinden Kanton Gemeinden Beiträge AHV Beiträge IV Prämienverbilligungen Ergänzungsleistungen Sonderschulung IV-Einrichtungen (inkl. Sucht) Spitex Arbeitslosenversicherung Massnahmen ZGB WSH mit Kompetenzzentren BFFS WSH für Flüchtlinge Total Ohne NFA + 66.2 - 61.9 30.0 49.0 40.0 93.8 3.5 2.0 30.0 49.0 15.0 10.0 1.5 2.0 - 11.3 Mio. - 14.2 + 22.0 + 32.0 + 79.9 + 2.1 + 0.8 - 2.0 - 29.6 Mio. - 37.3 + 9.4 - 2 2.5 + 7.0 - 13.9 + 6.0 - 1.4 + 1.5 + 0.5 + 2.0 + 131.3 Mio. - 76.8 Mio.

Aufgabenreform, NFA und Steuerpaket Gesamtüberblick Aufgabenreform, NFA und Steuerpaket Kanton Gemeinden Steuergesetzesänderungen NFA Aufgabenreform Kanton/Gemeinden Total

Steuerfussabtausch: Was spricht dagegen? (man müsste mindestens 0,4 Einheiten abtauschen) Das finanzielle Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden ist bedroht. Die gerechte Aufteilung zwischen den Gemeinden ist gefährdet. Die Gemeinden würden sehr unterschiedlich getroffen. Meggen würde 40 % seines Steuerertrages verlieren. Höhere Gesamtsteuerbelastung im Kanton als Folge und damit ein Eigengoal im interkantonalen Steuerwettbewerb.

Lösungsvorschläge vom Kanton Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen Gleichzeitiges Inkrafttreten von NFA Bund, und Aufgabenzuteilung Kanton auf 1.1.2008 (Beachtung der StG-Revision) Beachtung der finanziellen Auswirkungen (u.a. 60 Mio. aus NFA Bund) auf Kanton und Gemeinden; Beachtung der Finanzausgleichswirkungen auf die Gemeinden 3–4 Ausgleichstöpfe für den Ausgleich der finanziellen Verschiebungen zum Beispiel: Prämienverbilligung Ergänzungsleistungen Heimfinanzierung Volksschulbildung

Innerkantonaler Finanzausgleich Das besondere Augenmerk gilt den Gemeinden. Von den Verschiebungen sind die Gemeinden sehr unterschiedlich betroffen. (Mehr als 20 Prozent des Gemeindehaushalts werden Veränderungen erfahren.) Folge Bereits im Wirkungsbericht 2005 wird die Gesamtschau berücksichtigt. Um ein tragbares Ergebnis zu erzielen, könnte sich eine Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008 aufdrängen.

Voraussetzungen für das Gelingen Die Umsetzung der Vorlagen muss: in Gesamtschau erfolgen in geordneten Bahnen ablaufen Erforderlich sind: Transparenz Gerechte Aufteilung der Vor- und Nachteile Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden Gemeinsame Projektorganisation Kanton – Gemeinden

Finanzreformen 08 Kanton Luzern: Zeitplan Start Umsetzung Finanzreformen 08 Kt. Luzern Frühjahr 2004 Information der Gemeinden April 2004 Erstes Umsetzungskonzept Ende 2004 Gesetzesanpassungen Im Einklang mit 2. NFA-Botschaft Verabschiedung Botschaft Ende 2006 Behandlung im Grossen Rat Winter/Frühlings-Session 2007 Inkrafttreten 1. Januar 2008

Projektorganisation: NFA Bund und Aufgabenzuteilung Kanton - Gemeinden Kurt Stalder, Finanzverwalter (Vorsitz) Gian Antonio Paravicini, Vorsteher Amt für Statistik Je eine Vertretung der kantonalen Departemente Vertretungen der Gemeinden (VLG und seine Unterorganisationen) Judith Lauber, Projektleiterin Gemeindereform 2000+ Heinz Bösch, Finanzdepartement

Ausblick Damit das anspruchsvolle Projekt optimal gelingt, bündeln Kanton und Gemeinden ihre Kräfte gemeinsam.

Gemeindereform 2000+ und die Teilprojekte 1997 2000 2004 2006 2008 Planungsphase Umsetzungsphase 2002 in Kraft Gemeindeartikel Finanzausgleich 2003 in Kraft 1. Wirkungs- bericht (WB) 2. WB Gemeindegesetz Aufgabenzuteilung Soziales Kultur Umwelt/Natur/Landschaft Raumpl./Bau/Verkehr weitere Struktur- und Gebietsreform 5 Fusionen weitere geplant Abstimmung Totalrev. Staatsverfassung Kt. Luzern NFA Bund Abstimmung In Kraft Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Auswirkungen auf Gemeindereform 2000+ Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden Teilprojekte Soziales / Integration Umwelt / Natur / Landschaft Raumplanung / Bau / Verkehr Kultur Wirtschaft Gesundheit Bildung / Sport Justiz Sicherheit Verbinden mit der Umsetzung NFA Bund Prinzipien Subsidiarität AKV-Prinzip Haushaltneutralität Verteilungsgerechtigkeit Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Verbindung Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden mit Umsetzung NFA Bund auf der Zeitachse übergeordnete Beurteilung der Auswirkungen der Aufgabenzuteilung auf die Finanzströme Kanton – Gemeinden Beibehaltung der Prinzipien der Aufgabenzuteilung als Leitlinien Verbindung der Projekte auf organisatorischer Ebene Ziel Balance der Aufgaben- und Ausgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Planungsschritte Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern Mai 2004 Klausur Projektleitung Gemeindereform 2000+ Juni bis Ende November 2004 Anpassung Projektbeschrieb Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden Rücksprache mit Projektleitung der Teilprojekte Aufgabenzuteilung und Planung des weiteren Vorgehens. Verbindung mit Projekt Finanzreform (NFA Bund) Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern