6. Hessischer Vergabetag Frankfurt - 6. Februar 2011

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Identifizierung und Ausbildung von Führungskräften
Advertisements

Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Europarecht für Praktiker
Kathrin Seidel/ Ursula Kretzschmar Frick Workshop 3: Umsetzung der EU Bio VO 834/2007.
Fortbildungsprogramm für höhere Bedienstete aus der Europäischen Union und höhere Ministerialbeamte aus neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie für hohe Beamte.
Standortfaktoren INTERN - Ausdrucksstark präsentieren.
Versicherungsvermittler
Tutorium: Wirtschaftliche Grundlagen für den Arbeitslehreunterricht
Die Beschluss-Sammlung
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Rolf Schaefer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover Arbeitsrechtsforum Hannover Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Dezember 2006 Az
der Universität Mannheim!
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
20:00.
Primärrechtliche Grundlagen
Die neue VOB 2009.
Einsatz von Mehrwertnummern im Rundfunk – Service oder verbotenes Glücksspiel?
Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Die Button-Lösung Neue Abmahnwelle für Online-Shops? Vortrag am 24. Mai 2012.
Wir über uns: Unser Team besteht aus 2 Mitgliedern: Christian Brunner
„Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen.
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven
Grün Gewachsen: Bilanz
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
...ich seh´es kommen !.
Präsentation läuft auch vollautomatisch ab … wie du möchtest
Auslegung eines Vorschubantriebes
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Bedeutung und Anwendung von Richterrecht
Europäisches Vergaberecht und ÖPPs Aktuelle Entwicklungen Dr
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013
Neubau Feuerwehrmagazin Riedenberg Dokumentation der einzelnen Bauabschnitte –
Erfahrungen aus der Praxis
Bedeutung, Technik, Einsatzbereiche, CH-Potenziale
Hauptschule/Werkrealschule - Realschule - Gymnasium ?
SK / – in Hochkössen, St. Johann i.Tirol und Hochfügen flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Das Übergangsverfahren für die auf die Grundschule aufbauenden Schularten 2010.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Keine Ausbeutung mit Steuergeldern – für eine ethische öffentliche Beschaffung Vortrag von Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne für Saubere Kleidung.
Terminübersicht für Klasse – Fachinterne Überprüfung in Frz./MuM/Te – Eurokom Englisch – FKP-
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
Analyseprodukte numerischer Modelle
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Ordnungswidrigkeiten § 37. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder.
Unternehmen und Unternehmensmerkmale
Rechtliches Statement
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibung
Interkommunale Zusammenarbeit in Kommunen
IG MTB Biosphäre Herzlich willkommen IG MTB Biosphäre am Rathaus Bad Urach.
Kaufvertrag - Werkvertrag - Dienstvertrag
Rechte zur Absicherung der Vergütung des Unternehmers
Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl.
Der Erotik Kalender 2005.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
1 Verjährung des Vergütungsanspruchs – Prozessuale Besonderheiten RA Hans Christian Schwenker.
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Grundstücksverkäufe, städtebauliche Verträge und Vergaberecht Beigeordneter Stephan Keller Städte- und Gemeindebund NRW.
Rechtliche Grundlagen von Erwerbung und Beschaffung von Dr. jur. Eric W. Steinhauer.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Folie 1 Kulturelle Vielfalt: eine ethische Reflexion Peter Schaber (Universität Zürich)
 Präsentation transkript:

6. Hessischer Vergabetag Frankfurt - 6. Februar 2011 Kommunale Grundstücksgeschäfte Hermann Summa OLG Koblenz

Weitgehender Konsens bis Mitte 2007: „Vergaberecht ist anwendbar, wenn „der Staat“ auf den Markt geht, um sich zur Deckung seines Bedarfs Waren oder geldwerte Leistungen aller Art gegen Entgelt zu beschaffen.“ Hermann Summa OLG Koblenz

Weitgehender Konsens bis Mitte 2007: Ein städtebaulicher Vertrag ist nicht allein deshalb ausschreibungspflichtig, weil die Initiative von der Kommune ausgeht sie aus städtebaulichen Gründen ein eigenes Interesse an einem bestimmten Bauvorhaben oder dessen Gestaltung hat. Hermann Summa OLG Koblenz

Richtungswechsel: Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf1 Die Anwendbarkeit des Vergaberechts erfordert keinen Beschaffungsvorgang in dem Sinne, dass „dem Staat“ eine geldwerte Marktleistung unmittelbar wirtschaftlich zu Gute kommt. 1 Beschl v. 13.06.2007 - VII-Verg 2/07 (Ahlhorn) - VergabeR 2007, 634; Beschl. v. 12.12. 2007 - VII-Verg 30/07 (Wuppertal) - VergabeR 2008, 99; Beschl. v 06.02.2008 - VII-Verg 37/07 (Oer-Erkenschwick) - VergabeR 2008, 229 Hermann Summa OLG Koblenz

Richtungswechsel: Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf 2. Eine Gebietskörperschaft, die in einer mit dem Kaufvertrag verknüpften Vereinbarung dem Erwerber Vorgaben zu Art und/oder Aussehen des zu errichtenden Bauwerks macht, erteilt einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3, 3. Alt. GWB. Hermann Summa OLG Koblenz

Richtungswechsel: Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Es liegt ein entgeltlicher Bauauftrag in Form einer Baukonzession vor, weil der Staat mit der Übereignung des Grund- stücks dem Erwerber die Möglichkeit zur Refinanzierung durch Nutzung des (zu errichtenden) Gebäudes gibt. Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des Gesetzgebers („Ahlhorn-Klausel“) § 99 Abs. 1 GWB: Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessionen und Aus- lobungsverfahren, die zu Dienst- leistungsaufträgen führen sollen. Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des Gesetzgebers („Ahlhorn-Klausel“) § 99 Abs. 3, 3. Alt. GWB: Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung … einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen. Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des Gesetzgebers („Ahlhorn-Klausel“) § 99 Abs. 6 GWB: Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bau-arbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht. Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des OLG Düsseldorf: Vorlage zum EuGH1 Setzt die Annahme eines öffentlichen Bauauftrags zwingend voraus, dass die Bauleistung in einem gegenständlich oder körperlich zu verstehenden Sinn für den öffentlichen Auftraggeber beschafft wird und ihm unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt? 1Beschl. v. 02.10.2008 - VII-Verg 25/08 - NZBau 2008, 727 Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des OLG Düsseldorf: Vorlage zum EuGH Ist eine Beschaffung schon dann anzunehmen, wenn das Bauvorhaben für den Auftraggeber einer öffentlichen Zweckbestimmung wie etwa der städtebaulichen Entwicklung eines Ortsteils dienen soll? Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des OLG Düsseldorf: Vorlage zum EuGH Erfordert der Begriff des öffentlichen Bauauftrags, dass der Unternehmer direkt oder indirekt zur Erbringung der Bauleistungen verpflichtet wird? Muss es sich gegebenenfalls um eine einklagbare Verpflichtung handeln? Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des OLG Düsseldorf: Vorlage zum EuGH Liegt ein öffentlicher Bauauftrag schon dann vor, wenn die Bauleistung nach von einem öffentlichen Auftraggeber geprüften und gebilligten Plänen erbracht werden soll? Hermann Summa OLG Koblenz

Reaktion des OLG Düsseldorf: Vorlage zum EuGH Kann eine Baukonzession auch dann angenommen werden, wenn der Konzessionär Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem das Bauwerk errichtet werden soll? Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH1: Ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne der VKR liegt nur vor, wenn das Ergebnis der Bauleistung dem öffentlichen Auftraggeber durch Eigentumserwerb, durch Erlangung eines Nutzungsrechts oder auf andere Weise unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt. 1Urteil v. 25.03.2010 - C-451/08 - juris - VergabeR 2010, 441 Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH Die bloße Verfolgung städtebaulicher Interessen durch Anwendung des entsprechenden rechtlichen Instrumen -tariums ist vergaberechtlich irrelevant. Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH Die Prüfung und Genehmigung von Bauplänen eines Investors beinhaltet keine Erteilung eines Bauauftrages. Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH Eine Bauleistung wird nur dann „gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen“ erbracht, wenn dieser selbst die wesentlichen Merkmale der Bauleistung definiert oder zumindest einen entscheidenden Einfluss auf ihre Konzeption ausgeübt hat. Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH Ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne der VKR setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine einklagbare (direkte oder indirekte) Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistung übernimmt. Hermann Summa OLG Koblenz

Die Entscheidung des EuGH Wenn und soweit der Eigentümer eines Grundstücks dieses im Rahmen seines Eigentumsrechts nutzt, kann er nicht gleichzeitig für dieselbe Nutzung Konzessionär eines Dritten sein. Hermann Summa OLG Koblenz

Hermann Summa OLG Koblenz Fazit: Die „Ahlhorn-Rechtssprechung“ ist eine Episode in der Geschichte der nationalen Vergaberechtsprechung. Hermann Summa OLG Koblenz

Kehrtwende des OLG Düsseldorf1 Ein öffentlicher Bauauftrag liegt nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Schriftform einklagbare Bauverpflichtung unmittelbares wirtschaftliches Interesse des Vertragspartners an dem Ergebnis des Bauleistung geldwerte Gegenleistung des Vertragspartners für die Bauleistung 1Beschluss vom 09.06.2010 - VII-Verg 9/10 - juris - VergabeR 2010, 971 Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Die EuGH-Entscheidung löst nicht alle Probleme. Der Dreh- und Angelpunkt ist die Entgeltlichkeit. Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Vergaberecht kann anwendbar sein, wenn der Investor sich verpflichtet, etwas für die Kommune mit zu bauen (Stichwort: Erschließungsvertrag) und die Kommune sich an den Kosten beteiligt (was auch durch einen Nachlass auf den Grundstückspreis geschehen kann). Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Ein Verkauf eines Grundstücks unter dem Marktpreis kann ein gewichtiges Indiz für ein eigenes wirtschaftliches Interesse der Kommune an der Bauleistung sein und zugleich eine geldwerte Gegenleistung darstellen. Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Auch zum Ausschluss des Vorwurfs einer unzulässigen Begünstigung (Beihilfe) empfiehlt sich die Durchführung eines Bieterverfahrens, wenn kein Vergaberecht anwendbar ist, verbunden mit dem Hinweis, die „Ausschreibung“ erfolge freiwillig. Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Das Erzielen eines höheren Verkaufspreises durch einen Investor für ein erschlossenes Grundstück kann nicht ernsthaft als eine von der Kommune erlaubte Nutzung von Bauwerken wie Abwasser-kanälen angesehen werden und hat deshalb nichts mit einer Baukonzession zu tun. Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Beteiligt sich die Kommune an den Kosten einer Erschließungsmaßnahme, enthält der Vertrag mit dem Investor ein ausschreibungspflichtiges Element. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Vertrag ausgeschrieben werden muss. Hermann Summa OLG Koblenz

Konsequenzen für die Praxis Ein gemischter Vertrag, in dem aus-schreibungspflichtige und vergabe-rechtsfreie Elemente untrennbar miteinander verknüpft sind, unterliegt nur dann dem Vergaberecht, wenn der Hauptgegenstand oder vorherrschende Bestandteil ausschreibungspflichtig ist.1 1 EuGH v. 06. 05. 2010 - C-145/08 - VergabeR 2010, 908 Hermann Summa OLG Koblenz

Hermann Summa OLG Koblenz Ausblick: Es könnte sich eines Tages als Fehler herausstellen, dass der Gesetzgeber das Erfordernis, dass die Leistung dem Auftrag-geber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommen muss, auf den Unterfall eines Bauauftrags im Sinne des § 99 Abs. 3, 3. Alt. GWB beschränkt hat. Hermann Summa OLG Koblenz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hermann Summa OLG Koblenz