Baurechtszirkel 2006 Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht

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Baurechtszirkel 2006 Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht Fachvereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis Datum: 28.03.2017 Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGEN BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg Nemetschek Fakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, Schatzmeister LVS Bayern

Baurechtszirkel 2006 Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht Fachvereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis Datum: 28.03.2017 Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGEN BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg Nemetschek Fakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SV Präsident LVS Bayern Schatzmeister LVS Bayern

Inhaltliche Gliederung 1.0. Bauen 2006 - Sachstand Fachbereich BAU Inhaltliche Gliederung 1.0. Bauen 2006 - Sachstand 1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis 1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich 1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar? 3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard 3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen 3.3. Haftungsfragen zur BQÜ 3.4. Ausblick und Zusammenfassung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

1 Baurechtszirkel 2006 1.0. Bauen 2006 - Sachstand Fachbereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 - Sachstand 1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis 1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich 1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, Schatzmeister LVS Bayern

1 Fachbereich BAU 1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis lassen sich wie folgt charakterisieren:  Forderung nach funktionalen Leistungsbeschrieben ohne detaillierte Ausführungsplanung  Vergabe an Generalunternehmen (GU)  Die Qualität der Firmenbauleitungen hat abgenommen  Vergabe der Planungsleistungen an Generalübernehmer (Gü)  Verzicht auf eine Bauherrenbauleitung im Bauträgergeschäft  Technisch nicht nachvollziehbarer Zeit- und Kostendruck Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1 Fachbereich BAU 1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis lassen sich wie folgt charakterisieren:  Forderung nach funktionalen Leistungsbeschrieben ohne detaillierte Ausführungsplanung  Vergabe an Generalunternehmen (GU)  Die Qualität der Firmenbauleitungen hat abgenommen  Vergabe der Planungsleistungen an Generalübernehmer (Gü)  Verzicht auf eine Bauherrenbauleitung im Bauträgergeschäft  Technisch nicht nachvollziehbarer Zeit- und Kostendruck Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1 Fachbereich BAU 1.2. Was bedeutet Qualität? Was sind die Grundlagen der Qualität im Baubereich? In der industriellen Wirklichkeit genügt eine vage Qualitätsdefinition nicht. Über die Qualität eines Erzeugnisses oder einer Leistung muss eine eindeutige Aussage möglich sein, wenn sie z.B. in Angeboten und Verträgen aufgenommen werden soll. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand Qualität ist die Beschaffenheit einer Einheit (Produkt / Leistung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

1 Fachbereich BAU 1.2. Was bedeutet Qualität? Was sind die Grundlagen der Qualität im Baubereich? In der industriellen Wirklichkeit genügt eine vage Qualitätsdefinition nicht. Über die Qualität eines Erzeugnisses oder einer Leistung muss eine eindeutige Aussage möglich sein, wenn sie z.B. in Angeboten und Verträgen aufgenommen werden soll. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand Qualität ist die Beschaffenheit einer Einheit (Produkt / Leistung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

1 Welche Arten von Qualitätsanforderungen gibt es? Fachbereich BAU Welche Arten von Qualitätsanforderungen gibt es? 1. Es gibt Anforderungen, die der Kunde individuell formuliert bzw. darlegt Es gibt Anforderungen, die der Kunde voraussetzt:  Anforderungen, die allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt werden können  Technische Regeln: Anforderung, dass die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden  Gesetze: Anforderungen, dass Gesetze, Verordnungen etc. Erfüllt werden Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1 der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener Fachbereich BAU der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener und zum Teil komplementärer Sichtweisen: anwenderbezogen Gebrauchsnutzen für den Anwender produktbezogen Produkteigenschaften prozessbezogen Fehler im Prozess erst gar nicht entstehen lassen wertorientiert Preis-/Leistungsverhältnis Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1 der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener Fachbereich BAU der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener und zum Teil komplementärer Sichtweisen: anwenderbezogen Gebrauchsnutzen für den Anwender produktbezogen Produkteigenschaften prozessbezogen Fehler im Prozess erst gar nicht entstehen lassen wertorientiert Preis-/Leistungsverhältnis Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1 Baumängel / Bauschäden = Zeichen für mangelnde Qualität Fachbereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand Baumängel / Bauschäden = Zeichen für mangelnde Qualität

1 1.3. Wie sind die Bau-Schadensquellen strukturiert? Fachbereich BAU 1.3. Wie sind die Bau-Schadensquellen strukturiert? 29% Planungsmängel / fehlende Planung 26% ungeeignete Bauausführung 21% unvorhersehbare Einflüsse oder nicht mehr feststellbare Ursachen 13% unzureichende Voruntersuchung 11% mangelnde Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmer (Quelle: Bauherren-Schutzbund Berlin) Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 1.0. Bauen 2006 – Sachstand

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis Datum: 28.03.2017 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, Schatzmeister LVS Bayern

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Baubegleitende Qualitätssicherung  Ausführungsmängel während der Bauphase vermeiden  umgehende Behebung von Baumängeln  Erhöhung der Qualität am Bau  Sicherheit für die Investition  Vermeidung von Störungen und Nutzungsausfällen Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung „Pfusch am Bau“  Ca. 3,4 Milliarden Euro / Jahr (2000)  13,4 % des Umsatzes für Schadensanierung  Kosten durch Bauzeitverzögerung  Nutzungsausfälle  Prozessuale Auseinandersetzungen Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Qualitätsüberwachung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden Unabhängigkeit bei der Überwachung gegenüber Auftraggeber, Planer, Ausführenden und den späteren Nutzern  Kompetenz durch fachliche Qualifikation Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Leistungsumfang Prüfung der Planung auf Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit der Baubeschreibung / Ausschreibung Prüfung der Ausführung 2.1 vor dem Verfüllen der Baugrube 2.2 nach Fertigstellung des Rohbaus 2.3 nach Fertigstellung der Rohinstallation, der Gebäudetechnik 2.4 vor und nach den Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten 2.5 nach Abschluss der Arbeiten Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Beispiel Planung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung Wärmedämmung ist unvollständig

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Beton- und Maurerarbeiten Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Ausführung Kamineinfassung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Brandwandausführung mit nicht brennbarem Material Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Fassadenputzarbeiten Putzanschluss an die Fensterbank Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Putz- und Fliesenarbeiten Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Balkonabdichtung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Sockelabdichtung Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Dachausbildung im Bereich der Brandwand Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Baubegleitende Qualitätssicherung 2 Baubegleitende Qualitätssicherung Kontrolle der Putzdicke beim Fassadenputz Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 2.0. „aus der Praxis für die Praxis“: Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing.(FH) Richard Schilcher

3 Fachbereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar? 3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard 3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen 3.3. Haftungsfragen zur BQÜ 3.4. Ausblick und Zusammenfassung Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, Schatzmeister LVS Bayern

3 3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard Fachbereich BAU 3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard Die BQÜ nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard wird von freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Das BQÜ-Modell mit den drei Ebenen, aus dem die jetzige Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard entstanden ist: BVS Politische / Parlamentarische Ebene GTÜ Organisations- bzw. Umsetzungsebene GTÜ-Vertragspartner Bau Ausführende Ebene ö.b.u.v. freiberufliche Bausachverständige Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen Fachbereich BAU 3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen Stufe 1 Erstellung des BQÜ-Planes durch den Bausachverständigen, individuell auf die jeweilige Bauplanung abgestimmt nach Planungsprüfung  Projekt-Planungsdaten sammeln und zuordnen  Prüfungskriterien festlegen, bezogen auf Gewerke gem. VOB und auf Ausführungszwischenstände  Prüfungszeitpunkte festlegen Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU Stufe 2 Vorstellung und Einführung des BQÜ-Planes bei am Bau Beteiligten  Bekanntgabe der Prüfkriterien  Teilnehmer an Prüfterminen vereinbaren Stufe 3 Planung und Baubeschreibung  Planung und Baubeschreibung stichprobenartig überprüfen, Schnittstellenprobleme aufzeigen  Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme überprüfen Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU Stufe 4 Bau-Ausführung  Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegenwart der am Bau Beteiligten durchführen  festgestellte Mängel und Unregelmässigkeiten aufzeigen, protokollieren, dokumentieren  Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlung zur Veranlassung der Mängelbeseitigung Stufe 5 Bau-Fertigstellung  vom Auftraggeber gestellte Bestandsunterlagen stichprobenweise auf Vollständigkeit überprüfen  Abschluss-Protokoll erstellen  GTÜ-Zertifikat an Auftraggeber Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages Fachbereich BAU 3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages Die Beurteilung des BQÜ-Vertrages zeigt, dass es sich hier um einen Vertrag eigener Art handelt, der eben werkvertragsrechtlich zu werten ist. Dies ergibt sich aus der Gesamtzielsetzung, die der Auftraggeber mit dem Auftrag für die Bauqualitäts-überwachung verbindet. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages Fachbereich BAU 3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages Die Beurteilung des BQÜ-Vertrages zeigt, dass es sich hier um einen Vertrag eigener Art handelt, der eben werkvertragsrechtlich zu werten ist. Dies ergibt sich aus der Gesamtzielsetzung, die der Auftraggeber mit dem Auftrag für die Bauqualitäts-überwachung verbindet. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU Dies ergibt sich aber auch nach der Schwerpunkts-theorie aus der Wertung der einzelnen Stufen. 1. Stufe 1 umfasst die Erstellung der BQÜ-Plans durch den Bausachverständigen, der konkret auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist, also eine Werkleistung. 2. Stufe 2 umfasst die Vorstellung und Einführung des BQÜ- Plans bei sämtlichen Baubeteiligten, also wieder eine erfolgsqualifizierte Tätigkeit, die Werkvertragscharakter hat. 3. Stufe 3 umfasst die stichprobenweise Überprüfung von Planung und Baubeschreibung, aber auch des Leistungsverzeichnisses auf Schnitt- stellenprobleme, also eine reine Werkleistung. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU Dies ergibt sich aber auch nach der Schwerpunkts-theorie aus der Wertung der einzelnen Stufen. 1. Stufe 1 umfasst die Erstellung der BQÜ-Plans durch den Bausachverständigen, der konkret auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist, also eine Werkleistung. 2. Stufe 2 umfasst die Vorstellung und Einführung des BQÜ- Plans bei sämtlichen Baubeteiligten, also wieder eine erfolgsqualifizierte Tätigkeit, die Werkvertragscharakter hat. 3. Stufe 3 umfasst die stichprobenweise Überprüfung von Planung und Baubeschreibung, aber auch des Leistungsverzeichnisses auf Schnitt- stellenprobleme, also eine reine Werkleistung. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU 4. Stufe 4 mag allenfalls in der Phase Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegewart der Baubeteiligten durchzuführenden Dienstleistungscharakter haben, die Feststellung von Mängeln und Unregelmäßigkeiten (Protokollierung und Dokumentierung) und deren Mitteilung an den Auftraggeber verbunden mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung stellen reine Werkleistungen dar. 5. Stufe 5 ist bei der Baufertigstellung lediglich die Erstellung des Abschlussprotokolls und des Zertifikates dienstleistungstechnisch zu beurteilen, die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen ist wiederum werkleistungstechnisch zu sehen. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU 4. Stufe 4 mag allenfalls in der Phase Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegewart der Baubeteiligten durchzuführenden Dienstleistungscharakter haben, die Feststellung von Mängeln und Unregelmäßigkeiten (Protokollierung und Dokumentierung) und deren Mitteilung an den Auftraggeber verbunden mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung stellen reine Werkleistungen dar. 5. Stufe 5 ist bei der Baufertigstellung lediglich die Erstellung des Abschlussprotokolls und des Zertifikates dienstleistungstechnisch zu beurteilen, die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen ist wiederum werkleistungstechnisch zu sehen. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU 3.3.2. Lösungsmöglichkeit Klare vertragliche Vereinbarung über die Leistungspflichten (Stufe 1 mit 5) Klare vertragliche Vereinbarung über die rechtliche Qualität des Zertifikates, wonach dieses lediglich als abschließende Bestätigung des Sachverständigen über die Einhaltung des BQÜ-Standards ist, keine irgendwie geartete Garantie ist. Versicherung der Risiken Die aus dem Vertrag entstehenden Haftungsrisiken werden nach dem GTÜ-Qualitätsmanagementsystem durch eine angemessene Zusatzversicherung der GTÜ, die auf der Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen aufgesetzt, projektbezogen aufgefangen. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

3 Fachbereich BAU 3.3.2. Lösungsmöglichkeit Klare vertragliche Vereinbarung über die Leistungspflichten (Stufe 1 mit 5) Klare vertragliche Vereinbarung über die rechtliche Qualität des Zertifikates, wonach dieses lediglich als abschließende Bestätigung des Sachverständigen über die Einhaltung des BQÜ-Standards ist, keine irgendwie geartete Garantie ist. Versicherung der Risiken Die aus dem Vertrag entstehenden Haftungsrisiken werden nach dem GTÜ-Qualitätsmanagementsystem durch eine angemessene Zusatzversicherung der GTÜ, die auf der Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen aufgesetzt, projektbezogen aufgefangen. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis 3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka