Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH Astrid Epiney.

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Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH Astrid Epiney

Gliederung Einleitung Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen Synthese: Zur Auslegung des FZA Schluss

I. Einleitung Bilaterale I und Bilaterale II Charakteristika: Klassische völkerrechtliche Abkommen (?): Grosse Rolle der GA Statische Verträge Keine automatische Übernahme des EU-Rechts (Weiterentwicklung) Keine supranationalen Institutionen (Gericht, Überwachung) i. Erg.: gleichwohl Übernahme von Teilen des EU-Besitzstands, Einbezug in Teile des Binnenmarkts Unterscheidung: Übernahme des Besitzstands vs. „autonome Inhalte“

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung a) Rechtsübernahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abkommen   Rechtsübernahme durch ähnliche Wortwahl im Text des Abkommens Anhang I FZA Rechtsübernahme durch Verweise auf EU-Sekundärrecht (i.d.R. in Anhängen), Anhang II, III FZA

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung b) Rechtsübernahme durch Weiterentwicklung der Abkommen   Rechtsübernahme im Rahmen einer Revision des Abkommens ggf. komplex Bsp.: RL 2004/38

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung Rechtsübernahme durch Beschlüsse des Gemischten Ausschusses FZA: Anhang II, III Möglichkeit der Ablehnung einer Übernahme ggf. Problem eines Auseinanderklaffens der Rechtslage

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung grundsätzliche Pflicht zur Rechtsübernahme bei Aufrechterhaltung der nationalen Verfahren Grundsatz einer parallelen Rechtsentwicklung „Sanktion“ im Falle nicht erfolgender Übernahme Schengen / Dublin Zollsicherungsabkommen

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH Art. 16 Abs. 2 S. 1 FZA „Berücksichtigung“? Rechtspflicht? Heranziehung unionsrechtlicher Begriffe: EU-Sekundärrecht „Anlehnung“ an EU-Recht Zielsetzung des FZA: Parallelität daher: im Zweifel Anlehnung (+), aber: Einzelfall jedenfalls: vertraglich fixierte Auslegungsregel

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH Rechtsprechung des EuGH: Rs. C-13/08 (Hauser) Rs. C-351/08 (Grimme) und Rs. C-541/08 (Fokus Invest) Rs. C-70/09 (Hengartner) Rs. C-506/10 (Graf)

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH Bundesgericht: Regelmässige „Berücksichtigung“ der Urteile des EuGH bzw. Bejahung des Rückgriffs auf unionsrechtliche Konzepte Beispiele: Arbeitnehmerbegriff öff. Ordnung und Sicherheit Stiefkinder als nachzugsberechtigte Familienangehörige deklaratorischer Charakter der Aufenthaltsbewilligung

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH Abgrenzung zwischen „neuer“ und „alter“ Rechtsprechung Datum? Rechtsprechung: differenziert

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen 2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH Zur Relevanz der „neuen“ Rechtsprechung Zielsetzung der Parallelität grundsätzliche Übernahme auch neuer Rechtsprechung BGE 136 II 5 Schwierigkeiten bei Modifikationen der Rechtsetzung

III. Synthese: Zur Auslegung des FZA Völkerrechtliche Auslegungsmethoden Rechtswirkung in der CH (Monismus, unmittelbare Anwendbarkeit von Abkommen und Anhängen   Grundsatz der parallelen Auslegung, wenn Anknüpfung an EU-Recht Anknüpfung an EU-Recht? EU-Sekundärrecht „Parallelbestimmungen“

III. Synthese: Zur Auslegung des FZA Kategorien von Auslegungsproblemen: Unmittelbare Anwendbarkeit bei „Umsetzung“ unsichere Auslegung: Arbeitnehmerentsendung Relevanz der Rspr. des EuGH: passive Dienstleistungsfreiheit (BGE 133 V 624) Übernahme der Rechtsprechung des EuGH? (EuGH: Akrich-Metock, BG: BGE 130 II 1, BGE 136 II 5; EuGH, Rs. C-480/08 u.a., Teixeira) Gefahr von Divergenzen in der EU und in der Schweiz, « autonome Auslegung »

IV. Schluss Schwierigkeiten bei der Auslegung Dogmatische Unterscheidungen Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichts Eigentliche Schwierigkeit: „parallele“ Bestimmungen Beispiele: Art. 2 FZA Dienstleistungsfreiheit im FZA

IV. Schluss Institutionelle Schwierigkeiten: Streitbeilegung Gemeinsame Instanz? EFTA-GH? „Zwei-Säulen-System“? EuGH?